Betreff
Inklusionsplan für Aufgabenbereiche der Kreisverwaltung
Vorlage
SV-9-0236
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Inklusionsplan für Aufgabenbereiche der Kreisverwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Fachausschüssen in der vorgelegten Form fortlaufend jährlich zu berichten.

Begründung:

 

I.- V

Die UN-Konvention  über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist  im Jahr 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Sie konkretisiert  bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern.

 

Als dominierendes Handlungsfeld dieser Konvention ist bisher die Umsetzung der schulischen Inklusion, d.h. das Vorantreiben des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nicht behinderten Kindern und Jugendlichen in den öffentlichen Focus gerückt. Die UN-Konvention reicht jedoch weit über das Thema der schulischen Bildung hinaus. Sie bezieht sich etwa auf

 

·         die gleiche Anerkennung vor dem Recht und Gleichberechtigung im Zugang zur Justiz,

·         die freie Wahl des Aufenthaltsortes und freie Entscheidung wo und mit wem die Menschen mit Behinderung leben wollen,

·         den Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen,

·         den Anspruch auf persönliche Assistenz zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und Einbeziehung in die Gemeinschaft und das Recht auf Habilitation und Rehabilitation,

·         den Zugang zum allgemeinen Bildungssystem,

·         das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit,

·         das Recht auf die Möglichkeit den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen,

·         einen angemessener Lebensstandard und sozialen Schutz,

·         die gleichberechtigte Teilhabemöglichkeit am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport.

 

Seit dem Inkrafttreten sind in diesen verschiedenen Handlungsfeldern zahlreiche Initiativen angestoßen bzw. bereits umgesetzt worden. Weitere Maßnahmen werden folgen müssen.

 

Auf Bundesebene wird dies dokumentiert im  ersten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention, der vom Bundeskabinett im August 2011 beschlossen wurde (Fundstelle: http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-behinderter-Menschen/staatenbericht-2011.html)

 

Die Landesregierung NRW hat 2012  den  Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ beschlossen und im Juni 2014 zum Umsetzungsprozess berichtet (Fundstelle: http://www.mais.nrw.de/04_Soziales/2_menschenMitBehinderungen/003_NRW-inklusiv/zwei_jahre_aktionsplan/index.php )i

 

Im Aufgabenspektrum der Kreisverwaltung finden sich ebenfalls zahlreiche Bezüge zu Handlungsfeldern der UN-Konvention.

Im Laufe des letzten Jahres wurde bestehende und unmittelbar geplante Aktivitäten aus den einzelnen Abteilungen und Fachdiensten zusammengetragen. Erfassungsgrundlage war ein kreisverwaltungsbezogener Auszug des  Maßnahmepaketes aus dem Inklusionsplan des Kreises Warendorf. Dieser gliedert sich in die Themenfelder  Arbeit,  Erziehung und Bildung, Gesundheit, Mobilität/Barrierefreiheit/Freizeit und Wohnen.  Das  zusammengefasste Ergebnis ist als Anlage zu Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Die Aufstellung ist als erster Aufschlag zu verstehen und soll weiter fortgeschrieben werden. Sie soll sowohl als Informations- und Erörterungsgrundlage für die Kreispolitik dienen, wie auch einen verwaltungsinterner Überblick der parallel laufenden Aktivitäten liefern.

 

Für die Zukunft soll den relevanten Fachausschüssen im Jahres-Rythmus berichtet werden.

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

Aufstellung zu inklusionsbezogenen Maßnahmen in der Kreisverwaltung Coesfeld