Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Erneuerung der Fahrbahndecken auf
den Kreisstraßen
a)
K 13 AN
7 - Dülmen (1,28 km, ca. 240.000 €)
b)
K 16 AN
6 - Seppenrade (2,3 km, ca. 750.000 €)
c)
K 18 AN
1 - Buldern (1,9 km, ca. 510.000 €)
zu veranlassen.
Die Zustimmung
(Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen
darf, wenn die Haushaltsmittel in 2016 für die Deckenerneuerungen
bereitgestellt werden und der Haushalt 2016 seine Rechtskraft erlangt hat.
Begründung:
I. Problem
/ II. Lösung
Zu a) Die K 13 verbindet Buldern mit Lüdinghausen.
Der Abschnitt 7 liegt zwischen der K 28 und der K 45. Die 4,80 – 5,30 breite
Kreisstraße hat eine Verkehrsbelastung von 1.270 KFZ/24h.
Der Zustand der Kreisstraße wurde auf Grund ihrer Schädigung (Schlaglöcher,
Netzrisse sowie Absackungen im Randbereich) als mangelhaft eingestuft.
Zu b) Die K 16 liegt zwischen der B 474 (Dülmen -
Lüdinghausen) und der K 13. Die 5 m breite
Kreisstraße hat eine Verkehrsbelastung von 242 KFZ/24h. Die
Strecke weist von Stat. 1,800 bis zur K 13 eine Häufung von Einzelrissen und
Absackungen, insbesondere am rechten Fahrbahnrand, auf. Die Strecke wurde bei
der letzten Zustandsbewertung in 4 eingestuft. Seit 2012 hat sich der Zustand
gravierend verschlechtert.
Zu c) Die K 18 führt von Buldern in Richtung
Nottuln / Darup. Die 5,00 – 6,50
breite Kreisstraße hat eine Verkehrsbelastung von 1.596 KFZ/24h.
Insbesondere der Teilbereich von Stat. 0,700 (Hagenbachbrücke) bis Stat. 2,600
(Ende Brückenrampe über die A 43) weist Unebenheiten in der Fahrbahndecke,
Häufung von Einzelrissen und Absackungen am Fahrbahnrand auf. Die Strecke wurde
bei der letzten Zustandsbewertung in 5 (mangelhaft) eingestuft.
Eine
vollflächige Deckenerneuerung ist bei allen 3 Maßnahmen unumgänglich.
Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass jeweils der vorh. bituminöse Aufbau
zu gering ist und nicht den Anforderungen der tatsächlichen Belastung
entspricht. Durch eine Deckenerneuerung im Hocheinbau soll die Schädigung, die
hauptsächlich aus der bituminösen Schicht hervorgeht, beseitigt und gleichzeitigt
der Oberbau verstärkt werden. Es ist vorgesehen eine Asphalttragschicht von 10
cm und eine 4 cm starke Asphaltbetondecke aufzubringen.
Bei
der K 16 AN 6 sind in Teilbereiche wo eine tiefergreifende Schädigung vorhanden
ist, punktuelle Maßnahmen im Vollausbau notwendig.
Die
Deckenerneuerungen auf den o.g. Kreisstraßen sind Bestandteil des Rahmenbauprogramms
2015 - 2019 der investiven Straßenunterhaltung (SV-9-0146).
Vorgesehen
war für 2016 die Deckenerneuerung auf der K 42 AN 3 in Billerbeck im Zusammenhang
mit der Fördermaßnahme: „Vollausbau einer Teilstrecke, Erneuerung der
Berkelbrücke und Bau eines Radweges von Stat. 3,130 bis 3,450“ umzusetzen. Da
die Fördergelder erst für 2017 in Aussicht gestellt werden, soll aus Synergieeffekte
der eigenfinanzierte Teil auch um 1 Jahr verschoben werden. Dafür rücken die
Maßnahmen K 18 AN 1 und K 13 AN 7 nach.
Die
Kosten für die Maßnahmen liegen bei insgesamt 1,5 Mio. €. Als Bauzeit werden 3
Monate einkalkuliert. Sobald der Baubeschluss vorliegt und die Mittel zur
Verfügung stehen soll die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe
erfolgen. Bei geeigneter Witterung können die Bauarbeiten dann im Frühjahr 2016
beginnen.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Maßnahmen sind
ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren, da nach den Förderrichtlinien
nur für Grunderneuerungen Fördermöglichkeiten bestehen. Im Haushalt 2016 wurden
für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen 1,4 Mio. € veranschlagt.
Unter Berücksichtigung der abgewickelten Maßnahmen und erteilten Aufträge
stehen noch etwa 100.000 € aus dem Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung. Für die
anstehende Auftragsvergabe in Höhe von insgesamt ca. 1,5 Mio. € stehen somit ausreichend
Mittel zur Verfügung.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte