Betreff
Bericht der Heimaufsicht für die Zeit vom 01.01.2002 bis 31.12.2003;
hier: Aussprache
Vorlage
SV-7-0108
Aktenzeichen
250.1
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

 

 

Der Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für den Zeitraum vom 01.01.2002 bis 31.12.2003 wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

I.   Problem/II. Lösung

Seit Inkrafttreten des novellierten Heimgesetzes (HeimG) am 01.01.2002 besteht nach § 22 Abs. 3 HeimG für den Kreis Coesfeld die Verpflichtung, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht zu erstellen und diesen zu veröffentlichen. Der erste Tätigkeitsbericht, der sich auf den Zeitraum 2002 bis 2003 bezieht, wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 24.06.2004 kurz vorgestellt und der Niederschrift (TOP 7.1) beigefügt. Wie angekündigt, besteht in der anstehenden Sitzung Gelegenheit zur Aussprache.

 

Ein maßgeblicher Gesichtspunkt der Novellierung des HeimG war die Einführung eines regelmäßigen Berichtswesens bei den Heimaufsichten der Kreise und kreisfreien Städte und auf Bundesebene. Die alle zwei Jahre vorgeschriebene Information der politischen Gremien und der Bevölkerung über die Situation der Heime und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner im Kreis Coesfeld sowie das Aufzeigen von Entwicklungen im Heimbereich sind ein wichtiger Beitrag für ein Mehr an Transparenz und Objektivität bezogen auf einen Bereich, dem aufgrund der demographischen Entwicklung der Gesellschaft eine steigende Bedeutung zukommt.

 

Der Bericht der Heimaufsicht für den Zeitraum 2002 – 2003 wurde in einer informativen textlichen Darstellung aufbereitet und gedruckt. Ein Exemplar haben die Mitglieder der politischen Gremien des Kreises, die Institutionen und Verbände der Wohlfahrtspflege, die Heime und Heimbeiräte bzw. Heimfürsprecher/innen im Kreisgebiet sowie die Städte und Gemeinden erhalten. Zudem ist er dem Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen vorgelegt worden.

 

Die Öffentlichkeit wurde durch die örtlichen Pressemedien über die Herausgabe des Tätigkeitsberichtes informiert. Auch besteht für Interessenten die Möglichkeit, den Bericht auf der Homepage des Kreises unter http://www.kreis-coesfeld.de/3750heimaufsicht.htm  oder  - Die Kreisverwaltung / Bürgerservice / Soziale Angelegenheiten -  einzusehen und herunterzuladen.

 

Die allgemeinen Erfahrungsberichte der Heimaufsicht sind nach § 5 Abs. 2 Landespflegegesetz (PfG NW) in die Beratung der Pflegekonferenz einzubeziehen. Eine Aussprache zum Tätigkeitsbericht ist in der Sitzung am 13.12.2004 erfolgt.

 

Fragen und Anregungen zum Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht werden in der Sitzung beantwortet bzw. entgegengenommen.

 

III. Alternativen

keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

keine

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 20.10.1999 (Regelung der Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.