Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion (1.) bzw. der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (2.) wird folgende Besetzungsänderung vorgenommen:
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren
und Gesundheit
- Für das bisherige stellv. Mitglied Andreas Kleinmann, sachkundiger Bürger, wird Christoph Schlütermann, sachkundiger Bürger, zum stellv. Mitglied gewählt.
- Für das bisherige ordentliche Mitglied Maike Hofacker, wird Frau Anja Postruschnik, sachkundige Bürgerin, zum ordentlichen Mitglied gewählt.
Begründung:
I. Problem
Die CDU-Kreistagsfraktion hat mit Schreiben vom 19.05.2016 die umseitige Ausschussumbesetzung beantragt, nach dem das bisherige stellvertretende Ausschussmitglied mitgeteilt hatte, seine Mitgliedschaft in dem Ausschuss nicht mehr wahrnehmen zu wollen.
Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben mit Schreiben vom 14.06.2016 die umseitige Ausschussumbesetzung beantragt.
II. Lösung
Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausgeschiedenen Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte. Für den Fall, dass eine Person vorzeitig aus dem Gremium ausscheidet, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Kreistag gem. § 35 Abs. 4 S. 3 KrO NRW den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 35 Abs. 2 KrO NRW.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse und Gremien ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) KrO NRW der Kreistag.