Beschlussvorschlag:
Der Kreis Coesfeld führt im Jahr 2016 ein Sozialticket ein.
Der entsprechende Förderantrag an das Land wird vorbehaltlich des Kreistagsbeschlusses fristgerecht zum 15.09.2015 gestellt.
Begründung:
I. Problem
Der Ausschuss für Straßen- Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr hat in seiner Sitzung am 19.05.2015 die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur kostenneutralen Einführung eines „Sozial-Ticket“ im Jahr 2016 im Kreis Coesfeld zu entwickeln.
Antragsfrist für die Einführung eines Sozialtickets im Jahr 2016
ist der 15.9.2015.
Für das Jahr 2016 würde der Kreis Coesfeld voraussichtlich ca. 176.000
€ (Quelle: WVG, 2011) erhalten. Die Fördersumme errechnet sich gemäß Richtlinie
grundsätzlich aus dem Verhältnis der Bezugsberechtigten im Kreis Coesfeld in
Relation zur Gesamtzahl der Bezugsberechtigten in NRW. Die Fördersumme ist im
Weiteren auch abhängig von der Anzahl der eingereichten Anträge aus dem
gesamten Land und steht entsprechend erst dann fest, wenn alle Anträge beim
Ministerium ausgewertet wurden.
Der Landeszuschuss deckt die Preisdifferenz des Sozialtickets zum
normalen Tarif.
Der Landeszuschuss ist zu 100 % Preis senkend zu verwenden
(zuzüglich der Ticketeinnahmen).
Jegliche Verwaltungskosten sind vom Zuwendungsempfänger (Kreis Coesfeld)
zu tragen.
Das Ministerium für
Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW) hat am 30.6.2014 einen umfassenden Bericht an die
Präsidentin des Landtags NRW vorgelegt.
Nachfolgend sind die wesentlichen
Bestimmungen aus den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung des Sozialtickets im ÖPNV Nordrhein-Westfalen (Richtlinien
Sozialticket 2011)“ aufgeführt:
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage:
Das Land fördert
Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr. Das Angebot dieser
Sozialtickets dient der Teilhabe aller Bevölkerungsschichten an einem durch
Mobilität bestimmten Leben. Gleichzeitig stärkt es betriebswirtschaftlich den
ÖPNV. Die Einführung des Sozialtickets beruht auf einer freiwilligen
Entscheidung der Verantwortlichen vor Ort.
Gegenstand der Förderung:
Als Sozialticket gilt jeder den
Berechtigten angebotene Tarifausweis,
- sofern er in den jeweiligen Tarifbestimmungen festgelegt ist und
- mindestens eine Fahrberechtigung für einen Kreis gewährt (ggfls.
Preisstufen bezogen),
- allen Personen angeboten wird, die nach den Richtlinien
bezugsberechtigt sind,
- die vom Land bewährte Zuwendung vollständig Preis senkend bzw. zur
Deckung der entstehenden Mindereinnahmen eingebracht wurde und
- jegliche Förderung der Personal- und Sachkosten des
Zuwendungsempfängers sind ausgeschlossen.
Zuwendungsempfänger ist der Kreis Coesfeld
Zuwendungsart:
Die Zuwendung wird als
Festbetragsförderung entsprechend dem Anteil an der Gesamtzahl der
Bezugsberechtigten gewährt.
Förderzeitraum:
Das Kalenderjahr,
bis zu dem bis zum 15. September des Vorjahres ein entsprechender Antrag
gestellt wurde.
II. Lösung
Die Kreise Borken, Coesfeld, Warendorf und Steinfurt haben in einem
Abstimmungsgespräch Standards festgelegt, die es ermöglichen, ein Sozialticket
gemäß den Richtlinien des Landes NRW zum 1.1.2016 einzuführen. Auf Basis dieses
Lösungsansatzes soll den Kreistagen empfohlen werden, auf dieser Basis ein
Sozialticket-Angebot einzuführen.
