Betreff
Bericht über die Budgetierung der Berufskollegs des Kreises Coesfeld für das Jahr 2015
Vorlage
SV-9-0506
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht über die Budgetierung der Berufskollegs des Kreises Coesfeld für das Jahr 2015 zur Kenntnis.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Nach Ziffer 5 der „Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und den Berufskollegs des Kreises Coesfeld zur Budgetierung“ vom 05.12.2007 berichten die Schulleitungen und die Verwaltung nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport über die Ausführung der Vereinbarung.

II.  Lösung

In der Anlage 1 werden die vorläufigen Budgetabschlüsse der Ergebnisrechnung und in der Anlage 2 die vorläufigen Budgetabschlüsse der Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2015 dargestellt. Änderungen für die endgültigen Budgetabschlüsse der Berufskollegs sind zu der Jahresrechnung nicht zu erwarten. 

 

Nach der Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2015 in Verbindung mit den Leitlinien der Budgetierung (Anlage der Haushaltssatzung) sowie der Budgetvereinbarung bleiben die nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen für Aufwendungen aus dem jeweiligen Budget in Höhe von 75 v. H. bis zu Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Die verbleibenden Mittel können nach Wahl der Schulen ganz oder teilweise auch für investive Maßnahmen verwendet werden.

Nach Abstimmung mit den Schulleitungen sollen die nach den Budgetabschlüssen zur Verfügung stehenden Mittel teils konsumtiv (Pictorius-BK: 3.513 € und RvW-BK: 20.851 €) und teils investiv (Oswald-von-Nell-Breuning-BK: 17.813 €)  in 2016 verausgabt werden.

 

Die in 2015 nicht in Anspruch genommenen Auszahlungsermächtigungen für investive Maß-nahmen in Höhe von insgesamt 255.337 € wurden in voller Höhe - wie in den Leitlinien der Budgetierung geregelt -  in das Haushaltsjahr 2016 übernommen.

 

Davon wurden bis zum 13.05.2016 rd. 42.000 € investiv verausgabt sowie Aufträge in Höhe von rd. 59.000 € vergeben. Für die Verwendung des darüber hinausgehenden Betrages sind konkrete schulintern und mit der Verwaltung bereits abgestimmte Anschaffungsmaßnahmen vorgesehen bzw. befinden sich in der Umsetzung.

 

Weitere Informationen können in der Sitzung mündlich erteilt werden.

III. Alternativen

Keine

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Keine

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß Ziffer 5 der „Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und den Berufskollegs des Kreises Coesfeld zur Budgetierung“ ist dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport jährlich zu berichten.