Beschlussvorschlag:
Der Kreis Coesfeld ist bereit, die Förderung der vom Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. betriebenen Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen und psychischen Behinderungen auf der Grundlage einer Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung ab 01.01.2016 bis zunächst 31.12.2021 mit einem Betrag in Höhe von jährlich bis zu 121.347,50 € fortzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, zu den in der Vorlage aufgeführten Konditionen mit dem Angebotsträger eine Vereinbarung abzuschließen.
Begründung:
I. Problem/ Sachverhalt
Der Kreiscaritasverband hat 1995
in Dülmen nach Abstimmung mit dem Kreis Coesfeld eine Kontakt- und
Beratungsstelle (KuB) für Menschen mit psychischen Erkrankungen und psychischen
Behinderungen eingerichtet. Der Kreis Coesfeld hat seither als freiwillige
Leistung gemäß einer dem Verband vor Inbetriebnahme gegebenen Zusage den
überwiegenden Teil der Kosten getragen. (siehe
Anlage 1)
Seit dem 01.01.2004 wird die mit 1,5 Fachkräften besetzte KuB vom Kreis Coesfeld auf der Grundlage einer Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung mit jährlich 95.535 € bzw. in 2011 mit 98.529 € gefördert. Für Honorarkräfte werden zusätzlich bis zu 10.000 € jährlich bereitgestellt (Beschlüsse des Kreistages vom 15.10.2003, 18.06.2008 und 02.03.2011). Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht bis zum 30.06. eines Jahres gekündigt wird. Der Kreistag hat die Förderung in seinem letzten Beschluss in dieser Sache bis zunächst Ende 2015 begrenzt. Angebotsträger und Kreisverwaltung halten nach dann zwölfjähriger Laufzeit eine zeitgemäße Anpassung von Vertragsinhalten und finanzieller Förderung für angebracht. Die Vereinbarung wurde kreisseitig fristgerecht zum Jahresende gekündigt.
Aufgaben und Leistungsumfang
der KuB:
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen haben häufig Probleme, soziale Kontakte aufzunehmen und zu pflegen. Die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben wird dadurch eingeschränkt. Die über soziale Kontakte vermittelte Orientierung geht verloren, das Selbstwertgefühl leidet. Krankheitsverläufe werden negativ beeinflusst und der Behandlungs- und Rehabilitationsbedarf nimmt zu.
Ziel der KuB ist es, die soziale, psychosoziale und
kommunikative Kompetenz von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu fördern und damit dazu
beizutragen,
- Voraussetzungen für eine Behandlung, Rehabilitation und die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben zu schaffen,
- stationäre Aufenthalte zu verkürzen oder zu verhindern,
- krankheitsbedingte Isolation abzubauen oder zu verhindern und
- Angehörige zu entlasten und dem sozialen Umfeld zu mehr Stabilität zu verhelfen.
Zur Erreichung dieser Ziele nimmt die KuB folgende Aufgaben wahr:
- Hilfen zur Gestaltung und Pflege sozialer Beziehungen, z.B. offene Frühstücksangebote, Patientenclubarbeit, gesellige Gesprächsrunden, Spielgruppen, kulturelle oder sportliche Aktivitäten, ein- oder mehrtägige Urlaubsfahrten,
- Durchführung themenzentrierter Gruppen, Auseinandersetzung mit selbstgewählten Themen,
- Alltags- und lebenspraktische Anleitungen, z.B. zum Kochen, zur Haushaltsführung,
- Beschäftigungsmöglichkeiten und Angebote zur Förderung der Kreativität,
- Beratung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen, deren Angehörigen und weiteren Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld,
-
Weiterleitung und Vermittlung Hilfesuchender zu
anderen Hilfeangeboten,
-
Begleitung und Anleitung von Laienhelfern.
Das Angebot der KuB ist schwerpunktmäßig auf erwachsene Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen ausgerichtet, nicht aber auf Menschen mit gerontopsychiatrischen Beeinträchtigungen und Suchtkranke.
