Beschlussvorschlag:
1.
Der Kreis Coesfeld beantragt die Mitgliedschaft in folgenden Vereinen:
a)
FörderKreis Kultur & Schlösser e. V.
b)
Denkmal Barackenlager Lette e.V.
2.
Die Mitgliederrechte des Kreises Coesfeld werden durch den Landrat oder
eine von ihm benannte Vertretung
wahrgenommen.
Begründung:
I. Problem
FörderKreis
Kultur & Schlösser e. V.
Der gemeinnützig tätige Förderkreis Kultur & Schlösser e.V. mit Sitz
in Bad Iburg hat es sich zur Aufgabe gemacht, sich für den Erhalt
kulturhistorisch bedeutsamer Burgen und Schlösser einzusetzen, sie durch
Veranstaltungen unterschiedlichster Art zu Orten der Begegnung zu machen, mit
neuem Leben zu erfüllen und in den Focus der Öffentlichkeit zu rücken. Ein
wichtiges Ziel des Förderkreises ist auch die Heranführung der Jugend an das
nationale und europäische kulturelle Erbe.
Der FörderKreis Kultur & Schlösser e. V. wurde im Jahr 2005
gegründet. Ihm haben sich seitdem mehr als 250 Mitglieder angeschlossen. Ein
Schwerpunkt der Aktivitäten liegt im Bereich des Kreises Borken, den
angrenzenden Niederlanden und dem Bereich Niederrhein.
Kultur & Schlösser e.V. finanziert sich hauptsächlich aus
Mitgliedsbeiträgen. Mit seinen Beiträgen möchte der Verein weitere Sponsoren
aktivieren. Er bringt außer Geld vor allem „Know how“ und Kontakte ein und
hilft Nutzungskonzepte zu entwickeln.
Denkmal
Barackenlager Lette e.V.
Das Lager stand in den entscheidenden und wegweisenden Jahren nach dem
Zweiten Weltkrieg in engem Zusammenhang mit der Kreisverwaltung. Ursprünglich
1933 als „SA-Sportschule“ errichtet, übernahm
der Reichsarbeitsdienst (RAD)
1935 das Barackenlager und baute es zur „RAD-Truppführerschule“ aus.
Unmittelbar nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurden befreite polnische und
russische Zwangsarbeiter dort bis zur Rückkehr in ihre Heimatländer
untergebracht. Von Mai bis Ende September 1946 betrieb der Kreis Coesfeld das
Lager als Durchgangslager für die im Kreisgebiet eintreffenden Ostvertriebenen.
Ab Oktober 1946 richtete der Kreis Coesfeld das Lager als Altenheim für
Ostvertriebene ein und betrieb es bis Ende August 1960. Im Jahre 1950 erhielt
es den Namen „Heidehof“; im selben Jahr wurde dort auch der „Heidefriedhof“
angelegt, wo sich über 100 Gräber von Vertriebenen befinden. Anschließend wurde
das Gelände als Zentrallager des Luftschutzhilfsdienstes NRW und als
Zentralwerkstatt des Katastrophenschutzes genutzt. Seit 1993 steht das heute in
privater Hand befindliche Lager unter Denkmalschutz.
Am 22.8.2013 gründete ein Initiativkreis von Heimatvertriebenen aus der
Grafschaft Glatz (Schlesien) und Mitglieder des Heimat- und Verkehrsvereins
Lette e.V. den Trägerverein „Denkmal Barackenlager Lette“. Ziel des Vereins ist
die Erforschung und Dokumentation der Geschichte des denkmalgeschützten
Barackenlagers sowie die Einrichtung einer Gedenk- und Erinnerungsstätte mit
angeschlossenem Lernort. Dazu ist sowohl finanzielle wie ideelle Unterstützung
erforderlich.
II. Lösung
FörderKreis Kultur & Schlösser e. V.
Im Rahmen des Projektes WasserBurgenWelt wird aktuell ebenfalls ein
Netzwerk der Burgen und Schlösser im Münsterland initiiert. Um einen Austausch
mit anderen Akteuren in diesem Bereich zu erreichen und möglichst viele
Synergieeffekte zu nutzen, erscheint es sinnvoll, dass der Kreis Coesfeld dem
FörderKreis Kultur & Schlösser e. V. beitritt.
Denkmal Barackenlager Lette e.V.
In der Gründungsphase des Vereins hat der
Kreis Coesfeld dem Verein durch Bereitstellung von Räumen für Versammlungen und
andere unterstützende Tätigkeiten geholfen. Dabei ist den Verantwortlichen
signalisiert worden, dass der Kreis eine bedeutende finanzielle Förderung eher
nicht leisten kann. Die ehrenamtliche Arbeit des Vereins kann jedoch eine nicht
zu unterschätzende Aufwertung durch eine Mitgliedschaft des Kreises in dem
Verein erhalten.
III. Alternativen
Ein Antrag auf eine Mitgliedschaft im „Förderkreis Kultur &
Schlösser e.V.“ und / oder im „Denkmal Barackenlager Lette e.V.“ wird nicht
gestellt.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Der jährliche
Mitgliedsbeitrag beträgt
a) im „FörderKreis Kultur & Schlösser e.V.“ 100,00 €,
b) im „Denkmal Barackenlager Lette e.V.“
18,00 €
Die Beiträge können aus dem Budget 01 finanziert werden.
Die benötigten personellen Ressourcen sind überschaubar und können vom
vorhandenen Personal übernommen werden.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Bisher wurden
Aufgaben, die sich aus der Mitgliedschaft in den v.g. Vereinen ergeben, nicht
wahrgenommen. Eine erstmalige Mitgliedschaft in einem Verein ist daher eine
neue Aufgabe im Sinne von § 26 Abs. 5 KrO NRW, über die der Kreistag zu
entscheiden hat.
Anlagen
Die Satzungen beider Vereine
sind als Anlage 1 und 2 beigefügt.