Betreff
Wahl der Mitlieder des Unterausschusses
Vorlage
SV-7-0105
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Jugendhilfeausschuss wählt folgende Personen in den Unterausschuss „Jugendhilfeplanung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 13.10.2004 (SV-7-0007) die Einrichtung eines Unterausschusses „Jugendhilfeplanung“ beschlossen.

Die Umsetzung der Jugendhilfeplanung setzt die ständige Begleitung des Planungsprozesses durch den Jugendhilfeausschuss voraus, damit neben fachlichen Vorgaben auch politische Prioritäten einfließen können. Die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland haben daher für diese wichtige Aufgabe die Bildung eines Unterausschusses empfohlen.

II.  Lösung

Gemäß § 6 der Satzung des Jugendamtes können für einzelne Aufgaben der Jugendhilfe bei Bedarf Unterausschüsse ohne Entscheidungsbefugnis gebildet werden. Die Mitglieder der Unterausschüsse werden vom Jugendhilfeausschuss aus seinen ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern gewählt. Er bestimmt auch den/die Vorsitzende/n und seinen/ihren Stellvertreter/in. Der Unterausschuss wurde bisher mit sieben Mitgliedern besetzt. Diese Besetzung hat sich als arbeitsfähige Größe erwiesen und sollte daher beibehalten werden.

Die Fraktionen werden gebeten, für die Besetzung des Unterausschusses in der Jugendhilfeausschusssitzung geeignete Personen vorzuschlagen.

 

Für Ausschüsse und Ausschussmitglieder finden gemäß § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung die für den Kreistag und die Kreistagsabgeordneten geltenden Bestimmungen der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung entsprechend Anwendung, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.

III. Alternativen

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Nach § 9 der Hauptsatzung wird für wird für Kreistagsabgeordnete und sachkundige Bürger/Innen eine Entschädigung nach der Entschädigungsverordnung gezahlt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 6 der Satzung des Jugendamtes werden die Mitglieder des Unterausschusses vom Jugendhilfeausschuss aus seinen ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern gewählt. Er bestimmt auch den/die Vorsitzende/n und seinen/ihren Stellvertreter/in.