Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, probeweise für das Jahr
2016 200 FunTickets für JULEICA-Inhaber bereitzustellen.
Begründung:
. Problem
Der Ausschuss für Straßen- Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr hat in seiner Sitzung am 19.05.2015 die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, wie eine kostenlose Nutzung von Bussen und Bahnen im Münsterland für Inhaber der Jugendleiterkarte (JULEICA) praktisch umgesetzt werden kann. Ab dem 01.01.2016 soll den JULEICA-Inhabern diese Möglichkeit angeboten werden
Pro Jahr stellt das Jugendamt des Kreises Coesfeld rund 200 neue Jugendleiterkarten aus, etwa 50
Personen beantragen die Verlängerung ihrer Karte. Die Jugendleiter bleiben
durchschnittlich 3 Jahre dabei und sind etwa 1-2 Jahre lang aktiv. Die meisten
von ihnen sind zwischen 17 und 20 Jahre alt.
Im Münsterland-Tarif ist kein gesondertes Fahrkarten-Angebot für
Jugendleiter vorgesehen.
In den Räumen Münsterland und Ruhr-Lippe ist aktuell kein besonderes
Angebot bekannt, das es Jugendleitern ermöglicht, vergünstigt mit Bus und Bahn
zu fahren.
Im Münsterland-Tarif gibt es für Freizeitfahrten (an Schultagen ab 14
Uhr, Sa, So, feiertags, Rosenmontag und in den NRW-Ferien ganztägig) mit Bus
und Bahn für Personen bis einschließlich 20 Jahre ein sog. FunTicket. Es ist
auch im Abo als „FunAbo“ erhältlich.
Das FunTicket kostet aktuell (Preise 01.08.2015) pro Monat 17,60 Euro
und ist erhältlich für das
- „Netz Münsterland“ (4
Münsterland-Kreise, Städte Münster, Hamm, Osnabrück, Enschede) oder
- „Netz Übergang“ (Kreise Coesfeld,
Warendorf, Unna, Soest und Städte Münster, Hamm).
Dieses Fahrkartenangebot würde weitgehend dem vom Ausschuss
beschlossenen Nutzungsbereich „Münsterland“ entsprechen.
II. Lösung
Der Kreis Coesfeld kauft eine bestimmte Anzahl FunTickets im
Münsterland-Tarif bei einem Verkehrsunternehmen, z.B. der RVM, und stellt die
Tickets interessierten Organisationen auf Anfrage zur Verfügung. Pro FunTicket
wird eine Schutzgebühr von 8 Euro erhoben.
Interessierte Organisationen bestellen die FunTickets beim Kreis und
geben sie an interessierte JuLeiCa-Inhaber weiter.
Vorteil dieses Modells: es ist kurzfristig umsetzbar.
Die Nutzer-Beteiligung über die Schutzgebühr würde sicherstellen, dass
nur die Personen eine Fahrkarte beanspruchen, die auch an einer Nutzung
interessiert sind.
Beispielrechnungen:
Fahrkarten-Preise
01.08.2015
Stückzahl |
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50 |
100 |
200 |
1200 Stück /Jahr, entspräche 100 Stück /Monat |
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pro Monat |
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FunTicket im |
17,60 € |
880 € |
1.760 € |
3.520 € |
21.120 € |
Einnahmen |
8,00 € |
400 € |
800 € |
1.600 € |
9.600 € |
Verbleibende Kosten für den Kreis |
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480 € |
960 € |
1.920 € |
11.520 € |
Die verbleibenden Kosten lassen sich
-
vermindern
durch eine höhere Selbstbeteiligung der Organisationen.
-
begrenzen,
indem nur eine bestimmte Anzahl Tickets zur Verfügung gestellt wird.
III. Alternativen
Mittelfristig kann versucht werden, eine KombiTicket-Lösung für die JuleiCa zu verhandeln.
Weiter wäre es möglich, ein FunAbo an JuleiCa-Inhaber zu einem vergünstigten Preis auszugeben, den Unterschiedsbetrag müsste der Kreis tragen:
Variante "Juleica-Inhaber schließt vergünstigtes FunAbo ab,
Kreis trägt Unterschiedsbetrag." |
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250 Juleica-Inhaber pro Jahr |
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Inanspruch-nahme 20% |
Inanspruch-nahme 50% |
Inanspruch-nahme 70% |
Inanspruch-nahme 100% |
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pro Monat |
pro Jahr |
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FunAbo Münsterland |
14,10 € |
169,20 € |
8.460,00 € |
21.150,00 € |
29.610,00 € |
42.300,00 € |
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Einnahmen aus Schutzgebühr |
8,00 € |
96,00 € |
4.800,00 € |
12.000,00 € |
16.800,00 € |
24.000,00 € |
Kosten für den Kreis |
6,10 € |
73,20 € |
3.660,00 € |
9.150,00 € |
12.810,00 € |
18.300,00 € |
Einnahmen aus Schutzgebühr |
10,00 € |
120,00 € |
6.000,00 € |
15.000,00 € |
21.000,00 € |
30.000,00 € |
Kosten für den Kreis |
4,10 € |
49,20 € |
2.460,00 € |
6.150,00 € |
8.610,00 € |
12.300,00 € |
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Kosten für den Kreis Coesfeld hängen davon ab,
- wie viele FunTickets an die Organisationen abgegeben werden sollen.
- wie hoch der Eigenanteil als Schutzgebühr für die FunTickets sein soll.
Für das Erstattungsverfahren fällt ein gewisser Verwaltungsaufwand an.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig. (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).