Folgendes Verfahren mit dem Namen „MobiTicket“ ist für die o.g. Kreise
vorgesehen:
Angeboten werden die nachfolgenden Tickets
(Tarifstand: 01.08.2014)
Personen-gruppe |
Fahrkarte |
Räumliche Gültigkeit |
Zeitliche
Gültigkeit |
Normal-preis 2014 |
Zuzahlung Hilfe-berechtigte |
Unterschieds-betrag
|
0 – 5 Jahre |
Mit Begleitung kostenlos |
|
|
- |
- |
- |
6 – 20 Jahre |
FunAbo |
Netz Münsterland |
Freizeit ab 14 Uhr, |
13,70 € |
5,00 € |
8,70 € |
Personen bis 59 Jahre |
9Uhr MonatsAbo |
Preisstufe 2 bzw. A (gesamte Stadt oder Gemeinde) |
Ab 9 Uhr, |
37,20 € |
10,00 € |
27,20 € |
Personen bis 59 Jahre |
MonatsAbo (Großkunden-Abo-Preis) |
Preisstufe 2 (gesamte Stadt oder Gemeinde) |
Ohne Einschränkung |
48,65 € |
15,00 € |
33,65 € |
Personen ab 60
Jahre |
60plusAbo |
Kreis |
Ab 8 Uhr, |
38,80 € |
20,00 € |
18,80 € |
Personen ab 60
Jahre |
60plusAbo |
Münsterland (1) |
Ab 8 Uhr, |
50,00 € |
25,00 € |
25,00 € |
(1)
Das Angebot „60plus
Abo“ für den Geltungsbereich Münsterland wurde in den Kreisen Borken und
Warendorf beschlossen.
Alle diese
Zeitkarten haben generell den Zusatznutzen, dass „AnschlussTickets“ für Ziele
im Tarifraum Münsterland, z.B. zu den Oberzentren Münster und Osnabrück, erworben
werden können. Sie sind gegenüber dem Normaltarif deutlich reduziert (ca. 40 %
Tarifstand).
Die Kreistage der Kreise Borken,
Warendorf und Steinfurt haben die Einführung eines
Sozialttickets mit dem Namen „MobiTicket“ schon beschlossen.
Vertriebspartner soll das kommunale
Verkehrsunternehmen Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) sein.
Das Antragsverfahren würde sich wie folgt
darstellen:
·
Der Bezugsberechtigte
stellt bei der bewilligenden Stelle einen Leistungsantrag (Bewilligende Stellen:
JobCenter (und Sozialamt)) und gleichzeitig RVM-Abo-Antrag für MobiTicket (oder
ist bereits leistungsberechtigt und reicht RVM-Abo-Antrag für MobiTicket ein)
·
Die bewilligende
Stelle bescheinigt die Berechtigung auf einen RVM-Abo-Antrag.
·
Der Zeitraum
der Berechtigung wird von den Sozialstellen eingetragen und von der RVM berücksichtigt.
·
Der
Bezugsberechtigte bestellt mit dieser Bescheinigung sein vergünstigtes Abo bei
der RVM
·
Die RVM
schließt Abo-Vertrag mit Bezugsberechtigtem für die Dauer der Berechtigung und
zieht Eigenbeteiligung ein
·
VERSAND
an im Abo-Antrag angegebene Adresse: Es werden max. 3 Monats-Abschnitte fürs
Abo verschickt bzw. ausgegeben.
·
Die RVM
rechnet den Unterschiedsbetrag mit Kreis ab.
·
Einnahmen-Aufteilung
im Münsterland-Tarif normal wie vorgesehen: der reguläre Fahrpreis wird
gemeldet, Ansprüche über Fremdnutzererhebung auf die Partner in der Tarifgemeinschaft
verteilt.
Die Kreise und die RVM haben sich darauf verständigt, erst einmal anzufangen und Schwierigkeiten (Kein Girokonto, ungültige Adresse angegeben, Adresse nicht eindeutig usw.) im Verlauf zu lösen.
Die Rechnung ist für den Kreis Coesfeld gegenüber dem Land NRW der Verwendungsnachweis für die Fördermittel.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Wie der angehängten Kalkulation zu entnehmen ist, werden die Kosten für das Sozialticket (Unterschiedsbetrag, den der Kreis tragen muss) bei einer angenommenen Inanspruchnahme von 5% auf rund 155.856 € pro Jahr geschätzt. Diese Kosten würden durch die zu erwartenden Fördermittel vollständig gedeckt.
Im Fachbereich 2 Arbeit und Soziales wird nach Aussage des Kreises Steinfurt kein erhöhter Personalaufwand erwartet.
Aufgrund der Abwicklung durch die RVM fallen beim Kreis keine weiteren Verwaltungskosten an. Der zusätzliche Vertriebsaufwand bei der RVM, kann derzeit noch nicht abschließend quantifiziert werden. Geht man allerdings davon aus, dass allein im Kreis Coesfeld die Einführung des MobiTickets bei einer Inanspruchnahme von 5% zu Mehreinnahmen im ÖPNV von 237.279 Euro führt, wird sich das MobiTicket bei der RVM nicht ergebnisverschlechternd auswirken.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig. (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).
Anlage: Zahl der Hilfeberechtigten, Schätzung des Unterschiedsbetrags und Eigenanteils