Betreff
Haushalt des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2015 Produktbereich 51 - Jugendamt
Vorlage
SV-9-0132
Aktenzeichen
51 - Haushalt 2015
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltes 2015 in den einzelnen Produktgruppen ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen im Produktbereich 51 inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

Begründung:

 

I.      und II. Problem und Lösung

 

1. Vorbemerkung

 

Der Entwurf des Haushaltes 2015 wird am 05.11.2014 in den Kreistag eingebracht und von dort ggf. zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen werden. In den sich daran anschließenden Beratungen erarbeiten die jeweiligen Fachausschüsse Beschlussempfehlungen, deren Auswirkungen auf die jeweiligen Sachkonten zu verteilen sind.

 

Der Entwurf des Haushaltes ist allen Kreistagsabgeordneten am 05.11.2014 zugegangen. Die sachkundigen Bürger haben den Entwurf des Haushaltes (Auszug Jugendamt) erhalten.

 

Nach dem Entwurf des Produkthaushaltes 2015 schließt der Produktbereich 51 – Jugendhilfe - mit einem Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt 29.570.602 € ab.

Das sind 2.189.430 € mehr als im Jahr 2014 (27.381.172 €).

 

2. Hinweise

 

Die veranschlagten Kosten sind unter Berücksichtigung aller bekannten Daten und Fakten sowie der Aufwands- und Ertragsentwicklung im Haushaltsjahr 2014 ermittelt worden.

In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Schwierigkeit, Erträge und Aufwendungen im Bereich der Produktgruppe 51.20 – Hilfen zur Erziehung – exakt im Voraus zu ermitteln, hinzuweisen.

 

Mit dem Entwurf des Produkthaushaltes 2015 wird die im Produktbereich 51 überarbeitete Produktstruktur umgesetzt.

Dies hat zur Folge, dass die Kontenansätze der neuen Produktgruppen mit denen der Vorjahre teilweise nicht mehr vergleichbar sind.

 

3.1  Produktbereich 51

 

Der Zuschussbedarf im Produktbereich 51 teilt sich wie folgt auf die neuen Produktgruppen auf:

 

 

vorläufiges

Ergebnis

2013

 

Ansatz

2014

 

Ansatz

2015

 

Jahresergebnis

Jahresergebnis

Jahresergebnis

 

Produktgruppe

51.10 – Prävention und Regelangebot

0 €

0 €

-16.460.076 €

51.20 – Hilfen zur Erziehung

0 €

0 €

-11.318.219 €

51.30 – Sonstige Leistungen

0 €

0 €

-1.792.307 €

Gesamtsumme

0 €

0 €

-29.570.602 €

 

Wegen der neuen Produktstruktur ist eine Vergleichbarkeit mit den Beträgen der Produktgruppen der Vorjahre teilweise nicht mehr gegeben. Der Produktbereich hingegen umfasst dasselbe Aufgabengebiet wie in den Vorjahren und bietet eine Vergleichsgrundlage.

Die Gesamtsummen und deren Zusammensetzung der Vorjahre wird daher in der folgenden Tabelle dargestellt:

 

 

vorläufiges

Ergebnis

2013

 

Ansatz

2014

 

Ansatz

2015

 

Jahresergebnis

Jahresergebnis

Jahresergebnis

 

Produktgruppe

51.01 – Familienunterstützende

             Maßnahmen

-13.028.522 €

-14.786.903 €

0 €

51.02 – Hilfen in Erziehungs-

             angelegenheiten

-9.015.333 €

-11.241.894 €

0 €

   51.03 – Weitere Unterstützungen und

                Hilfen /

                Leistungen nach dem BEEG

-1.372.009 €

- 1.352.375 €

0 €

Gesamtbetrag

-23.415.865 €

27.381.172 €

0 €

 

 

51.30    Hinweise zu den Produktgruppen nach der neuen Produktstruktur und deren Produkte

 

3.2.1 Produktgruppe 51.10 – Prävention und Regelangebote

 

Die Produktgruppe umfasst im Kern die Kosten für:

  • Maßnahmen im Rahmen des Projektes „Frühe Hilfen“
  • Kreiszuschüsse zu den Kosten der Beratungsstellen für Erziehung des Caritasverbandes Coesfeld e.V. und der Ehe-, Familie- und Lebensberatungsstelle des Bistums Münster
  • Maßnahmen der Jugend- und Familienarbeit und des Jugendschutzes
  • die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Im Einzelnen enthält die neue Poduktgruppe die Produkte:

  • Produkt 51.10.01 – Frühe Hilfen
  • Produkt 51.10.02 – Tagesbetreuung von Kindern
  • Produkt 51.10.03 – Kinder-, Jugend und Familienförderung
  • Produkt 51.10.04 – Jugendsozialarbeit

 

Der Zuschussbedarf in der Produktgruppe 51.10 beträgt insgesamt 16.460.076 €.

Im Einzelnen:

 

51.10.01 – Frühe Hilfen

Der Zuschussbedarf beträgt 603.529 €.

