Beschlussvorschlag:
Zu Schriftführern des Jugendhilfeausschusses werden
a) Kreisinspektor Fricke
b) Kreissozialamtsrat Trogemann
bestellt.
Begründung:
I. Problem
Gemäß § 37 Abs. 1 Kreisordnung NRW in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Kreistages sind über Ausschusssitzungen Niederschriften zu fertigen. Diese sind von dem/der Vorsitzenden und einem Schriftführer zu unterzeichnen.
Durch Personalveränderungen wird eine Neubestellung der Schriftführer erforderlich.
II. Lösung
Für die Dauer der Wahlperiode werden folgende Schriftführer seitens der Verwaltung vorgeschlagen:
a) Kreisinspektor Fricke
b) Kreissozialamtsrat Trogemann
III. Alternativen
keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 28 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag i. V. m. § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag ist der Ausschusse für die Bestellung zuständig.