Betreff
Entwurf Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015
Vorlage
SV-9-0128
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2015 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der Produktgruppen 10.02, 62.01 – 62.04, 66.01 – 66.02 und 01.07 inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen weiteren Änderungen anerkannt.

 

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr ergebenden Änderungen der Jahresergebnisse sowie Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge bei den Produktgruppen 10.02, 62.01 – 62.04, 66.01 – 66.02 und 01.07 werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung zur weiteren Beratung vorgelegt.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 01.10.2013 (GV. NRW. S. 564), in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01.10.2013 (GV. NRW. S. 564) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.  

II.  Lösung

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 wurde vom Kämmerer am 28.10.2014 aufgestellt und vom Landrat am 28.10.2014 ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 05.11.2014 finden die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für den 17.12.2014 vorgesehen.

 

Der Haushaltsentwurf 2015 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche (Abteilungen) weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW  ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt. Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

Der Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr  ist aufgrund der vom Kreistag in der Sitzung am 02.07.2014 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-9-0013) für die Beratung folgender Produktgruppen / Produktbereiche zuständig:

 

Produktgruppe 10.02 – Gebäude (ab Seite 286)

Produktbereich 62 – Vermessungen und Liegenschaftskataster  (ab Seite 359)

Produktbereich 66 – Straßenbau und –unterhaltung  (ab Seite 381)

Produktgruppe 01.07 – Nahverkehrsplanung ÖPNV (ab Seite 450)

 

In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Entwurf enthaltenen Ausführungen verwiesen. Die Erläuterungen sind bei den jeweiligen Produktgruppen dargestellt. 

 

 

 

 

 

Ergebnis

2013

Ansatz

2014

Ansatz

2015

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Produktbereich

 

10.02 - Gebäude

-4.455.841 €

-3.815.096 €

-4.370.006 €

10 – Zentrale Dienste

-7.011.128 €

-6.661.275 €

-7.430.644 €

 

 

 

Ergebnis

2013

Ansatz

2014

Ansatz

2015

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Produktbereich

 

62.01 – Vermessungen

-545.394 €

-696.260 €

-757.977 €

62.02 – Liegenschaftskataster

-1.051.964 €

-1.079.832 €

-1.029.291 €

62.03 – Grundstücksbewertung

-242.198 €

-286.049 €

-317.243 €

62.04 – Geoinformation

-210.979 €

-238.295 €

-310.141 €

62 –   Vermessungen und

     Liegenschaftskataster

-2.050.535 €

-2.300.435 €

-2.414.652 €

 

 

 

Ergebnis

2013

Ansatz

2014

Ansatz

2015

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Produktbereich

 

66.01 – Verkehrsflächen

-1.488.694 €

-1.613.546 €

-1.606.988 €

66.02 – Straßenunterhaltung

-2.675.556 €

-3.110.449 €

-3.060.769 €

66 – Straßenbau und –unterhaltung

-4.164.249 €

-4.723.995 €

-4.667.756 €

 



 


 

 

Ergebnis

2013

Ansatz

2014

Ansatz

2015

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Jahresergebnis
(Zeile 26

Teilergebnis-haushalt)

Produktbereich

 

01.07 – Nahverkehrsplanung ÖPNV

                 (für 2012: vgl. Produktgruppe 81.01)

-2.376.378 €

-3.119.896 €

-3.195.191 €

01 –   Büro des Landrats, Kreisent-

         wicklung, Öffentlichkeitsarbeit

            (für 2012: vgl. Produktbereiche 01, 30, 81)

-4.368.125 €

-5.397.016 €

-5.425.129 €

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und ÖPNV ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.