Beschlussvorschlag:
Für die Sitzungen des Beirats bei der unteren Landschaftsbehörde werden Frau Angela Niehoff, Frau Friederike Öhmann und Frau Gabriele Krampe zu Schriftführerinnen bestellt.
Begründung:
I. Problem
Gemäß § 10 Nr. 1 der Geschäftsordnung des Beirats bei der unteren Landschaftsbehörde
des Kreises Coesfeld ist über jede Sitzung des Beirats eine
Sitzungsniederschrift zu fertigen. Nach Nr. 2 der Vorschrift ist die untere
Landschaftsbehörde für die Erstellung der Niederschrift verantwortlich. Der vom
Beirat in seiner ersten Sitzung zu bestellende Schriftführer sowie dessen
Verteter sind von der Verwaltung zu stellen.
II. Lösung
Es wird vorgeschlagen, die
Verwaltungsmitarbeiterinnen der unteren Landschaftsbehörde Frau Angela Niehoff,
Frau Friederike Öhmann und Frau Gabriele Krampe zu Schriftführerinnen für die
Sitzungen des Beirats bei der unteren Landschaftsbehörde zu bestellen.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Bestellung der Schriftführer ist der Beirat bei der
unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld.
Anlagen:
Geschäftsordnung des Beirats bei der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld