Sachstand über die Zielvereinbarung 2015 zwischen dem Jobcenter des Kreises Coesfeld und dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
Beschlussvorschlag:
- ohne -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. - V.
Der Kreis Coesfeld schließt gemäß § 48b Abs. 1 S.1.
Nr. 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) als zugelassener kommunaler
Träger (zkT) jährlich mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) eine Zielvereinbarung über die Erreichung
der Ziele nach dem SGB II ab.
Die Zielvereinbarung 2015 ist darauf ausgerichtet
·
möglichst
viele Arbeitsuchende in dauerhafte und existenzsichernde Erwerbstätigkeit
einzugliedern,
·
Langzeitleistungsbezug
und Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verringern,
·
die
Hilfebedürftigkeit zu reduzieren,
·
soziale
Teilhabe zu ermöglichen, wenn die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
nicht realistisch ist sowie
·
die
Handlungsmöglichkeiten der Leistungsberechtigten zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit
zu erweitern.
1. Verringerung
der Hilfebedürftigkeit
Ziel ist es, dass erwerbsfähige
Leistungsberechtigte den Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft aus eigenen
Mitteln und Kräften bestreiten und damit die Hilfebedürftigkeit insgesamt
verringert wird. Die Entwicklung der
Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt, der Leistungen für Unterkunft und Heizung
sowie die Entwicklung der Fallzahlen wird im Jahresverlauf 2015 auf der
Grundlage eines Monitorings beobachtet.
2. Verbesserung der Integration in
Erwerbstätigkeit
Das Ziel ist im Jahr 2015 erreicht, wenn die Integrationsquote des Jobcenters des
Kreises Coesfeld im Jahr 2015 mindestens 26,1 %
(t-0) beträgt (Vergleichswert 2014: 27,5 %).
3. Vermeidung von langfristigem
Leistungsbezug
Das Ziel ist erreicht, wenn die durchschnittliche
Zahl an Langzeitleistungs-bezieherinnen und Langzeitleistungsbeziehern im Kreis
Coesfeld im Jahr 2015 nicht über dem Vergleichswert des Jahres 2014 liegt (K3:
+/- 0,0 %).
Zum Jahresende 2015 wird ein Bestand von ca. 3.500 Langzeitleistungs-bezieherinnen
und Langzeitleistungsbeziehern im Kreis Coesfeld angestrebt, der auf dem Niveau
des Jahresendbestandes 2014 liegt. Die Integrationsquote der
Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbeziehern (K3E1) soll 2015
mindestens das Ergebnis von 2014 (17,3 %, t-0) erreichen.
Die Umsetzung erfolgt hier im Rahmen einer verstärkten
Aktivierung der Personen im Langzeitleistungsbezug durch strukturierte
Fallübergabe vom Fallmanagement an die Hilfeplanung (Fallbetrachtung im Vier-Augen-Prinzip),
durch die Beteiligung am Bundesprogramm für Langzeitleistungsbezieherinnen und
Langzeitleistungsbezieher (ESF) sowie durch Schaffung von niederschwelligen
Beschäftigungsmöglichkeiten für arbeitsmarktferne Leistungsbezieherinnen und
Leistungsbezieher.
In Zusammenhang mit dem ESF-Bundesprogramm zur
Eingliederung langzeit-arbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II ist
geplant, mit einem noch zu entwickelnden Konzept für die o.a. Zielgruppe eine
verstärkte Aktivierung sowie ab ca. Sommer 2015 in bis zu 25 Fällen eine
geförderte Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen. Hierzu sollen
zusätzliche Betriebsakquisiteure und Coaches im Zuge des Bundesprogrammes
eingesetzt werden.
4. Weitere Vereinbarungen im Rahmen des
Lokalen Planungsdokumentes
4.1 Verringerung der
Hilfebedürftigkeit
Es soll eine verstärkte Aktivierung der
Bedarfsgemeinschaften mit zwei erwerbsfähigen Leistungsbezieherinnen bzw.
