Betreff
Entwurf Haushalt 2016
Vorlage
SV-9-0439
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.     Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2016 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den

      Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen

       bzw. - fehlbeträgen der Produktgruppen

 

       im  Budget 04

 

       Produktgruppe                                                                      
       00.02         Kommunales Integrationszentrum                  Seiten 464 - 469                                                       

      inklusiv der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele werden unter Berück-
      sichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 

 

 

 

Anmerkung: Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Integration ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.


Begründung:

 

I.   Problem

 

Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der jeweils gültigen Fassung, ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

II.  Lösung

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 wurde vom Kämmerer am 10.12.2015 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 16.12.2015 finden die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der Zeit vom 13.01.2016 – 27.01.2016 statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für die Sitzung am 03.02.2016 vorgesehen.

 

Der Haushalt 2016 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW  ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 553 ff.). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

Haushalt 2016

Der Ausschuss für Integration ist auf Grund des Kreistagsbeschlusses vom 23.09.2015 für die Beratung des in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktes zuständig.

 

In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jah-resergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsplanentwurf 2016 enthaltenen Ausführungen verwiesen.

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung 2015 zu 2016
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2014

2015

2016

Produktbereich 00 - Verwaltungsleitung

 

 

 

 

00.01 Verwaltungsleitung

(wird im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung beraten)

-516.753

-551.716

-564.353

-12.637

00.02 Kommunales Integrationszentrum

0

0

-97.887

-97.887

Summe Produktbereich 00

-516.753

-551.716

-662.240

-110.524

 

 

Internationale Förderklassen plus

Im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes sind 50.000.-- € zur Finanzierung der Maßnahme „Internationale Förderklassen plus“ für berufsschulpflichtige Asylbewerber mit Bleibeperspektive der Berufskollegs des Kreises Coesfeld in Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft vorgesehen. In der Zwischenzeit ergibt sich allerdings der Umstand, dass im Produktbereich Schule und Bildung, Produktgruppe 40.2 (Schülerbezogene Leistungen) in 2015 Einsparungen von ca. 80.000.-- € zu verzeichnen sind, von denen 60.000.-- € zur Finanzierung der Maßnahme „Internationale Förderklassen plus“ in 2016 eingesetzt werden sollen. Zur Darstellung des detaillierteren Sachverhalts wird auf die Sitzungsvorlage SV-9-0403 und den entsprechenden Kreistagsbeschluss vom 16.12.2015 verwiesen. Der hier für die Produktgruppe 00.02 Kommunales Integrationszentrum vorgesehene Haushaltsansatz über 50.000.-- € für diese Maßnahme fällt weg, so dass der Zuschussbedarf für das Kommunale Integrationszentrum  in 2016 nunmehr 47.887.-- €  beträgt.

 

 

Personalkosten Kommunales Integrationszentrum (KI)

Im Haushaltsplanentwurf 2016 sind 170.000.-- € pauschale Landesförderung zu den Personalkosten ausgewiesen. Gleichzeitig werden ebenfalls 170.000.-- € an Personal-aufwendungen veranschlagt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bei beiden Beträgen im Laufe des ersten Arbeitsjahres des KI 2016 noch (erhebliche) Abweichungen ergeben können.

Das KI ist aktuell nur mit der Leitungskraft besetzt, weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden frühestens im Februar 2016 folgen. Zu welchem Zeitpunkt das KI vollständig besetzt sein wird ist auch vom Lehrerauswahlverfahren unter maßgeblicher Beteiligung der Bezirksregierung abhängig. Die Landesförderung sieht eine stellenscharfe Berücksichtigung der Personal-aufwendungen des Kreises vor, d.h. es werden nur tatsächlich stellenbesetzte Zeiten anteilig bis zum Höchstbetrag pro Stelle im Jahr anerkannt. Übertragungen von z.B. den Höchstbetrag pro Stelle überschreitende Personalaufwendungen auf andere, die Landesförderung z.B. nicht komplett ausschöpfende Stellen, sind nicht vorgesehen. Es ist absehbar, dass die Landesförderung nicht für alle Stellen im KI jeweils auskömmlich sein wird. Wie hoch aber auf der anderen Seite der Aufwand für die vom Kreis selbst zu tragenden „Restpersonalkosten“ ausfallen wird kann aus den genannten Gründen noch nicht genau beziffert werden.

 

III. Alternativen

 

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Integration resultiert aus der Kreistagsentscheidung vom 23.09.2015.