Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung stellt fest, dass in der Niederschrift richtigerweise das Abstimmungsergebnis zu TOP 1 seiner Sitzung am 18.01.2016 lauten muss:
19 JA-Stimmen
2 Enthaltungen
Begründung:
I. Problem /
II. Lösung
In der Ausschusssitzung am 18.01.2016 wurde unter TOP 1 der Entwurf des Haushalts 2016 beraten und über diesen abgestimmt. Als Ergebnis wurde in der Originalniederschrift vom 23.02.2016 lediglich festgehalten, dass es sich um eine einstimmige Beschlussfassung gehandelt hat. Die exakte Stimmabgabe, 19 JA-Stimmen und 2 Enthaltungen, wurde jedoch nicht vermerkt. Tatsächlich wurde der Beschluss mit 19 JA-Stimmen und zwei Enthaltungen gefasst. Die Korrektur einer Niederschrift hat nach der Geschäftsanweisung im sogenannten Beschlussverfahren zu erfolgen.
Es ist somit ein Korrekturbeschluss zu fassen, mit dem die Originalniederschrift dahingehend ergänzt wird, dass auf die Originalniederschrift des zu korrigierenden Beschlusses ein Korrekturhinweis angebracht und auf die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses verwiesen wird, in der der Korrekturbeschluss gefasst wird.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Keine
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Für die Korrektur einer Niederschrift ist das jeweilige Gremium, hier der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung, zuständig.