Betreff
Resolution zur Berufsschulpflicht über 18-jähriger Flüchtlinge
Vorlage
SV-9-0559/1
Art
Sitzungsvorlage
Beschlussvorschlag:
- Das Land
Nordrhein-Westfalen wird gebeten, zur besseren Förderung der Integration
von Flüchtlingen, die schulrechtlichen Regelungen für Personen mit
Flüchtlings- bzw. Migrationshintergrund so zu ändern, dass die derzeitige
Begrenzung der Schulpflicht auf das Ende des 18.Lebensjahres für diese
Zielgruppe novelliert wird, so dass eine Beschulung (insbesondere in den
Berufskollegs) zur Vorbereitung auf Ausbildung und/oder
Beschäftigung auch über das 18. Lebensjahr hinaus ermöglicht wird.
- Der
Landrat wird beauftragt, die in der Begründung formulierte Resolution an
die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Hannelore
Kraft, weiterzuleiten.
Begründung:
I. – V.
Die Heraufsetzung der Schulpflicht auf 25 Jahre wurde im Ausschuss für
Schule, Kultur und Sport als zu rigide angesehen. Wert gelegt wurde darauf,
dass die bisherige Grenze der Schulpflicht einer Beschulung zur Vorbereitung
auf den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nicht mehr entgegensteht.
Im Übrigen wird auf die Sitzungsvorlage SV-9-0559 verwiesen.