KuB´s sind niedrigschwellig angelegt: keine Voranmeldung erforderlich, offene Angebotszeiten, keine oder nur geringe Teilnahmegebühren, Möglichkeit anonymer Teilnahme, niedrige Erwartungshaltung und Anforderungen an Besucher. Sie sind deshalb besonders geeignet, Menschen mit psychischen Erkrankungen einen Weg ins Hilfesystem und damit zu verbesserter psychischer Gesundheit zu bieten.
Besetzung der KuB (Stand Mai 2015):
0,5 Stelle: Diplom-Pädagogin
0,5 Stelle: Heilpädagogin
0,5 Stelle: Erzieherin
Der zusätzliche Einsatz von Honorarkräften erleichtert es, in möglichst vielen Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld Angebote der KuB vorzuhalten.
Versorgungsstandard:
Seit den 1980er Jahren wurden bundesweit Bettenkapazitäten in psychiatrischen Kliniken abgebaut und gemeindenah ambulante Hilfen aus- und umgebaut. Die Reformaktivitäten waren bestimmendes Leitmotiv für den 1995 vom Kreistag verabschiedeten Psychiatrieplan. Institutionen wie die Kontakt- und Beratungsstelle ersetzen alte Angebotsstrukturen und sind heute weit verbreiteter Versorgungsstandard.
Inanspruchnahmedaten:
Die KuB bietet derzeit in sechs der elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden offene Gruppen an: Billerbeck, Coesfeld, Dülmen, Nottuln, Olfen und Senden. Diese Angebote werden von Betroffenen aus allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden genutzt. 15 von 20 der im Kreisgebiet bestehenden offenen Gruppen mit fachlicher Begleitung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen werden von der KuB organisiert (siehe Anlage 2). Zudem wird gemeinsam mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst des Kreises Coesfeld eine Angehörigengruppe angeboten.
Inanspruchnahme
der KuB nach Angaben des Angebotsträgers: |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
Kontaktstellenbesucher/ innen |
145 |
179 |
172 |
173 |
196 |
200 |
198 |
156 |
148 |
148 |
194 |
132 |
155 |
Gruppenbesuche insgesamt |
2466 |
3294 |
4133 |
4326 |
4764 |
4268 |
4911 |
5155 |
4656 |
4861 |
5377 |
5550 |
5404 |
Klientel in laufender Beratung* |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
18 |
27 |
29 |
31 |
27 |
43 |
*Diese
Rubrik wird erst seit 2009 vom Angebotsträger im Jahresbericht ausgewiesen.
Klientinnen
und Klienten in laufender Beratung können auch Kontaktstellenbesucher/innen
sein.
Die Zahlen geben nur bedingt Auskunft über die tatsächliche
Inanspruchnahme der Leistungen, denn diese kann auch anonym bzw. ohne Erfassung
persönlicher Daten erfolgen und ist dann bei den o.g. Werten nur bei den
Gruppenbesuchen berücksichtigt. Sie können aber einen beträchtlichen Anteil an
der Inanspruchnahme ausmachen. Werden verschiedene Personen gezählt, ist der
Umfang der Mehrfachnennungen nicht überschaubar, wenn diese mangels Daten nicht
eindeutig identifizierbar sind. Insgesamt werden Daten nur insoweit erfasst,
wie es der Niedrigschwelligkeit des Angebotes nicht abträglich ist. Weitere
Informationen können dem Jahresbericht des Caritasverbandes für die KuB für das
Jahr 2014 entnommen werden. (Anlage 3)
Etwa 80 % der Aktivitäten der KuB sind für die Kontaktstellenarbeit
vorgesehen, 20 % für die Beratung von Betroffenen und Angehörigen.
