Betreff
Resolution zur Berufsschulpflicht über 18-jähriger Flüchtlinge
Vorlage
SV-9-0559/1
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Das Land Nordrhein-Westfalen wird gebeten, zur besseren Förderung der Integration von Flüchtlingen, die schulrechtlichen Regelungen für Personen mit Flüchtlings- bzw. Migrationshintergrund so zu ändern, dass die derzeitige Begrenzung der Schulpflicht auf das Ende des 18.Lebensjahres für diese Zielgruppe novelliert wird, so dass eine Beschulung (insbesondere in den Berufskollegs) zur Vorbereitung auf  Ausbildung und/oder Beschäftigung auch über das 18. Lebensjahr hinaus ermöglicht wird.

 

  1. Der Landrat wird beauftragt, die in der Begründung formulierte Resolution an die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Hannelore Kraft, weiterzuleiten.

Begründung:

 

I. – V.

 

Die Heraufsetzung der Schulpflicht auf 25 Jahre wurde im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport als zu rigide angesehen. Wert gelegt wurde darauf, dass die bisherige Grenze der Schulpflicht einer Beschulung zur Vorbereitung auf den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nicht mehr entgegensteht.

 

Im Übrigen wird auf die Sitzungsvorlage SV-9-0559 verwiesen.