hier: Festlegung einer Vorzugsvariante zur Linienbündelung
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Variante „mittlere/große Teilnetze“ ein Linienbündelungskonzept für den ÖPNV im Kreis Coesfeld zu erarbeiten und den Gremien des Kreistages zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
I. bis V.
Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr hat im Rahmen der Nahverkehrsplanung beschlossen, sich auf den Ausschreibungswettbewerb vorbereiten zu wollen. Um zu verhindern, dass Verkehrsunternehmen in Vorbereitung auf den Wettbewerb verlustbringende Kurse oder gar ganze Linien mittelfristig aufgeben und nur noch gewinnbringenden Schülerverkehr anbieten, sollen die Einzellinien in ausschreibungsrelevanten Netzen gebündelt werden. Die Bildung von Linienbündeln (Teilnetze) stellt ein probates, gesetzlich zulässiges Mittel dar, um eine Integration der Nahverkehrsbedienung gem. § 8 Abs. 3 PBefG auch dauerhaft zu gewährleisten.
Zur Vorbereitung auf die Linienbündelung verfolgt die Verwaltung in Abstimmung mit der Bezirksregierung seit 3 Jahren eine Harmonisierung der zeitlichen Dauer von Linienkonzessionen. Erst eine Harmonisierung der Konzessionslaufzeiten ermöglicht die Erteilung einer gebündelten Genehmigung. Ein Konzept zur Linienbündelung dient der Bezirksregierung als Grundlage für deren Entscheidungen im Genehmigungsrecht gemäß PBefG und ÖPNVG NRW.
Dem Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr wurde in seiner Sitzung am 17.06.2004 von der mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans beauftragten Planungsgruppe Nord (PGN) die Zielsetzung, die rechtlichen und planerischen Rahmenbedingungen sowie die Methodik der Linienbündelung (Kapitel 2, Teilbaustein II des Nahverkehrsplans) bereits vorgestellt.
In der Sitzung wurde auch
mitgeteilt, dass das zu erarbeitende Linienbündelungskonzept nicht Bestandteil
des Nahverkehrsplans gem. § 8 ÖPNVG NRW, sondern nach der am 17.06.2004
vorgestellten Zeitplanung für das weitere Erarbeitungs- und
Aufstellungsverfahren zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans ein gesonderter
Kreistagsbeschluss zum Linienbündelungskonzept herbeigeführt werden soll.
Der aktuelle
Bearbeitungsstand zum Linienbündelungskonzept stellt sich wie folgt dar:
Auf der Grundlage der
bereits in der Sitzung am 17.06.2004 vorgestellten Kriterien für die Festlegung
von Linienbündeln hat die PGN für den Kreis Coesfeld - und auch für die übrigen
Münsterlandkreise - drei Arbeitsvarianten (kleine Teilnetze, kleine/mittlere
Teilnetze, mittlere/große Teilnetze) und - ausschließlich zu Vergleichszwecken
- zwei so genannte Extremvarianten (Einzellinien, Gesamtnetz Kreis Coesfeld)
entwickelt.
Mit Hilfe des Programmsystems VISUM/LLE wurden für sämtliche Varianten linienbündelweise Fahrzeugumläufe gebildet und die jeweiligen wirtschaftlichen Kennwerte (u.a. Fahrzeugbedarf, durchschnittliche Fahrleistung je Fahrzeug, Fahrplanwirkungsgrad) ermittelt.
Die Netzzuschnitte sowie
die wirtschaftlichen Kennwerte der Bündelungsvarianten können den als Anlage
beigefügten Unterlagen entnommen werden und sollen in der Sitzung am
30.11.2004 - u.a. anhand entsprechenden
Kartenmaterials - näher erläutert werden.
Für das weitere Vorgehen,
d.h. für die Erarbeitung des Linienbündelungskonzeptes für den Kreis Coesfeld,
ergibt sich nun die Notwendigkeit, eine Entscheidung über eine der bisher
untersuchten Arbeitsvarianten (kleine Teilnetze, kleine/mittlere Teilnetze,
mittlere/große Teilnetze) zu treffen, um auf der Grundlage dieser
„Vorzugsvariante“ die weiteren Arbeitsschritte vornehmen zu können
(Feinjustierungen durch die Zuordnung einzelner Linien, weitere ökonomische
Vergleiche etc.).