Zusammenhang KuB und Förderung
der Tagesstätten:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) finanziert die in Coesfeld und Dülmen bestehenden Tagesstätten für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Laut den entsprechenden Förderrichtlinien des LWL vom 01.07.2010 „wird ein Träger nur dann gefördert, wenn er mit der Tagesstätte zugleich am Ort eine vom örtlichem Sozialhilfeträger geförderte Kontakt- und Beratungsstelle betreibt oder mit einer solchen kooperiert.“
Durch die KuB besteht eine günstige Gelegenheit, Tagesstättenbesuche anzubahnen. Ebenso kann Tagesstättenbesuchern nach dem Ende der Maßnahme eine Unterstützung in der KuB angeboten werden.
Einbeziehung ehrenamtlicher
Helferinnen und Helfer:
In der KuB nehmen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer wichtige Aufgaben wahr. Neben dem praktischen Nutzen hat der unentgeltliche Einsatz von Bürgerinnen und Bürgern für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen eine hohe ideelle Bedeutung und ist beispielgebend für Entstigmatisierung und den Anspruch einer gemeindenahen Versorgung der Hilfesuchenden. Bedingung für dieses Bürgerengagement ist die Begleitung und Unterstützung durch die Fachkräfte der KuB.
Gesamtsituation: steigende
Zahl Hilfesuchender:
Die Zahl der Menschen im Kreis Coesfeld, die wegen einer psychischen Erkrankung Hilfe suchen, ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Dies gilt u.a. für die Behandlung in Krankenhäusern, den Einsatz des Sozialpsychiatrischen Dienstes und Maßnahmen der Eingliederungshilfe.
Freiwillige Leistung:
Es ist davon auszugehen, dass ein wesentlicher Teil der Besucher der KuB dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß § 53 SGB XII und auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gemäß §§ 55 und 58 SGB IX hat. Dies gilt auch für Leistungen, wie sie von der KuB erbracht werden. Eine Klärung der Ansprüche per Einzelfallentscheidung wäre der Niedrigschwelligkeit des Angebotes abträglich. Der Erfolg der Maßnahme insgesamt würde gefährdet. Da außerdem auf diesem Wege keine ausreichende Refinanzierung der KuB in Aussicht stünde, erfolgte bislang eine Pauschalfinanzierung im Rahmen freiwilliger Leistungen.
Zusammenfassung:
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die KuB größter Anbieter für kontaktstiftende Angebote für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen im Kreis Coesfeld ist. Die in der zwischen Kreis und Caritasverband abgeschlossenen Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung festgelegten Inhalte und Ziele wurden bisher fachgerecht und mit guten Ergebnissen verfolgt. Der Aufwand erscheint angemessen.
II. Lösung
Die von 2004 bis 2015 laufende Vereinbarung hat sich bewährt. Im Ergebnis konnten aus der Sicht des Kreises inhaltliche Ziele und Finanzziele erreicht oder sogar übertroffen werden. Vor Abschluss der Vereinbarung hielt die KuB 13 Gruppenangebote in zwei Orten des Kreises vor, keines davon am Wochenende. Gegenwärtig werden 16 Angebote in sechs Orten des Kreises vorgehalten, drei davon am Wochenende. Der Ausbau der Angebote und die Verbesserung der zeitlichen wie örtlichen Präsenz erfolgten bei gleichzeitiger Kostenstabilität hinsichtlich der Förderung durch den Kreis. Zwischen 2002 und 2015 ist der Förderbetrag des Kreises um lediglich ca. 8 % angestiegen.
Zwar war die Zahl der Kontaktstellenbesucher in den letzten Jahren offenbar rückläufig (eingeschränkte Erhebung wegen teilweise anonymer Inanspruchnahme), allerdings erhöhte sich die Zahl der Besuche kontinuierlich. Dies lässt u.a. auf eine stärkere Bindung an die Angebote der KuB schließen.
