Beschlussvorschlag:
Kein Beschlussvorschlag.
Der Jahresbericht der Pflege- und Wohnberatung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. – V.
Durch die Einrichtung der neutralen und kostenlosen
Beratungsstelle hat der Kreis Coesfeld frühzeitig auf die Altersentwicklung im
Kreisgebiet reagiert. Jährlich werden weit über tausend Beratungsanfragen
beantwortet, im Jahr 2015 waren es 1308 Anfragen zur Pflege und 484 zum Thema
Wohnen. Diese Zahlen unterstreichen die Bedeutung der Pflege- und Wohnberatung
im Kreis Coesfeld. Das Modell der aufsuchenden Beratung im Flächenkreis mit
Hausbesuchen und regelmäßigen Sprechstunden in den Städten und Gemeinden hat
sich bewährt.
Die neuen Pflegestärkungsgesetze bringen einen
hohen Bedarf an Informationen für die von Pflegebedürftigkeit betroffenen
Familien mit sich. Zurzeit gelten als Voraussetzung für die Anerkennung einer
Pflegestufe in erster Linie Hilfebedarfe, die sich aufgrund von Einschränkungen
im Bereich der körperlichen Mobilität ergeben. Der Betreuungs- und
Beaufsichtigungsaufwand demenzkranker Menschen wird im bisherigen System nicht
ausreichend berücksichtigt. Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II
wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Künftig wird der Grad
der Selbstständigkeit ermittelt und eine Eingruppierung in fünf neue
Pflegegrade stattfinden. Dies erfolgt durch ein grundlegend geändertes
Begutachtungssystem, in dem körperliche, geistige und psychische
Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit gleichrangig bewertet werden.
Der Jahresbericht mit den statistischen Angaben der
Pflege- und Wohnberatung für das Jahr 2015 wurde den Mitgliedern des
Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit im April 2016 per
Post übermittelt. Mündliche Ausführungen zu einzelnen Tätigkeitsschwerpunkten
werden in der Sitzung vorgetragen.