Beschlussvorschlag:
1. Auch im Schuljahr 2014/2015 wird das Berufswahlorientierungsprojekt in Trägerschaft des Kreises Coesfeld durchgeführt.
2. Mit der Maßnahme sollen Versorgungslücken, die zunächst mit der Einführung des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ entstehen, möglichst geschlossen werden.
3.
Aus dem Haushalt 2014 (Teilergebnisplan
Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen) werden bis zu 25.000 € als Kreisanteil
bereitgestellt.
4.
Voraussetzung für die
Bereitstellung der Mittel und die Übernahme der Projektträgerschaft durch den
Kreis ist die Förderungzusage der Arbeitsagentur Coesfeld und die
Bereitstellung der Volksbank-Spendenmittel.
Begründung:
Begründung:
I. Problem
Seit
dem Schuljahr 2008/09 findet in den Vorabgangsklassen der allgemeinen Schulen
(ohne Förderschulen) das Berufswahlorientierungsprojekt in Trägerschaft des
Kreises statt. Inzwischen haben mehr als 12.000 Schülerinnen und Schüler
teilgenommen.
Die
Maßnahme unter Einsatz des
Berufsnavigators wurde als
Gemeinschaftsprojekt des Kreises (Trägerschaft und bisherige Finanzierung von
i.d.R. 45.000€ / Schuljahr), der Arbeitsagentur (bisherige Förderung von i.d.R.
45.000 € /Schuljahr), der Volksbanken im
Kreis (bisherige Spenden von 30.000 €/Schuljahr) und den Rotary-Clubs im Kreis
(Koordinierung) durchgeführt. Es setzt
inzwischen einen von allen Seiten anerkannten Standard. Hierfür sind besonders
folgende Gründe maßgeblich:
- Der mehrjährige, wiederkehrende
Einsatz,
- eine inzwischen fast flächendeckende
Beteiligung der allgemeinen Sekundarschulen im Kreisgebiet,
- die regionale Einpassung und ständige
Optimierung des Verfahrens,
- ein durchweg gutes bis sehr gutes
Feedback von teilnehmenden Schülern/innen und den verantwortlichen Lehrpersonen..
Die Umsetzung im Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA)
beginnt derzeit im Kreis Coesfeld in stufenweiser Form mit der Einführung von
Potenzialanalysen in der Klasse 8 an
Schulen, die sich zur sofortigen Teilnahme angemeldet haben. Die flächendeckende
Umsetzung des Landesvorhabens ist bis zum Schuljahr 2017/18 vorgesehen. (siehe
SV-8-1010 und SV 09-0060).
Erklärtes Ziel der Partner im bisherigen Berufswahlorientierungsprojekt
ist es, einen möglichst bruchlosen Übergang zu vollziehen. Lücken, die zunächst
mit der Einführung des Landesvorhabens entstehen, sollen möglichst geschlossen
werden.
II. Lösung
Mit der Umsetzung von „Kein Abschluss ohne Anschuss“ entstehen im
Schuljahr 2014/15 im Abgleich zur bisherigen
Versorgung im Kreis Coesfeld folgende Lücken:
- Die Schüler der Sekundarstufe II waren
bisher im Kreisprojekt berücksichtigt, sind dies im KAoA aber (zumindest
vorläufig) nicht.
- Die jetzigen Schüler der Klasse 9 an
Haupt-, Real und Gesamtschulen haben zu einem großen Teil bereits im
vergangenen Schuljahr am bundesgeförderten BOP-Projekt teilgenommen. Diese
können im Sinne der nun geltenden Landesstandards nach „KAoA“ als versorgt
angesehen werden. Es verbleiben 9-Klässler an solchen Schulen, die nicht
am BOP-Projekt partizipiert haben. Um diese Schüler/innen mit Blick
auf Potenzialanalysen/Kompetenzfeststellungen nicht unversorgt zu lassen, wäre deren
Teilnahme am Kreisprojekt angezeigt.