Die Verwaltung hat mit dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. in Vorgesprächen eine Fortsetzung der Förderung der KuB ab 2016 erörtert. Nach dem jetzigen Verhandlungsstand ist eine Laufzeit der neuen Vereinbarung von vier Jahren vorgesehen. Die im Beschlussvorschlag vorgesehene Förderfrist von sechs Jahren lässt die Option zu, zu gleichen Konditionen um bis zu zwei Jahre zu verlängern.
Wesentliche inhaltliche
Änderungen im Vergleich zwischen bestehender und beabsichtigter Vereinbarung:
- Die Kontakt- und Beratungsstelle ist zurzeit nicht auf Menschen mit gerontopsychiatrischen Beeinträchtigungen und Suchtkranke ausgerichtet. Gleichwohl sollen Ausnahmen möglich sein. Beispielsweise ist das bereits bestehende Angebot für Menschen im höheren Lebensalter `Kiek äs rinn´ auch einer gerontopsychiatrischen Versorgung dienlich.
- Statt bislang starr festgelegter Sprechzeiten soll der Träger zukünftig dazu verpflichtet werden, hier mindestens 25 Stunden wöchentlich zu regelmäßigen Zeiten anzubieten. Dadurch ist eine flexiblere Anpassung an Bedarfssituationen und Erfordernisse infolge von Veränderungen im Gesamtbetrieb möglich, z.B. beim Aufbau neuer Gruppen.
- Eine Vorgabe, Gruppenangebote an mindestens sechs Orten des Kreises und mindestens drei Angebote an Wochenendtagen vorzuhalten, entspricht dem aktuellen Stand und soll nun verbindlich festgeschrieben werden. Ebenso die Zielrichtung, im Einvernehmen zwischen Kreis und Caritasverband Angebote an Wochenenden und Feiertagen weiterhin bedarfsgerecht auszubauen.
- Hausbesuche sollen durchgeführt werden können, soweit sie zur Heranführung an die Angebote der KuB dienen. Angesichts des Personenkreises, für den die Angebote vorgehalten werden, erscheint mitunter ein aktives Zugehen auf Betroffene in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung angebracht.
- Die hauptamtlichen Kräfte müssen über eine mindestens einjährige Berufserfahrung in der Arbeit mit der Zielgruppe verfügen, auf die dieses Angebot ausgerichtet ist.
- Der Einsatz von Honorarkräften mit einer Ausbildung im
Rahmen der Experienced Involvement-Programme (EX-IN) soll nach Möglichkeit
Berücksichtigung finden. EX-IN Kräfte haben eigene Erfahrungen mit einer
psychischen Erkrankung, bieten Hilfe für andere Betroffene an und werden darauf
in Fachkursen vorbereitet. Eine solche Kraft wird bereits in der KuB auf
Honorarbasis eingesetzt.
- Es soll zukünftig mindestens einmal jährlich zu einer
Informationsveranstaltung eingeladen werden, um Ehrenamtliche für die Mitarbeit
in der KuB zu interessieren bzw. zu gewinnen.
Wesentliche Veränderungen bezüglich der vorgesehenen Förderung siehe Punkt IV.
III. Alternativen
Eine Einschränkung der Angebote wäre nicht bedarfsgerecht. KuB´s gehören wie beschrieben zur Grundausstattung der vernetzt angelegten gemeindenahen psychiatrischen Versorgung.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Der Förderbetrag des Kreises wird als Pauschale
gewährt. Grundlage für dessen Berechnung sind die im jüngsten Bericht (Nr. 19/2014)
der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement vorgeschlagenen
Werte für die Kosten eines Arbeitsplatzes:
a) Personalkosten: 0,5 x Entgeltgruppe S 12, 1 x Entgeltgruppe S 11 |
85.150 € |
b) zuzüglich 15 % der Personalkosten als Verwaltungsgemeinkosten |
12.772,50 € |
c) zuzüglich Sachkostenpauschale |
11.925 € |
d) zuzüglich Programmmittel |
1.500 € |
e) zuzüglich Mittel für den Einsatz von Honorarkräften |
10.000 € |
= Förderbetrag |
121.347,50 € |
Wenngleich davon ausgegangenen
wird, dass der Caritasverband in bedeutsamer Höhe einen Beitrag zur
Finanzierung der KuB leistet, soll wie im bestehenden Vertrag auf eine
Festsetzung eines vom Verband zu tragenden Eigenanteils in der mit dem Kreis
abzuschließenden neuen Vereinbarung verzichtet werden. Dafür trägt der Verband
weiterhin das alleinige Risiko von Kostensteigerungen. Aus der Perspektive des
Kreises erscheint auch unter diesem Aspekt eine möglichst lange Laufzeit der
Vereinbarung erstrebenswert. Bislang hat der Caritasverband im
Vereinbarungszeitraum nach eigenen Angaben in jedem Jahr in erheblicher Höhe
Eigenmittel einsetzen müssen (siehe Anlage 1).
