Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | SV-6-0734 | ||
Art: | Sitzungsvorlage | ||
Datum: | 10.09.2003 | ||
Betreff: | Beteiligungsbericht 2002 des Kreises Coesfeld |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Sitzungsvorlage 59 KB |
Beschlussvorschlag:
Der Beteiligungsbericht 2002 des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Nach § 53 Absatz 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) in Verbindung mit § 112 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) hat der Kreis Coesfeld zur Information der Kreistagsmitglieder und der Einwohner einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Der Bericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Beteiligten, Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft enthalten.
Zuletzt wurde für 2001 ein Beteiligungsbericht erstellt. Der Beteiligungsbericht 2002 ist als Anlage beigefügt.
Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 21.12.2002 die Arbeitshilfe „Vorschläge und Hinweise zur inhaltlichen und formalen Gestaltung der Beteiligungsberichte der Kommunen“ herausgegeben. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben wurde der Beteiligungsbericht 2002 erstellt. Daher hat sich gegenüber den bisherigen Beteiligungsberichten das Erscheinungsbild geändert.
keine
Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung des Berichtes, der Sitzungsvorlage sowie für die Sitzungen.
Die Zuständigkeit des Kreistages für die Kenntnisnahme ergibt sich aus § 53 Absatz 1 KrO NW i.V.m. § 112 Absatz 3 GO NW.
Anlagen:
Beteiligungsbericht 2002 des Kreises Coesfeld