Betreff
Produkthaushalt des Kreises Coesfeld (Abt. 251.1, 251.2) für das Haushaltsjahr 2005;
hier: Produktbereich 051 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Vorlage
SV-7-0107
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2005 ausgewiesene Zuschussbedarf für den Fachbereiche II, Produktbereich 51 wird anerkannt.

 

 

 

 

 

 

Anmerkung:

 

 

Die sich in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses aufgrund von Beschlüssen ergebenden Änderungen der Zuschussbedarfe bzw. Überschüsse bei den Produktengruppen sowie die sich daraus für den Produkthaushalt 2005 ergebenden Konsequenzen werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung zur weiteren Beratung vorgelegt.

Begründung:

 

I.   Problem

Der Entwurf des Produkthaushaltes 2005 ist am 15.12.2004 in den Kreistag eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen worden. In den sich daran anschließenden Beratungen erarbeiten die jeweiligen Fachausschüsse Beschlussempfehlungen, deren Auswirkungen auf die jeweiligen Haushaltsstellen zu verteilen sind. Der Entwurf des Produkthaushaltes 2005 ist allen Kreistagsabgeordneten zugegangen. Für die sachkundigen Bürger ist der Vorbericht zum Entwurf des Produkthaushaltes auszugsweise beigefügt (Anlage 1). Der Entwurf des Produkthaushaltes ist für die sachkundigen Bürger als Anlage 2 beigefügt.

 

Dem Kreisjugendamt Coesfeld liegen folgende Anträge vor:

  1. Antrag des Vereins Pro Jugendzentrum Nordkirchen e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zu dem Modellprojekt „Nachmittagsbetreuung für Kinder im Alter von zehn – 14 Jahren. (SV-7-0097)
  2. Antrag der Familienbildungsstätte Lüdinghausen auf Erhöhung des Betriebskostenzuschusses ab 2005. (SV-7-0095)
  3. Antrag des Havixbecker Modells e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für das Projekt „BOS – Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler von der Schule in den Beruf“. (SV-7-0096)

 

die in der heutigen Sitzung zur Beratung und Entscheidung vorgelegt wurden.

 

 

Nach Aufrechnung der Einzelansätze errechnet sich in dem Produktbereich 051 – Kinder-, Jugend und Familienhilfe für 2005 ein Zuschussbedarf von rd. 18.796.000 €. Gegenüber den Haushaltsansätzen 2004 beträgt die Steigerung rd. 260.000 € oder 1,4%. Diese Steigerung ergibt sich aus einer Vielzahl von Ansatzänderungen gegenüber 2004.

 

Im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder (Produktgruppe 051.001) liegt der Zuschussbedarf für 2005 bei rd. 7,6 Mio. € (2004 = 7,8 Mio. €). Dies bedeutet für 2005 eine Verbesserung von rd. 0,2 Mio. €. Grund hierfür sind u.a. die Reduzierung von Gruppen und die Reduzierung der Sachkostenpauschale durch das Land.

 

Bei den „Familienergänzenden Hilfen für junge Menschen/Familien in besonderen Problemlagen“ (Produktgruppe 051.003) errechnet sich für 2005 eine Verbesserung von rd. 94.000 €. Im Haushaltsjahr 2005 werden erstmals alle ambulanten Hilfen bei einer Haushaltsstelle (4550.718200) zusammengefasst. Die getrennte Nachweisung für die „Sozialpädagogische Familienhilfe“ des Caritasverbandes wurde aufgrund der neuen Förderbedingungen aufgegeben. Entstehende Mehrausgaben für die ambulanten Hilfen und die Erziehungsberatungsstelle werden durch Einsparungen im stationären Bereich gedeckt.

 

In der Produktgruppe „051.004 – Familienersetzende Hilfen für junge Menschen/Familien in besonderen Problemlagen“ errechnet sich eine Verschlechterung von rd. 300.000 €. Diese resultiert u.a. aus Wenigereinnahmen bei der Erstattung von anderen Trägern für Heimpflege (rd. 295.000 €)

 

 

II.  Lösung

Der Jugendhilfeausschuss ist zuständig für die Vorberatung der Produkte innerhalb der Produktgruppen:

051.001-Kindertagesbetreuung

051.002-Allgemeine Förderung junger Menschen

051.003-Familienergänzende Hilfen für junge Menschen und ihre Familien in besonderen Problemlagen

051.004-Familienersetzende Hilfen für junge Menschen und ihre Familien in besonderen Problemlagen

051.005- Sonstige Hilfen

 

aus dem Produktbereich 051 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die ausgewiesenen Zuschussbedarf für den Produktbereich 051 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe einschließlich der vorgetragenen Änderungen an.

 

III. Alternativen/ IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Änderungen von Standards haben Auswirkungen auf den Zuschuss des Produktbereiches 051 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und möglicherweise auf den Hebesatz der Kreisumlage – Mehrbelastung.

 

Hierüber ist im weiteren Beratungsverfahren durch den Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung bzw. im Kreisausschuss zu beraten.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses ergibt sich aus § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld.

 

 

 

Anmerkung:

Die Abgeordneten des Kreistages werden gebeten, den Entwurf des Produkthaushaltes 2004 zur Beratung mitzubringen.