Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag stimmt der Änderung der Satzung der FMO GmbH zu.
2. Der Kreistag weist den Vertreter des Kreises Coesfeld in der Gesellschafterversammlung der FMO GmbH an, einem entsprechenden Beschluss zuzustimmen.
3. Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass eine Übertragung der von der Stadtwerke Osnabrück AG gehaltenen Anteile auf die OBG Osnabrücker Beteiligungs- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH stattgefunden hat.
Begründung:
I. Problem
In der Sitzung der FMO-Gesellschafterversammlung
im Dezember 2015 soll ein geänderter Gesellschaftervertrag (Satzung) notariell
beurkundet werden. Der neue Satzungstext sowie eine synoptische
Gegenüberstellung der bisherigen und der zukünftigen Satzung sind als Anlage
beigefügt.
Die Anpassung der
Satzung wurde v.a. deswegen zwingend notwendig, weil aufgrund der
entsprechenden neuen gesetzlichen Regelungen in Nordrhein-Westfalen die
Aufnahme der Anforderung des Transparenzgesetzes NRW durch die
NRW-Gesellschafter erforderlich wurde. Abgesehen von diesem zwingenden
Hauptgrund für die Veränderungen wurde die Gelegenheit genutzt, nachfolgende
Anpassungen durchzuführen:
1. Korrekturen (neue Rechtschreibung, veränderte Namen der
Gesellschafter, etc.)
2. Änderungen in der Gesellschafterstruktur in den letzten Jahren
3. Zwingender Hauptanlass: Anforderungen des Transparenzgesetzes NRW
4. Flexiblere Regelung bei der zukünftigen Anzahl der Geschäftsführer
5. Einsatz neuer Medien für die Gremiensitzungen
6. etc.
Der Aufsichtsrat der FMO GmbH hat sich in zwei Sitzungen mit den
Satzungsänderungen beschäftigt. Entsprechende Hinweise der FMO-Gremienvertreter
wurden aufgenommen. Abschließend hat es die Stadt Münster federführend für die
NRW-Gesellschafter übernommen, den neuen Satzungstext mit der für die
NRW-Gesellschafter zuständigen Genehmigungsbehörde (Bezirksregierung Münster)
abzustimmen. Die Genehmigungsbehörde hat den beiliegenden Satzungstext insofern
gebilligt.
Im Zusammenhang
mit der Prüfung der Satzung hat die Bezirksregierung Münster jedoch festgestellt,
dass der 2010 vollzogene Anteilswechsel von der Stadtwerke Osnabrück AG auf
eine Holding Osnabrück (OBG) von den Gesellschaftern in NRW offensichtlich
nicht angezeigt worden ist. Die Übertragung hat bereits vor fünf Jahren
stattgefunden. In den FMO-Gremien sind damals die erforderlichen Beschlüsse
erfolgt (174. Sitzung des Aufsichtsrates und 128. Sitzung der
Gesellschafterversammlung am 08.06.2010).
II. Lösung
Der Kreis Coesfeld führt in seinen Gremien
entsprechende Beschlüsse herbei, so dass eine Abstimmung in der
Gesellschafterversammlung der FMO GmbH im Dezember erfolgen kann.
Zur Nachholung der Anzeige der Übertragung
der Anteile von der Stadtwerke Osnabrück AG auf die OBG Osnabrück Beteiligungs-
und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH bittet die Bezirksregierung die
nordrheinwestfälischen Anteilseigner des FMO, in die Beschlussfassung zur
Satzungsänderung einen Beschlusspunkt mit folgendem Tenor aufzunehmen: "Der
Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass eine Übertragung der von der Stadtwerke
Osnabrück AG gehaltenen Anteile auf die OBG Osnabrücker Beteiligungs- und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH stattgefunden hat."
III. Alternativen
Der Kreis Coesfeld stimmt
der Satzungsänderung nicht zu. Die Vorgaben des Transparenzgesetzes NRW können
nicht in die Satzung aufgenommen werden.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
keine
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Kreistag