Betreff
Antrag der Familienbildungsstätte Lüdinghausen auf Erhöhung des Betriebskostenzuschusses ab 2005 von bislang 7.670.- EUR auf 9.000.- EUR
Vorlage
SV-7-0095
Aktenzeichen
251.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag der Familienbildungsstätte Lüdinghausen auf Gewährung eines erhöhten  jährlichen Betriebskostenzuschusses ab 2005 in Höhe von 9.000 EUR wird nicht entsprochen. Es verbleibt bei der bisherigen Förderung in Höhe von 7.670 Euro.

Begründung:

 

I.   Problem

Die Familienbildungsstätte Lüdinghausen ist eine Weiterbildungseinrichtung in Trägerschaft der Kath. Kirchengemeinde St. Felizitas Lüdinghausen. Sie führt Fortbildungsmaßnahmen für Eltern und Familien auf der gesetzlichen Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) sowie des 1. Weiterbildungsgesetzes (WBG) des Landes Nordrhein-Westfalen durch.

 

Mit Schreiben vom 11.11.2005 beantragt die Familienbildungsstätte Lüdinghausen die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses von bislang 7.670.- EUR auf 9.000.- EUR ab 2006.

 

 

II.  Lösung

Die Familienbildungsstätte Lüdinghausen führt im Auftrage des Kreises Coesfeld Vortragsveranstaltungen, Lehrgänge und Kurse für Familien, Eltern und Ehepaare durch. Mit diesen familienergänzenden und unterstützenden Bildungsangeboten übernimmt die Familienbildungsstätte Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Vorgaben hinsichtlich der Qualität und Quantität der Maßnahmen werden seitens des Kreisjugendamtes nicht gemacht. Bei den Angeboten der Familienbildung und –stabilisierung handelt es sich um Angebote im Sinne des § 16 KJHG zu allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen.

 

Die Durchführung von Familienbildungsmaßnahmen in einem vergleichbaren Rahmen kann durch die Abteilung Jugend- und Familienförderung, Tagesbetreuung von Kindern und finanzielle Hilfen wegen fehlender personeller und finanzieller Ressourcen nicht angeboten werden. Deshalb verzichtet der Kreis Coesfeld auf die Durchführung eigener Kurse zugunsten der Familienbildungsstätte.

Im Jahr 1998 wurde letztmalig der Betriebskostenzuschuss für die Familienbildungsstätte Lüdinghausen von 10.000.- DM auf 15.000.- DM erhöht.

 

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Haushaltsmittel für die Leistungen wurden für das Jahr 2005 unter der HHSt. 4620.718000 – Betriebskostenzuschuss Familienbildungsstätten vorsorglich in Höhe von 9.000.- EUR zur Verfügung gestellt. Der Zuschussbedarf reduziert sich auf 7.670 Euro.

Der geänderte Betrag ist in die Änderungsliste aufzunehmen (s. SV-7-0107)

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 Kinder- und Jugendhilfegesetz und § 5 der Satzung des Jugendamtes ist der Jugendhilfeausschuss des Coesfeld für die Entscheidung zuständig.

 

 

 

Anlagen

Anlagen: