Beschlussvorschlag:
Zur Schriftführerin des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport wird Kreisangestellte Natascha Bruns bestellt.
Begründung:
I. Problem
Gemäß § 37 Abs. 1 Kreisordnung NRW in Verbindung mit § 24 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages sind über Ausschusssitzungen Niederschriften zu fertigen. Diese sind von dem/der Vorsitzenden und einem Schriftführer/einer Schriftführerin zu unterzeichnen.
II. Lösung
Unter Berücksichtigung der Beratungsschwerpunkte im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport wird vorgeschlagen, Kreisangestellte Natascha Bruns (Abt. 41 Kultur) zur Schriftführerin dieses Ausschusses zu bestellen.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß 27 Abs. 1 i. V. § 24 Abs 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag ist der Ausschuss für die Bestellung zuständig.