Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung von eigenfinanzierte Deckenbaumaßnahmen
Vorlage
SV-9-0455
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecken auf den Kreisstraßen

 

a)    K 13 AN 7 - Dülmen (1,28 km, ca. 240.000 €)

b)    K 16 AN 6 - Seppenrade (2,3 km, ca. 750.000 €)

c)    K 18 AN 1 - Buldern (1,9 km, ca. 510.000 €)

 

zu veranlassen.

 

Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2016 für die Deckenerneuerungen bereitgestellt werden und der Haushalt 2016 seine Rechtskraft erlangt hat.

Begründung:

I.   Problem / II. Lösung

Zu a)   Die K 13 verbindet Buldern mit Lüdinghausen. Der Abschnitt 7 liegt zwischen der K 28 und der K 45. Die 4,80 – 5,30 breite Kreisstraße hat eine Verkehrsbelastung von 1.270 KFZ/24h. Der Zustand der Kreisstraße wurde auf Grund ihrer Schädigung (Schlaglöcher, Netzrisse sowie Absackungen im Randbereich) als mangelhaft eingestuft.

Zu b)   Die K 16 liegt zwischen der B 474 (Dülmen - Lüdinghausen) und der K 13. Die 5 m breite Kreisstraße hat eine Verkehrsbelastung von 242 KFZ/24h. Die Strecke weist von Stat. 1,800 bis zur K 13 eine Häufung von Einzelrissen und Absackungen, insbesondere am rechten Fahrbahnrand, auf. Die Strecke wurde bei der letzten Zustandsbewertung in 4 eingestuft. Seit 2012 hat sich der Zustand gravierend verschlechtert.

Zu c)   Die K 18 führt von Buldern in Richtung Nottuln / Darup. Die 5,00 – 6,50 breite Kreisstraße hat eine Verkehrsbelastung von 1.596 KFZ/24h. Insbesondere der Teilbereich von Stat. 0,700 (Hagenbachbrücke) bis Stat. 2,600 (Ende Brückenrampe über die A 43) weist Unebenheiten in der Fahrbahndecke, Häufung von Einzelrissen und Absackungen am Fahrbahnrand auf. Die Strecke wurde bei der letzten Zustandsbewertung in 5 (mangelhaft) eingestuft.

Eine vollflächige Deckenerneuerung ist bei allen 3 Maßnahmen unumgänglich. Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass jeweils der vorh. bituminöse Aufbau zu gering ist und nicht den Anforderungen der tatsächlichen Belastung entspricht. Durch eine Deckenerneuerung im Hocheinbau soll die Schädigung, die hauptsächlich aus der bituminösen Schicht hervorgeht, beseitigt und gleichzeitigt der Oberbau verstärkt werden. Es ist vorgesehen eine Asphalttragschicht von 10 cm und eine 4 cm starke Asphaltbetondecke aufzubringen.

Bei der K 16 AN 6 sind in Teilbereiche wo eine tiefergreifende Schädigung vorhanden ist, punktuelle Maßnahmen im Vollausbau notwendig.

Die Deckenerneuerungen auf den o.g. Kreisstraßen sind Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2015 - 2019 der investiven Straßenunterhaltung (SV-9-0146).

Vorgesehen war für 2016 die Deckenerneuerung auf der K 42 AN 3 in Billerbeck im Zusammenhang mit der Fördermaßnahme: „Vollausbau einer Teilstrecke, Erneuerung der Berkelbrücke und Bau eines Radweges von Stat. 3,130 bis 3,450“ umzusetzen. Da die Fördergelder erst für 2017 in Aussicht gestellt werden, soll aus Synergieeffekte der eigenfinanzierte Teil auch um 1 Jahr verschoben werden. Dafür rücken die Maßnahmen K 18 AN 1 und K 13 AN 7 nach.

Die Kosten für die Maßnahmen liegen bei insgesamt 1,5 Mio. €. Als Bauzeit werden 3 Monate einkalkuliert. Sobald der Baubeschluss vorliegt und die Mittel zur Verfügung stehen soll die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe erfolgen. Bei geeigneter Witterung können die Bauarbeiten dann im Frühjahr 2016 beginnen.


 

III. Alternativen

Keine.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Maßnahmen sind ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren, da nach den Förderrichtlinien nur für Grunderneuerungen Fördermöglichkeiten bestehen. Im Haushalt 2016 wurden für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen 1,4 Mio. € veranschlagt. Unter Berücksichtigung der abgewickelten Maßnahmen und erteilten Aufträge stehen noch etwa 100.000 € aus dem Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung. Für die anstehende Auftragsvergabe in Höhe von insgesamt ca. 1,5 Mio. € stehen somit ausreichend Mittel zur Verfügung.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

Anlagen:

 

Übersichtskarte