Betreff
Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld;
Sachstand über die Zielvereinbarung 2015 zwischen dem Jobcenter des Kreises Coesfeld und dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
Vorlage
SV-9-0265
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

-   ohne - 

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Begründung:

 

I.   - V.

 

Der Kreis Coesfeld schließt gemäß § 48b Abs. 1 S.1. Nr. 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) als zugelassener kommunaler Träger (zkT) jährlich mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) eine Zielvereinbarung über die Erreichung der Ziele nach dem SGB II ab.

 

Die Zielvereinbarung 2015 ist darauf ausgerichtet

·                möglichst viele Arbeitsuchende in dauerhafte und existenzsichernde Erwerbstätigkeit einzugliedern,

·                Langzeitleistungsbezug und Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verringern,

·                die Hilfebedürftigkeit zu reduzieren, 

·                soziale Teilhabe zu ermöglichen, wenn die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht realistisch ist sowie

·                die Handlungsmöglichkeiten der Leistungsberechtigten zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit zu erweitern.

 

Für das Jahr 2015 hat der Kreis Coesfeld nach vorheriger Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit dem MAIS die nachfolgenden Ziele vereinbart:

 

1.         Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Ziel ist es, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte den Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten und damit die Hilfebedürftigkeit insgesamt verringert wird.  Die Entwicklung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt, der Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie die Entwicklung der Fallzahlen wird im Jahresverlauf 2015 auf der Grundlage eines Monitorings beobachtet.

 

2.         Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

Das Ziel ist im Jahr 2015 erreicht, wenn  die Integrationsquote des Jobcenters des Kreises Coesfeld im Jahr 2015 mindestens 26,1 % (t-0) beträgt (Vergleichswert 2014: 27,5 %).

 

3.         Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

Das Ziel ist erreicht, wenn die durchschnittliche Zahl an Langzeitleistungs-bezieherinnen und Langzeitleistungsbeziehern im Kreis Coesfeld im Jahr 2015 nicht über dem Vergleichswert des Jahres 2014 liegt (K3: +/- 0,0 %).

 

Zum Jahresende 2015 wird ein Bestand von ca. 3.500 Langzeitleistungs-bezieherinnen und Langzeitleistungsbeziehern im Kreis Coesfeld angestrebt, der auf dem Niveau des Jahresendbestandes 2014 liegt. Die Integrationsquote der Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbeziehern (K3E1) soll 2015 mindestens das Ergebnis von 2014 (17,3 %, t-0) erreichen.

 

Die Umsetzung erfolgt hier im Rahmen einer verstärkten Aktivierung der Personen im Langzeitleistungsbezug durch strukturierte Fallübergabe vom Fallmanagement an die Hilfeplanung (Fallbetrachtung im Vier-Augen-Prinzip), durch die Beteiligung am Bundesprogramm für Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbezieher (ESF) sowie durch Schaffung von niederschwelligen Beschäftigungsmöglichkeiten für arbeitsmarktferne Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher.

 

In Zusammenhang mit dem ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeit-arbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II ist geplant, mit einem noch zu entwickelnden Konzept für die o.a. Zielgruppe eine verstärkte Aktivierung sowie ab ca. Sommer 2015 in bis zu 25 Fällen eine geförderte Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen. Hierzu sollen zusätzliche Betriebsakquisiteure und Coaches im Zuge des Bundesprogrammes eingesetzt werden.

 

 

 

4.      Weitere Vereinbarungen im Rahmen des Lokalen Planungsdokumentes

 

4.1    Verringerung der Hilfebedürftigkeit

 

Es soll eine verstärkte Aktivierung der Bedarfsgemeinschaften mit zwei erwerbsfähigen Leistungsbezieherinnen bzw. Leistungsbeziehern ohne Kinder, rollen- und geschlechtsneutral betrachtet, durch den Ausbau eines bestehenden AVGS-Angebotes (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) bspw. durch ein sogenanntes Bedarfsgemeinschafts-Coaching erfolgen.

 

4.2       Reduzierung der Zahl der arbeitslosen Jugendlichen

 

Es soll kreisweit jeder bzw. jedem arbeitslosen jugendlichen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren  zeitnah ein aktivierendes und/oder arbeitsmarktintegratives Angebot unterbreitet werden. Durch eine Analyse soll die Zahl der Leistungsberechtigten U25 mit/ohne Schul-/Berufsabschluss in 2015/2016 festgestellt werden. Zudem sollen in allen Fällen durch fördernde Angebote die Integrationschancen verbessert werden. Die Kommunikation und der Zugang zu Leistungsberechtigten soll unter Nutzung neuer, sozialer Medien und Netzwerke (SMS, WhatsApp etc.) geprüft werden, um eine zielgruppenspezifische Ansprache zu erproben.

 

                                                 

4.3       Umwandlung von geringfügiger Beschäftigung in sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigung

 

Dies soll verstärkt im Rahmen des Work-First-Ansatzes (Projekt „Job-AKTIV“) umgesetzt werden. Ziel des Projektes „Job-AKTIV“ ist die Integration der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einer geringfügigen Beschäftigung in eine sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigung, mit der der Leistungsbezug beendet oder reduziert wird. Dies kann entweder durch eine Umwandlung bzw. Aufstockung der geringfügigen Beschäftigung oder durch eine berufliche Umorientierung geschehen.

 

4.4       Zielgruppen im besonderen Fokus

 

4.4.1   Alleinerziehende unter 25 Jahren

Für die Teilzielgruppe der Alleinerziehenden unter 25 Jahren soll weiterhin die betriebliche Teilzeitausbildung angeboten werden. Die berufliche Integrations-maßnahme „Familie und Beruf“ soll als kontinuierliches Gruppenangebot für Alleinerziehende an zwei Standorten für je 18 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verstetigt werden. Flankierend zu den bestehenden oder geplanten Gruppenangeboten soll zusätzlich ein individuelles, begleitendes Coaching unter Anwendung des Instrumentes des AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) eingesetzt werden.

 

4.4.2   Jugendliche und junge Erwachsene

Hierzu greift das Jobcenter auf die begleitenden Angebote der Kommunalen Koordinierung im Übergang Schule => Beruf zurück. Hauptziel der Kommunalen Koordinierung ist ein rechtskreisübergreifendes  Angebot für die Zielgruppe der benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Der erste Schritt zur Zielerreichung  ist die Zusammenfassung gemeinsamer Ziele und Angebote unter Beachtung der jeweiligen Zuständigkeiten (SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB XII). Der nächste Schritt ist die Ausarbeitung von Abstimmungsbedarfen unter Zugrundelegung des Lebensalters der Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Es soll zunächst modellhaft eine ganzheitliche Betreuung in gemeinsamen Fällen aus den Rechtskreisen SGB II, SGB III und SGB VIII erfolgen.

Zudem ist vorgesehen, die Jugendlichen zu unterstützen, die das Berufskolleg ohne Anschlussperspektive verlassen. Dies soll im Rahmen einer Berufseinstiegsbegleitung geschehen. Oft ist schon während der Schulzeit ersichtlich, welcher junge Mensch für den weiteren Lebensweg Unterstützung benötigt. Nicht immer ist diese im Elternhaus gegeben oder gewünscht. Eine kompetente Beratungskraft, die direkt ansprechbar ist, kann hier die benötigte Hilfestellung geben.

Diese Aktivitäten werden bundesweit in vielen Jobcentern als „Jugendberufsagentur“ bezeichnet.