Beschlussvorschlag:
1. Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2016 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den
Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen
bzw. - fehlbeträgen der Produktgruppen
im Budget 04
Produktgruppe
00.02 Kommunales Integrationszentrum Seiten 464 - 469
inklusiv
der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele werden unter Berück-
sichtigung der während der Beratung
beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung: Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses
für Integration ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste
zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung
vorgelegt.
Begründung:
I. Problem
Aufgrund des § 53 Abs. 1 der
Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den
§§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
jeweils gültigen Fassung, ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren
Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
II. Lösung
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 wurde vom Kämmerer am 10.12.2015 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 16.12.2015 finden die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der Zeit vom 13.01.2016 – 27.01.2016 statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für die Sitzung am 03.02.2016 vorgesehen.
Der Haushalt 2016 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 553 ff.). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
Haushalt 2016
Der Ausschuss für Integration ist auf Grund des Kreistagsbeschlusses vom 23.09.2015 für die Beratung des in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktes zuständig.
In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jah-resergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsplanentwurf 2016 enthaltenen Ausführungen verwiesen.
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung
2015 zu 2016 |
2014 |
2015 |
2016 |
||
€ |
€ |
€ |
||
Produktbereich 00 - Verwaltungsleitung |
|
|
|
|
00.01 Verwaltungsleitung (wird im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und
Kreisentwicklung beraten) |
-516.753 |
-551.716 |
-564.353 |
-12.637 |
00.02 Kommunales Integrationszentrum |
0 |
0 |
-97.887 |
-97.887 |
Summe Produktbereich 00 |
-516.753 |
-551.716 |
-662.240 |
-110.524 |
Internationale
Förderklassen plus
Im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes sind 50.000.-- € zur Finanzierung der Maßnahme „Internationale Förderklassen plus“ für berufsschulpflichtige Asylbewerber mit Bleibeperspektive der Berufskollegs des Kreises Coesfeld in Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft vorgesehen. In der Zwischenzeit ergibt sich allerdings der Umstand, dass im Produktbereich Schule und Bildung, Produktgruppe 40.2 (Schülerbezogene Leistungen) in 2015 Einsparungen von ca. 80.000.-- € zu verzeichnen sind, von denen 60.000.-- € zur Finanzierung der Maßnahme „Internationale Förderklassen plus“ in 2016 eingesetzt werden sollen. Zur Darstellung des detaillierteren Sachverhalts wird auf die Sitzungsvorlage SV-9-0403 und den entsprechenden Kreistagsbeschluss vom 16.12.2015 verwiesen. Der hier für die Produktgruppe 00.02 Kommunales Integrationszentrum vorgesehene Haushaltsansatz über 50.000.-- € für diese Maßnahme fällt weg, so dass der Zuschussbedarf für das Kommunale Integrationszentrum in 2016 nunmehr 47.887.-- € beträgt.
Personalkosten Kommunales
Integrationszentrum (KI)
Im Haushaltsplanentwurf 2016 sind 170.000.-- € pauschale Landesförderung zu den Personalkosten ausgewiesen. Gleichzeitig werden ebenfalls 170.000.-- € an Personal-aufwendungen veranschlagt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bei beiden Beträgen im Laufe des ersten Arbeitsjahres des KI 2016 noch (erhebliche) Abweichungen ergeben können.
Das KI ist aktuell nur mit der Leitungskraft besetzt, weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden frühestens im Februar 2016 folgen. Zu welchem Zeitpunkt das KI vollständig besetzt sein wird ist auch vom Lehrerauswahlverfahren unter maßgeblicher Beteiligung der Bezirksregierung abhängig. Die Landesförderung sieht eine stellenscharfe Berücksichtigung der Personal-aufwendungen des Kreises vor, d.h. es werden nur tatsächlich stellenbesetzte Zeiten anteilig bis zum Höchstbetrag pro Stelle im Jahr anerkannt. Übertragungen von z.B. den Höchstbetrag pro Stelle überschreitende Personalaufwendungen auf andere, die Landesförderung z.B. nicht komplett ausschöpfende Stellen, sind nicht vorgesehen. Es ist absehbar, dass die Landesförderung nicht für alle Stellen im KI jeweils auskömmlich sein wird. Wie hoch aber auf der anderen Seite der Aufwand für die vom Kreis selbst zu tragenden „Restpersonalkosten“ ausfallen wird kann aus den genannten Gründen noch nicht genau beziffert werden.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Für die Erstellung des
Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die
Sitzungen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Integration resultiert aus der Kreistagsentscheidung vom 23.09.2015.