Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die
Erneuerung der Radwege an den Kreisstraßen (alle Olfen):
a)
K 8 AN 2 (1,3 km, ca. 110.000 €)
b)
K 8 AN 5 (0,4 km, ca. 40.000 €)
c)
K 9 AN 5.1 (1,5 km, ca. 150.000 €)
zu veranlassen.
Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2016 für die Erneuerungen bereitgestellt werden und der Haushalt 2016 seine Rechtskraft erlangt hat.
Begründung:
Zu a) Die K 8 AN 2 verbindet Olfen mit dem
Bundesfernstraßennetz (B 58). Die Verkehrsbelastung liegt bei 4.793 Kfz/24h.
Der Radweg ist von Stat. 3,190 bis Stat.
4,500 in einem äußerst schlechten Zustand.
Zu b) Die K 8 AN 5 führt von Olfen nach Vinnum. Die
Verkehrsbelastung liegt bei 3.612 Kfz/24h. Der Radweg ist von Stat. 0,600 bis Stat. 1,000 durch
die Ausdehnung von Baumwurzeln an zahlreiche Stellen stark geschädigt.
Zu c) Bei dem Abschnitt 5.1 der K 9 handelt es sich
um die Verlängerung der K 9n. Die Kreisstraße verbindet Olfen mit Ahsen. Die
Verkehrsbelastung liegt bei 4.665 Kfz/24h. Der Radweg ist von Stat. 0,600 bis Stat. 2,170 in
einem äußerst schlechten Zustand. Da der Streckenabschnitt durch ein Waldgebiet
führt, ist aufgrund des nahen Baumbestandes durch die Ausdehnung der
Baumwurzeln der Radweg an zahlreiche Stellen stark geschädigt.
Eine
vollflächige Erneuerung der Radwege ist unumgänglich. Neben den
Baumwurzelschäden haben Baugrunduntersuchungen ergeben, dass bei den o.g.
Radwegstrecken der vorhandene Aufbau (10 cm Schotter, 5,5 cm Asphalttragschicht
und 2,5 cm Deckschicht) nicht mehr den aktuellen Richtlinien entspricht. Es ist
geplant die vorhandene Asphaltbefestigung aufzunehmen. Die Schottertragschicht
soll unter Berücksichtigung der vorhandenen Schotterschicht auf insgesamt 20 cm
verstärkt werden. Abschließend erfolgt der bituminöse Oberbau mit 8 cm
Asphalttragschicht und 2,5 cm Deckschicht. Um eine erneute Schädigung durch
Baumwurzeln zu vermeiden sind Sicherungsmaßnahmen wie z.B. eine vertikale
Wurzelsperre vorgesehen.
Bei der K 9 AN 5.1 ist in Teilbereichen eine
Streckenbegradigung angedacht. Dabei sind rd. 20 Nadelbäume zu fällen. Eine
Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde ist erfolgt.
Vorgesehen war, die Maßnahmen bereits im
vergangenen Jahr (2015) als eigenfinanzierte Maßnahmen umzusetzen. Durch eine
Änderung der Förderrichtlinien (FöRi-Nah) ergab sich die Möglichkeit für die
Erneuerung der o.g. Radwege Zuwendungen zu erhalten. Mit dem Zuwendungsbescheid
vom 08.12.2015 wurden diese bewilligt.
Die Kosten für die Maßnahmen liegen bei insgesamt
300.000 €. Als Bauzeit werden 3 Monate einkalkuliert. Sobald der Baubeschluss
vorliegt und die Mittel zur Verfügung stehen, soll die öffentliche
Ausschreibung und Auftragsvergabe erfolgen. Bei geeigneter Witterung können die
Bauarbeiten dann im Frühjahr 2016 beginnen.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Bislang waren die Maßnahmen auf Grund einer groben
Kostenschätzung mit 200.000 € im Haushalt 2015 unter der Investitions-Nr.
„66KRad“ veranschlagt. Detaillierte Kostenberechnungen ergeben nun einen
Aufwand von insgesamt ca. 300.000 €. Die Mehrkosten in Höhe von 100.000 € sind im
Haushalt 2016 veranschlagt. Die Maßnahme wird mit Landeszuwendungen in Höhe von
70 % nach den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) bezuschusst. Den Eigenanteil
in Höhe von ca. 90.000 € trägt der Kreis.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte