Betreff
Bewerbung des Kreises Coesfeld zum Bundeswettbewerb "Land(auf)Schwung"
Vorlage
SV-9-0290/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Landrat wird ermächtigt, im Falle eines Wettbewerbsgewinns beim Modellvorhaben „Land(auf)Schwung“ mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem Land Nordrhein-Westfalen einen Entwicklungsvertrag zu verhandeln und abzuschließen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Der Kreis Coesfeld hat sich zum Ablauf des Monats Mai 2015 mit einer Bewerbung am Bundeswettbewerb „Land(auf)Schwung“ beteiligt. Eine Vorstellung der Inhalte der Bewerbung findet in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung am 08.06.2015 statt. Im Falle eines Wettbewerbsgewinns wird dem Kreis Coesfeld ein Regionalbudget für die Durchführung verschiedener Projekte zur Sicherung der Daseinsvorsorge im Kreis Coesfeld und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit zur Verfügung gestellt.

 

Die Entscheidung über die Gewinner im Wettbewerb wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in der zweiten Junihälfte getroffen. Dann sind die Gewinnerregionen dazu aufgefordert, innerhalb eines Zeitraumes von lediglich zwei Wochen einen sogenannten Entwicklungsvertrag zur Umsetzung des Modellvorhabens „Land(auf)Schwung“ zu verfassen. Der Entwurf des Vertrags ist der Vorlage beigefügt. Am 08.07.2015 sollen die Verträge bereits in Berlin unterzeichnet werden.

 

II.  Lösung

Der Landrat wird ermächtigt, mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem Land Nordrhein-Westfalen den Vertrag zu verhandeln und abzuschließen.

 

III. Alternativen

Der Landrat wird nicht ermächtigt, den Vertrag zu verhandeln und abzuschließen. Dieser kann nicht termingerecht unterzeichnet werden. Der Kreis Coesfeld kann nicht von der Förderung profitieren.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Eigenanteile im Rahmen der Förderung werden lediglich von den Projektträgern der mit den Regionalbudget-Mitteln geförderten Vorhaben beizubringen sein. Der Kreis Coesfeld beteiligt sich im Rahmen seiner vorhandenen Möglichkeiten, vor allem im Bereich der Kreisentwicklung.

 

V. Zuständigkeit

Der Kreistag des Kreises Coesfeld ist nach § 26 Abs. 1 KrO NRW für die Entscheidung zuständig.