Unter der Voraussetzung, dass
die tatsächlichen Kosten im angemessenen Verhältnis zur Kreisförderung stehen
und Personal mit den vereinbarungsgemäßen Qualifikationen eingesetzt wird, wird
kreisseitig toleriert, dass in der KuB auch Personal mit geringerer Vergütung
als S 11 zum Einsatz kommt. Dadurch kann ein kostendämpfender Effekt erzielt
und können Einstiegstarife mit Aufstiegschancen möglich werden. Zudem kann der
Caritasverband flexibler bei der Personalauswahl vorgehen. Es soll aber
mindestens eine 0,5 Vollzeitstelle mit einer nach S 12 vergüteten Kraft besetzt
sein.
Wesentliche Änderungen in
der Finanzierung der KuB im Vergleich zwischen bisheriger und beabsichtigter
Vereinbarung:
- Die als Berechnungsgrundlage eingesetzten KGST-Werte werden auf ein aktuelles Niveau angepasst.
- Die Pauschale für Verwaltungsgemeinkosten wird von 10 auf 15 % der Personalkosten erhöht. Dies entspricht den Empfehlungen der KGST und hinsichtlich der KuB auch der tatsächlichen Kostenentwicklung.
- Die Sachkosten werden mit 11.925 € um 1.275 € niedriger angesetzt als im bestehenden Vertrag. Ursache ist ein von der KGST im jüngsten Bericht deutlich niedriger angesetzter Wert für den Einsatz von EDV am Arbeitsplatz.
- Neu sollen Programmmittel in Höhe von 1.500 € eingeführt werden, z.B. zur Kostenentlastung von KuB-Inanspruchnehmern durch Übernahme von Eintrittsgeldern, Fahrtkosten und Mitfinanzierung von Festen. Dies wäre allerdings kostenneutral, da beabsichtigt ist, den bislang im Kreishaushalt jährlich berücksichtigten Fördertopf „Förderung von Gruppen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und Gruppen für deren Angehörige“, aus dem auch Gruppen der KuB in der Vergangenheit regelmäßig gefördert wurden, entsprechend zu reduzieren.
- Für den Fall, dass die Bruttopersonalkosten unter das Niveau von 2014 (88.209 €) sinken, ist eine Rückzahlung der Differenz zwischen diesem Betrag und den tatsächlichen Bruttopersonalkosten an den Kreis vorgesehen.
Die bisherige Vereinbarung sah eine anteilige Rückzahlung an den Kreis vor, wenn die Bruttopersonalkosten unter das Niveau des Jahres 2009 sinken, und zwar zu 95 von 112 Teilen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung über die Gewährung von Kreiszuschüssen ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NW).
Anlagen:
1. Übersicht: Finanzierung der Kontakt- und Beratungsstelle seit 1995
2. Übersicht: Offene Gruppen für Menschen mit psychischen Erkrankungen,
psychischen Behinderungen, Menschen in Lebenskrisen und deren Angehörige im Kreis Coesfeld
3. Jahresbericht der Kontakt- und Beratungsstelle für 2014