 

Beim Ansatz Frühe Hilfen werden ab dem Jahr 2015 zusätzlich die Fahrt- und Supervisionskosten für Hebammen in Höhe von rd. 10.000 Euro berücksichtigt. Diese Kosten wurden bislang nicht dem Produkt „Frühe Hilfen“ zugerechnet, sondern im allegemeinen Haushalt verbucht. Der Kostenberechnung wurde bisher eine Fachkräfteanzahl zugrunde gelegt. Zukünftig erfolgt die Berechnung auf Basis eines Gesamtstunden-Kontingents. Hierdurch wird ein flexibeler Fachkräfteeinsatz im Fall von Ausfallzeiten erreicht.

 

Der vertraglich vereinbarte Kreiszuschuss zu den Caritas-Beratungsstellen beinhaltet steigende Personalkosten.

 

51.10.02 – Tagesbetreuung von Kindern

Dieses Produkt ist identisch mit dem bisherigen Produkt 51.01.03.

Der Zuschussbedarf beträgt 14.560.460 € und liegt damit 1.856.212 € über dem Vorjahresansatz (12.704.248 €).

 

Gründe für die Kostenveränderung sind im Wesentlichen Veränderungen in der Kinderzahl und der sich daraus ergebenden Gruppenkonstellationen, ein zu erwartender weiterer Anstieg des U3 Betreuungsbedarfes, die 1,5%ige Erhöhung der Kindpauschalen nach KiBiz und letztlich eine Nachfragewanderung hin zu teureren 45h-Plätzen. Die konkreten Auswirkungen der Änderung des KiBiz zum 01.08.2014 mit der Einführung der Planungsgarantie ab dem Kindergartenjahr 2015/16, welches für die Monate August bis Dezember 2015 relevant für den Haushalt 2015 sein wird, lassen sich dabei noch nicht konkret abschätzen.

 

Das veränderte Buchungsverhalten der Eltern führt zwar wegen der höheren Elterngeldbeiträge zu einer Ertragssteigerung. Diese kann jedoch die Aufwandssteigerung nicht auffangen.

 

51.10.03 – Kinder-, Jugend- und Familienförderung

Der Zuschussbedarf beträgt 1.191.297 €. Zur Zusammensetzung der Leistungen und der Kostenentwicklung in diesem Produkt ist auf die SV-9-0114 „Kinder- und Jugendförderplan 2015 bis 2019 des Kreises Coesfeld“ zu verweisen.

 

 

51.10.04 – Jugendsozialarbeit

Der Zuschussbedarf beträgt 104.790 €.

Der Zuschussbedarf ergibt sich aus den Kosten für das Projekt „Kein Abschluss ohne Anschluss“, für den Betrieb der Beratungsstelle des Havixbecker Modells e.V. und für Personal- und Sachkosten.

 

3.2.2 Produktgruppe 51.20 – Hilfe zur Erziehung

 

Die Produktgruppe umfasst die Kosten für erzieherische Hilfen und für Eingliederungshilfen.

 

Die Produktgruppe ist identisch mit der bisherigen Produktgruppe 51.02 und enthält die Produkte:

Produkt 51.20.01 –      Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche

Produkt 51.20.02 –      Hilfen für junge Volljährige

Produkt 51.20.03 –     Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

 

Der Zuschussbedarf beträgt 11.318.219 € und liegt damit 76.325 € über dem Vorjahresansatz (11.241.894 €).

 

Die Aufwendungen im Bereich der erzieherischen Hilfen sind nur schwer kalkulierbar und können starken Schwankungen unterliegen. Durch einen verstärkten Personaleinsatz und parallel verstärkte steuernde Maßnahmen konnten die Aufwendungen in den letzten Jahren stetig reduziert werden. Angestrebt wird nun, den Leistungsrahmen im aktuellen Niveau zu halten. Allerdings ist festzustellen und anzunehmen, dass im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe die Fallzahlen steigen und auch für 2015 mit einem weiteren Anstieg zu rechnen sein wird. Unter Berücksichtigung der Entwicklung der vergangenen Jahre ist davon auszugehen, dass wegen der Beschulung seelisch behinderter Schülerinnen und Schüler der Bedarf an Integrationshelfern in Schulen in 2015 weiter steitgen wird.

 

 

51.20.01 - Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche

Das Produkt ist identisch mit den bisherigen Produkten 51.02.01 und 51.02.02.

Der Zuschussbedarf beträgt 8.692.468 € und liegt damit 360.184 € unter dem Vorjahresansatz (9.052.652 €).

 

Es wird davon ausgegangen, dass sich die Fallzahl- und Kostenentwicklung auf dem Niveau des laufenden Jahres bewegen wird. Sowohl die Fallzahl bei den ambulanten wie bei den vollstationären Hilfen ist bislang im Jahr 2014 stabil. Eine zu erwartende Kostenentwicklung bei den Fachleistungsstunden (ambulante Hilfen) und Tagessätzen (teil- und vollstationäre Hilfen) in Höhe von 3 % wurde einkalkuliert.