Leistungsbeziehern ohne Kinder, rollen- und geschlechtsneutral betrachtet,
durch den Ausbau eines bestehenden AVGS-Angebotes (Aktivierungs- und
Vermittlungsgutschein) bspw. durch ein sogenanntes Bedarfsgemeinschafts-Coaching
erfolgen.
4.2 Reduzierung
der Zahl der arbeitslosen Jugendlichen
Es soll kreisweit jeder bzw. jedem arbeitslosen
jugendlichen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren zeitnah ein aktivierendes und/oder
arbeitsmarktintegratives Angebot unterbreitet werden. Durch eine Analyse soll
die Zahl der Leistungsberechtigten U25 mit/ohne Schul-/Berufsabschluss in
2015/2016 festgestellt werden. Zudem sollen in allen Fällen durch fördernde
Angebote die Integrationschancen verbessert werden. Die Kommunikation und der Zugang
zu Leistungsberechtigten soll unter Nutzung neuer, sozialer Medien und
Netzwerke (SMS, WhatsApp etc.) geprüft werden, um eine zielgruppenspezifische
Ansprache zu erproben.
4.3 Umwandlung
von geringfügiger Beschäftigung in sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigung
Dies soll verstärkt im Rahmen des
Work-First-Ansatzes (Projekt „Job-AKTIV“) umgesetzt werden. Ziel des Projektes
„Job-AKTIV“ ist die Integration der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einer
geringfügigen Beschäftigung in eine sozialversicherungs-pflichtige
Beschäftigung, mit der der Leistungsbezug beendet oder reduziert wird. Dies
kann entweder durch eine Umwandlung bzw. Aufstockung der geringfügigen
Beschäftigung oder durch eine berufliche Umorientierung geschehen.
4.4 Zielgruppen im besonderen Fokus
4.4.1 Alleinerziehende unter 25 Jahren
Für die Teilzielgruppe der Alleinerziehenden unter
25 Jahren soll weiterhin die betriebliche Teilzeitausbildung angeboten werden.
Die berufliche Integrations-maßnahme „Familie und Beruf“ soll als kontinuierliches
Gruppenangebot für Alleinerziehende an zwei Standorten für je 18 Teilnehmerinnen
und Teilnehmer verstetigt werden. Flankierend zu den bestehenden oder geplanten
Gruppenangeboten soll zusätzlich ein individuelles, begleitendes Coaching unter
Anwendung des Instrumentes des AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)
eingesetzt werden.
4.4.2 Jugendliche und junge Erwachsene
Hierzu greift das Jobcenter auf die begleitenden
Angebote der Kommunalen Koordinierung im Übergang Schule => Beruf zurück.
Hauptziel der Kommunalen Koordinierung ist ein rechtskreisübergreifendes Angebot für die Zielgruppe der benachteiligten
Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Der erste Schritt zur Zielerreichung ist die Zusammenfassung gemeinsamer Ziele und
Angebote unter Beachtung der jeweiligen Zuständigkeiten (SGB II, SGB III, SGB
VIII, SGB XII). Der nächste Schritt ist die Ausarbeitung von Abstimmungsbedarfen
unter Zugrundelegung des Lebensalters der Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Es soll zunächst modellhaft eine ganzheitliche
Betreuung in gemeinsamen Fällen aus den Rechtskreisen SGB II, SGB III und SGB
VIII erfolgen.
Zudem ist vorgesehen, die Jugendlichen zu
unterstützen, die das Berufskolleg ohne Anschlussperspektive verlassen. Dies
soll im Rahmen einer Berufseinstiegsbegleitung geschehen. Oft ist schon während
der Schulzeit ersichtlich, welcher junge Mensch für den weiteren Lebensweg
Unterstützung benötigt. Nicht immer ist diese im Elternhaus gegeben oder
gewünscht. Eine kompetente Beratungskraft, die direkt ansprechbar ist, kann
hier die benötigte Hilfestellung geben.
Diese Aktivitäten werden bundesweit in vielen
Jobcentern als „Jugendberufsagentur“ bezeichnet.