Die Empfehlung des
Gutachters (PGN) ist, die Arbeitsvariante „mittlere/große Teilnetze“ mit
insgesamt drei Linienbündeln als Vorzugsvariante festzulegen, und zwar aus
folgenden Gründen:
1. Wirtschaftlichkeit:
In der Variante
„mittlere/große Teilnetze“ erfüllen sämtliche Teilnetze den für effiziente
Wagenumläufe empfohlenen Mindestumfang des Fuhrparks (20 Fahrzeuge); die
Zielgröße einer durchschnittlichen Fahrleistung von über 45.000 km pro Fahrzeug
und Jahr - ein weiteres Kriterium für eine wirtschaftliche Betriebsweise - wird
nur in dieser Arbeitsvariante erfüllt. Aufgrund des geringen Fahrzeugbedarfs
und des hohen Fahrplanwirkungsgrades in der Variante „mittlere/große Teilnetze“
ist daher im Vergleich zu den übrigen Arbeitsvarianten mit den geringsten
Kosten für die Bereitstellung des ÖPNV-Angebotes zu rechnen.
2. Verwaltungsaufwand beim Aufgabenträger:
Sollten die Linienbündel
sukzessive im Wettbewerb vergeben werden, ist für jedes Linienbündel auf der
Seite des Aufgabenträgers (Bestellers) mit einem nicht unerheblichen
Verwaltungsaufwand für die Ausschreibungs-/Vergabeverfahren zu rechnen.
Insgesamt dürfte der
Verwaltungs- und Koordinationsaufwand (Vertragscontrolling/ Management der
Linienbündelung, Abstimmungsbedarf zur Koordinierung des ÖPNV-Angebotes,
Qualitätskontrolle etc.) in der Variante „mittlere/große Teilnetze“ mit drei
Linienbündeln am geringsten und somit als relativ überschaubar einzustufen
sein. Die Wahl dieser Variante entspricht damit auch dem Kreistagsbeschluss vom
18.02.2004, die Verwaltungsstrukturen auf Seiten der Aufgabenträger möglichst schlank
zu halten.
In Vorbereitung auf den
Wettbewerb ist es dem Kreis Coesfeld ein wichtiges Anliegen, auch den im Kreis
ansässigen Verkehrsunternehmen Möglichkeiten in einem Wettbewerbsmarkt
einzuräumen. Die im Kreisgebiet ansässigen Unternehmen sind heute nahezu
ausschließlich als Auftragsunternehmer für die Regionalverkehr Münsterland GmbH
und für die Westfalen Bus GmbH tätig. Aufgrund Ihrer Größenordnung (hier:
Anzahl der zur Zeit vorgehaltenen Fahrzeuge) dürfte eine eigenständige
Marktteilnahme kleinerer und mittlerer Unternehmen allenfalls durch die
Ausschreibung sehr kleiner Linienbündel ermöglicht werden; diese sind jedoch
mit den Nachteilen und Risiken einer uneffizienten Betriebsgestaltung, eines
höheren Zuschussbedarfs durch den Aufgabenträger sowie eines erheblichen
Verwaltungs- und Koordinationsaufwands verbunden.
Abgesehen von der
Möglichkeit „strategische Allianzen“ (Bietergemeinschaften etc.) bilden zu
können, soll den im Kreis Coesfeld
ansässigen Verkehrsunternehmen auch künftig eine Betätigung als
Subunternehmen ermöglicht werden. Die Frage, ob es zulässig ist, so genannte
Subunternehmerquoten in Ausschreibungen festzulegen, wird zur Zeit von den
Münsterlandkreisen juristisch geklärt.
Anlagen:
1. Linienzuordnung nach
Bündelungsvarianten Kreis Coesfeld
2. Vergleich Bündelungsvarianten