 

51.20.02 – Hilfen für junge Volljährige

Das Produkt ist identisch mit dem bisherigen Produkt 51.02.03.

Der Zuschussbedarf beträgt 852.373 € und liegt damit 190.218 € über dem Vorjahresansatz (662.155 €).

In den Vorjahren konnte aufgrund der im Jahr 2009 eingeführten Fallrevision die Fallzahl reduziert werden. Seit Jahresanfang 2014 ist die Fallzahl stabil, so dass für das Jahr 2015 nicht von steigenden Fallzahlen ausgegangen wird. Allerdings ist fest zu stellen, dass die jungen Menschen, denen nach Erreichen der Volljährigkeit weiterhin Jugendhilfe zu gewähren ist, im Einzelfall höhere Bedarfe haben. Es handelt sich für diese Zielgruppe überwiegend um einen vollstationären und damit einen hohen Jugendhilfebedarf.

Zusätzlich wurde bei den Kosten für Fachleistungsstunden (ambulante Hilfen) und Tagessätzen (teil- und vollstationäre Hilfen) eine Preissteigerung von 3 % einkalkuliert.

 

51.20.03 – Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Das Produkt ist identisch mit dem bisherigen Produkt 51.02.04.

Der Zuschussbedarf beträgt 1.773.377 € und liegt damit 246.291 € über dem Vorjahresansatz (1.527.086 €).

Die Fallzahl bei den stationären Eingliederungshilfen ist im Jahr 2014 stabil, so dass für das Jahr 2015 von keiner Fallzahländerung ausgegangen wird. Bei den ambulanten Eingliederungshilfen ist die Fallzahl bedingt durch den vermehrten Einsatz von Schulintegrationshelfern (Stichwort: Inklusion) auch im Jahr 2014 weiterhin steigend. Für das Jahr 2015 wird von einer weiteren Fallzahlsteigerung und von einem Mehraufwand ausgegangen.

Zusätzlich wird bei den Kosten für Fachleistungsstunden (ambulante Hilfen) und Tagessätzen (teil- und vollstationäre Hilfen) eine Preissteigerung von 3 % einkalkuliert.

 

3.2.2 Produktgruppe 51.30 – Sonstige Leistungen

 

Der Zuschussbedarf beträgt 1.792.307 €.

 

Die Produktgruppe umfasst im Kern die Kosten für

  • Unterhaltsvorschuss
  • Vormund- und Pflegschaften
  • Kreiszuschüsse für Beratungsstellen
  • Rufbereitschaft.

 

Die Produktgruppe enthält die Produkte:

  • Produkt 51.30.01 – Kinderschutz

 

Das Produkt ist im Zuge der Neugestaltung neu eingeführt worden. Es weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 416.763 € auf; dieser resultiert in erster Linie aus den Personalkosten zur Sicherstellung des Schutzauftrages für Kinder. Ebenso ist bei den Produktkosten der Aufwand für die Beratung von Opfern sexueller Gewalt (Frauen e.V., Zartbitter Münster) sowie für die Rufbereitschaft berücksichtigt.

 

Bei den Kosten für die Rufbereitschaft und für die Kreiszuschüsse für Beratungsstellen wird von steigenden Personalkosten ausgegangen.

 

  • Produkt 51.30.02 – Sonstige Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe

 

Der Zuschussbedarf beläuft sich auf 1.245.872 € im Wesentlichen begründet durch die Aufwendungen im Rahmen der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) und Personalaufwendungen.

  • Produkt 51.30.03 – Betreuungsstelle

 

Der Zuschussbedarf beläuft sich auf 112.425 € und resultiert im Wesentlichen aus Personal- und Sachkostenanteilen sowie der pauschalen Förderung der Betreuungsvereine des SKF (Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen). Da die Betreuungsstelle für den Bereich des gesamten Kreises tätig ist, erfolgt die Finanzierung außerhalb der Jugendamtsumlage.

 

  • Produkt 51.30.04 – Elterngeld / Betreuungsgeld.

 

Der Zuschussbedarf beläuft sich auf 17.247 € und ergibt sich aus nicht durch das Land refinanzierten Personal- und Sachkostenanteilen. Die Aufgaben in diesem Zusammenhang werden wie beim Produkt 51.30.03 für den Bereich des gesamten Kreises wahrgenommen.

 

4. Ergebnis

 

Der Jugendhilfeausschuss ist zuständig für die Vorberatung der Produkte innerhalb der Produktgruppen:

 

51.10 – Prävention und Regelangebote

51.20 – Hilfen zur Erziehung

51.30 – Sonstige Leistungen

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die ausgewiesenen Zuschussbedarfe für den Produktbereich 51 – Jugendamt einschließlich der vorgetragenen Änderungen an.

III. Alternativen

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Änderungen von Standards haben Auswirkungen auf den Zuschuss des Produktbereiches 51 – Jugendamt und möglicherweise auf den Hebesatz der Kreisumlage-Mehrbelastung Jugendamt.

 

Hierüber ist im weiteren Beratungsverfahren durch den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung bzw. im Kreisausschuss zu beraten.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses ergibt sich aus § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld.