Betreff
Kindergartenbedarfsplanung 2016/17
Vorlage
SV-9-0378
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sachstandsbericht zur Kindergartenbedarfsplanung 2016/17 wird zur Kenntnis genommen.

 

Dem vorgeschlagenen Verfahren wird zugestimmt.

Begründung:

 

I.   Problem – II. Lösung

Die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2016/17 muss entsprechend der Regelungen des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kinder – Kinderbildungsgesetz –  KiBiz – bis zum 15.03.2016 abgeschlossen sein. Der Kindergartenbedarfsplan 2016/17 bildet dann die Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen im Kindergartenjahr 2016/17. Die konkrete Kindergartenbedarfsplanung 2016/17 hat nach Ende der Sommerferien bereits begonnen mit der Abfrage der Belegungsstrukturen und Nachfragedaten für das derzeit laufende Kindergartenjahr 2015/16. Deren Auswertung ist zusammengefasst als Anlage beigefügt.

 

Derzeit finden in den Städten und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des KJA Coesfeld erste Trägergespräche mit den Trägern und Leitungen der Kindertageseinrichtungen statt, in denen diesen die Ausgangslage der Kindergartenbedarfsplanung mit der Zahl der voraussichtlich in den Kommunen zu betreuenden Kinder und dem sich daraus ergebenden Platzbedarf vorgestellt wird. Bei der Abschätzung des Platzbedarfs wird auf die Anmeldeergebnisse des laufenden Kindergartenjahres, Stand Februar 2015, wie ich sie im Kindergartenbedarfsplan (s. SV-9-0213) dargestellt habe, zurückgegriffen.

 

Wie sich diese Anmeldequoten tatsächlich weiter entwickeln werden, bleibt zunächst abzuwarten. Wie das statistische Landesamt IT.NRW aber am 28.09.2015 mitteilte, lag der Kreis Coesfeld zum Stichtag 01.03.2015 bei der Betreuung der zweijährigen Kinder mit einer Quote von 69,2 % nach der Stadt Münster (71,1 %) landesweit an zweithöchster Stelle und auch die Betreuung einjähriger Kinder lag bereits bei 25 %. Daraus wird deutlich, dass der Bedarf an Kindertagesbetreuung im Bereich des Kreisjugendamtes Coesfeld weiterhin sehr hoch ist und sicherlich auch noch weiter ansteigen wird, wobei davon auszugehen ist, dass mittelfristig der 2. Geburtstag der regelmäßige Einstieg in die Kindertagesbetreuung werden wird, nachdem dieses bisher noch der 3. Geburtstag ist.

Basierend auf diesen Daten werde ich mit den Trägern und den Leitungen der Kindertageseinrichtungen als Basis für die anstehenden Anmeldewochen Belegungsmöglichkeiten für ihre jeweiligen Einrichtungen besprechen. Neben der Grundvorgabe, dass der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz in jedem Fall zu erfüllen ist, ist dabei bei den U3-Betreuungsplätzen zu beachten, dass die Zweckbindung der mir gewährten Fördermittel eingehalten wird. In jeder geförderten Einrichtung sind dazu die geförderten Plätze nach Fertigstellung unmittelbar in Betrieb zu nehmen und müssen daher im Rahmen der Bedarfsplanung vollständig eingeplant werden. Ansonsten drohen Rückforderungsansprüche bzgl. der Fördermittel. Ebenfalls ist es Ziel der Planung, dass alle Kinder, die bereits derzeit eine Kita besuchen und grundsätzlich in der Kitabetreuung verbleiben wollen, auf ihren Wunsch hin auch weiterhin die derzeitige Einrichtung besuchen können. Dieses wird teilweise nur durch Überbelegungen der vorhandenen Gruppen und temporäre Übergangslösungen zu erreichen sein.

 

Nach Durchführung der Anmeldewochen, welche voraussichtlich wie im letzten Jahr wieder im November stattfinden werden, werden die Ergebnisse auszuwerten und die Planung zu konkretisieren und anzupassen sein. Nach Abschluss dieser Arbeiten wird das Ergebnis erneut mit den Trägern und Einrichtungen in einem weiteren Trägergespräch abgeglichen werden.

 

Das sich daraus ergebende Ergebnis fließt in den Entwurf des Kindergartenbedarfsplans 2016/17 ein, der Anfang 2016 in die politischen Beratungen einzubringen sein wird. Derzeit ist geplant, den Kindergartenbedarfsplan 2016/17 am 10.03.2016 dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorzulegen, damit rechtzeitig der Zuschussantrag für das Kindergartenjahr 2016/17 beim Land NRW gestellt werden kann.

 

Für den Fall, dass es in Teilen des Zuständigkeitsgebietes des Kreisjugendamtes im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung 2016/17 zu umfassender zu diskutierenden Planungsergebnissen kommen sollte, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, vorsorglich den Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit der politischen Begleitung der Kindergartenbedarfsplanung 2016/17 zu beauftragen. Sitzungen des Unterausschusses könnten dann bei Bedarf terminiert werden.

 

An konkreten Änderungen im Angebot an Kindertageseinrichtungen zeichnet sich derzeit ab, dass in Lüdinghausen zwei neue Einrichtungen im nächsten Kindergartenjahr an den Start gehen werden. Im Ortsteil Lüdinghausen wird dieses der geplante viergruppige Kindergarten Höckenkamp sein, bei dem der DRK Ortsverein Lüdinghausen die Trägerschaft übernehmen wird und in Seppenrade wird zusätzlich ein geplanter dreigruppiger Kindergarten in Trägerschaft der AWO den Betrieb aufnehmen.

In Olfen steht ein Trägerwechsel an. Nachdem das Kinderhaus Rasselbande angekündigt hat, die Trägerschaft des gleichnamigen Kindergartens aufgeben zu wollen, befindet sich die Stadt Olfen in konkreten Verhandlungen mit der Jugendhilfe Werne zur Übernahme der Einrichtung als neuer Träger. Die Jugendhilfe Werne ist bereits Träger eines Kindergartens in Nordkirchen, Ortsteil Südkirchen. In der Sitzung können voraussichtlich bereits weitere Informationen / Ergebnisse seitens der Verwaltung berichtet werden.

 

Welche Auswirkungen die vermehrte Aufnahme von Flüchtlingen auf den Bedarf an Betreuungsplätzen in Kitas haben wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Momentan wird aber versucht, zusätzlich zur Betreuung in Kitas sogenannte Brückenprojekte in Form von Spielgruppen, Eltern-Kind-Gruppen und ähnlichen niederschwelligen Betreuungsformen mit Hilfe primär der Kitaträger zu organisieren. Diese Betreuungsformen werden durch das Land NRW im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel gefördert und seitens des Landesjugendamtes auch gerade unter pädagogischen Gesichtspunkten für die Betreuung von Flüchtlingen im Vorschulalter favorisiert. Ziel ist es, diesen Kindern und ihren Eltern ein Betreuungsangebot in kleineren Betreuungsgruppen und auch in kleinerem Stundenumfang anzubieten, um sie nicht in den großen Kindergartengruppen nach den Erfahrungen der Flucht zu überfordern. Soweit dann nach einiger Zeit absehbar ist, dass eine Integration in den Gruppen der Kindertageseinrichtungen möglich sein dürfte, kann dieses im Rahmen der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze erfolgen.

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Der voraussichtliche Mittelbedarf ist für den Haushalt 2016 eingeplant worden.

Abschließende Aussagen hierzu sind erst nach abgeschlossener Bedarfsplanung 2016/17 möglich.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt ist grundsätzlich der Jugendhilfeausschuss u.a. für die Entscheidungen im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung zuständig.

 

Der Kreistag hat diese Aufgabe mit seiner Entscheidung zu SV-8-1011 auch noch einmal formell auf den Jugendhilfeausschuss delegiert.