In der
Grundgesamtheit kommen damit insgesamt bis zu 1.650 Schülerinnen und Schüler
für das Berufswahlorientierungsprojekt im Schuljahr 2014/15 in Frage.
Mit
Schreiben vom 17.06.2014 hat der Kreis Coesfeld einen Antrag an die
Arbeitsagentur Coesfeld auf Fördermittel i.H.v. 49.999 € für die vertiefende
Berufsorientierung gerichtet.
Die
Teilnahme am Projekt bleibt sowohl für die Schulen, wie auch für die
Schülerinnen und Schüler freiwillig. Insofern sind die tatsächlichen
Gesamtkosten des Projektes erst nach Abfrage dieser Teilnahme zu ermitteln.
Diese Abfrage kann wiederum erst nach einer Beschlussfassung und nach den endgültigen
Zusagen der Arbeitsagentur und der Volksbanken erfolgen.
Die
Maßnahmekalkulation umfasst somit zunächst alle in Frage kommenden Schulen und
dortigen Schüler/innen. Insgesamt ergeben sich folgende Eckdaten:
Kosten:
· Die Kosten je Teilnehmer/in bleiben unverändert bei 60 €.
· Die kalkulierte Teilnehmerzahl liegt bei 1.650 Schülerinnen und Schüler.
· Daraus resultieren gerundete Gesamtkosten von ca. 100.000 €.
Finanzierung:
·
Ein Eigenanteil des Kreises Coesfeld und
Fördermittel der Volksbanken im Kreis i.H.v. von insgesamt 50.001 €
·
Eine beantragte
Förderung der Bundeagentur für Arbeit i.H.v. 49.999 €
Volksbankvertreter
hatten bereits anlässlich von Presseterminen zur letzten Projektphase angekündigt, sich auch weiterhin zu engagieren.
In der gemeinsamen Sitzung der Volksbanken im Kreis am 18.08.2014 wurde nun
vereinbart, für das kommende Schuljahr einen Spendenbetrag in gleicher Höhe einer
Kreisbeteiligung bereit zu stellen. Damit wär im Rahmen der Kalkulation von
jeweils 25.000,50 € auszugehen.
Bei
geringerer Teilnehmerzahl werden die Finanzierungsanteile im gleichen Verhältnis
herunter quotiert.
Die
Arbeitsagentur hat die beantragten Mittel bereits reserviert. Von einem
Zuwendungsbescheid in der beantragten Höhe ist daher auszugehen. In der
politischen Beratung wird zum Stand berichtet
III. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Gegenüber
den Vorjahren reduziert sich der Kreisanteil am Projekt von 45.000 € auf maximal
25.000,50 €.
Im
Kreishaushalt 2014 wurden für die Berufswahlorientierung (Teilergebnisplan
40.03 Serviceleistungen) Kreismittel in
Höhe von jährlich 45.000 € mit folgender Erläuterung eingestellt
Nach Wegfall der Erträge in Höhe von 75.000 €
stehen für Berufswahlorientierung 45.000 € (2013: 120.000 €) zur Verfügung. Damit
bleibt der Nettoaufwand an Kreismitteln unverändert.
Ein Teilbetrag von 25.000 € ist ggf. zur
Deckung des Personalaufwandes (Kreisanteil 50 v.H.) für die "Kommunale
Koordinierung" vorgesehen.
Nachdem
die Besetzung der kommunalen Koordinierung ab dem 01.06.2014 erfolgt ist, verbleiben hier Mittel i.H.v.
20.000 €. Soweit der o.g. Kalkulationsrahmen für den Kreisanteil darüber hinaus
gehen sollte (maximal + 5.000 €), sind hierfür weitere Mittel im Teilergebnisplan
40.03 Serviceleistungen verfügbar.
IV. Alternativen
Eine Umsetzung des Berufswahlorientierungsprojektes in Trägerschaft des Kreises Coesfeld im Schuljahr 14/15 erfolgt nicht.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Wegen
der Grundsätzlichkeit ist die Entscheidung durch den Kreistag erforderlich.