Betreff
Änderung des Gesellschaftsvertrages der FMO GmbH
Vorlage
SV-9-0416
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Kreistag stimmt der Änderung der Satzung der FMO GmbH zu.

 

2.  Der Kreistag weist den Vertreter des Kreises Coesfeld in der Gesellschafterversammlung der FMO GmbH an, einem entsprechenden Beschluss zuzustimmen.

 

3.  Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass eine Übertragung der von der Stadtwerke Osnabrück AG gehaltenen Anteile auf die OBG Osnabrücker Beteiligungs- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH stattgefunden hat.

Begründung:

 

I.   Problem

In der Sitzung der FMO-Gesellschafterversammlung im Dezember 2015 soll ein geänderter Gesellschaftervertrag (Satzung) notariell beurkundet werden. Der neue Satzungstext sowie eine synoptische Gegenüberstellung der bisherigen und der zukünftigen Satzung sind als Anlage beigefügt.

 

Die Anpassung der Satzung wurde v.a. deswegen zwingend notwendig, weil aufgrund der entsprechenden neuen gesetzlichen Regelungen in Nordrhein-Westfalen die Aufnahme der Anforderung des Transparenzgesetzes NRW durch die NRW-Gesellschafter erforderlich wurde. Abgesehen von diesem zwingenden Hauptgrund für die Veränderungen wurde die Gelegenheit genutzt, nachfolgende Anpassungen durchzuführen:

 

1. Korrekturen (neue Rechtschreibung, veränderte Namen der Gesellschafter, etc.)

2. Änderungen in der Gesellschafterstruktur in den letzten Jahren

3. Zwingender Hauptanlass: Anforderungen des Transparenzgesetzes NRW

4. Flexiblere Regelung bei der zukünftigen Anzahl der Geschäftsführer

5. Einsatz neuer Medien für die Gremiensitzungen

6. etc.

 

Der Aufsichtsrat der FMO GmbH hat sich in zwei Sitzungen mit den Satzungsänderungen beschäftigt. Entsprechende Hinweise der FMO-Gremienvertreter wurden aufgenommen. Abschließend hat es die Stadt Münster federführend für die NRW-Gesellschafter übernommen, den neuen Satzungstext mit der für die NRW-Gesellschafter zuständigen Genehmigungsbehörde (Bezirksregierung Münster) abzustimmen. Die Genehmigungsbehörde hat den beiliegenden Satzungstext insofern gebilligt.

 

Im Zusammenhang mit der Prüfung der Satzung hat die Bezirksregierung Münster jedoch festgestellt, dass der 2010 vollzogene Anteilswechsel von der Stadtwerke Osnabrück AG auf eine Holding Osnabrück (OBG) von den Gesellschaftern in NRW offensichtlich nicht angezeigt worden ist. Die Übertragung hat bereits vor fünf Jahren stattgefunden. In den FMO-Gremien sind damals die erforderlichen Beschlüsse erfolgt (174. Sitzung des Aufsichtsrates und 128. Sitzung der Gesellschafterversammlung am 08.06.2010).

II.  Lösung

Der Kreis Coesfeld führt in seinen Gremien entsprechende Beschlüsse herbei, so dass eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung der FMO GmbH im Dezember erfolgen kann.

 

Zur Nachholung der Anzeige der Übertragung der Anteile von der Stadtwerke Osnabrück AG auf die OBG Osnabrück Beteiligungs- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH bittet die Bezirksregierung die nordrheinwestfälischen Anteilseigner des FMO,  in die Beschlussfassung zur Satzungsänderung einen Beschluss­punkt mit folgendem Tenor aufzunehmen: "Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass eine Übertragung der von der Stadtwerke Osnabrück AG  gehaltenen Anteile auf die OBG Osnabrücker Beteiligungs- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH stattgefunden hat."

III. Alternativen

Der Kreis Coesfeld stimmt der Satzungsänderung nicht zu. Die Vorgaben des Transparenzgesetzes NRW können nicht in die Satzung aufgenommen werden.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

keine

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Kreistag