Betreff
Jugendhilfe an der Astrid-Lindgren-Schule
Vorlage
SV-9-0689
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur Sicherung der erfolgreichen Arbeit der Projektstelle „Jugendhilfe an der Astrid-Lindgren-Schule“ soll rechtzeitig vor Aufstellung des Stellenplanes 2018 dem Kreistag eine Empfehlung vorgelegt werden, in welchem Umfang künftig die Stelle fortgeführt werden kann. Dabei ist ebenfalls zu prüfen, inwieweit der Einsatz des Stelleninhabers auch an einer anderen Schule des Schulträgers erfolgen kann. Bis dahin wird die befristete Beschäftigung des jetzigen Stelleninhabers verlängert.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Hintergrund

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.09.2013 wurden Projekte sozialer Gruppenarbeit an der Astrid-Lindgren-Schule vorgestellt. Der JHA stimmte einer Fortsetzung des bestehenden Angebotes bis zum Ende des Schuljahres 2013/2014 zu. In Anbetracht der damit verbundenen Kosten (rd. 117.000,00 € pro Schuljahr) und der fehlenden rechtlichen Grundlage (die Personensorgeberechtigten zeigten keine Bereitschaft, einen Antrag auf Jugendhilfe zu stellen, was jedoch Voraussetzung für die Gewährung einer Hilfe gem. § 29 SGB VIII ist) sollte geprüft werden, wie sich der Unterstützungsbedarf an der Schule weiter darstellt und inwieweit die Arbeit mit eigenem Personal geleistet werden kann.

 

Trotz der besonderen Lernbedingungen an der Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung meldete die Schule weiterhin aufgrund der vielfältigen Verhaltensauffälligkeiten einzelner Schüler und Schülerinnen einen hohen Unterstützungsbedarf. Es wurden verstärkt Anträge auf Integrationshelfer und Hilfen zur Erziehung gestellt. Ebenso kam es weiterhin zu Schulausschlüssen.

 

Im Juli 2014 wurde die Einrichtung einer Projektstelle „Jugendhilfe an der Astrid-Lindgren-Schule“ für einen Zeitraum von zwei Jahren beantragt. Die Refinanzierung erfolgt über die sogenannte „Inklusionspauschale“ des Landes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für schulische Inklusion.

 

Folgende Projektziele wurden angestrebt:

 

-       Ein möglicher Jugendhilfebedarf wird im Einzelfall intensiv (auch durch mehrfaches Hospitieren im Unterricht) geprüft.

-       Einzelne benachteiligte Schüler/innen bzw. Familiensysteme werden zeitlich befristet im Rahmen von Erziehungsbeistandschaften/Sozialpädagogischer Familienhilfe unterstützt.

-       Die Eltern der verhaltenskreativen Schüler/innen werden verstärkt mit in die Verantwortung genommen.

-       Besonders kostenintensive Hilfen zur Erziehung werden durch möglichst frühzeitige Intervention sowie die Nutzung vorhandener Unterstützungsangebote verhindert.

-       Die Zahl der Schulausschlüsse wird gesenkt.

-       Die Fehlzeiten verringern sich.

 

Am 28.05.2015 wurde der Jugendhilfeausschuss über die weitere Entwicklung an der Astrid-Lindgren-Schule informiert.

 

Zum 01.07.2015 wurde Herr Christoph Roerkohl mit  voller Stelle für das Projekt „Jugendhilfe an der Astrid-Lindgren-Schule“ für zwei Jahre befristet eingestellt. Mit ihm konnte ein Mitarbeiter mit langjähriger Berufserfahrung in der Jugendhilfe gefunden werden.

 

 

Aktuelle Situation:

 

Nach Einschätzung aller Beteiligten hat sich die Einrichtung der Projektstelle bewährt. Herrn Roerkohl ist es gelungen, gute und vertrauensvolle Arbeitsbeziehungen zu den Schülerinnen und Schülern, ihren Eltern sowie den Lehrpersonen und Schulsozialarbeitern aufzubauen. Er ist an das ASD-Team Lüdinghausen angebunden und nimmt regelmäßig an Teambesprechungen teil.

Somit stellt er ein Bindeglied zwischen den Schülerinnen und Schülern, der Schule, dem Jugendamt und den Eltern dar.

 

Aktuell betreut Herr Roerkohl 7 Schüler im Rahmen von Einzelbetreuungen und/oder Sozialpädagogischer Familienhilfe (Stand: November 2016). Hier finden regelmäßige Treffen am Nachmittag auch unter Einbeziehung der Eltern statt.

 

Mit 12 weiteren Schülern pflegt Herr Roerkohl  intensiven Kontakt überwiegend im Rahmen ihres Schulbesuches, jedoch mit gelegentlichen Hausbesuchen bei Bedarf.

 

Zwei Einzelbetreuungen konnten bereits erfolgreich beendet werden.

 

Während vor Beginn des Projektes noch 14 ambulante Hilfen zur Erziehung durch freie Träger geleistet wurden, sind es aktuell nur 2.

 

Drei Schüler aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes besuchen derzeit nachmittags eine Tagesgruppe.

 

In zwei Fällen zeichnete sich im Rahmen der Betreuung ein so intensiver Unterstützungsbedarf ab, dass auch ein Tagesgruppenangebot nicht ausreichte und ein Wechsel in eine Wohngruppe veranlasst werden musste.

 

Während im Juli 2016 noch 6 Schüler aus dem Kreisjugendamtsbereich einen Schulassistenten benötigten, sind es im November 2016 nur noch 4. Dabei konnte in zwei Fällen eine Poollösung geschaffen werden, so dass aktuell durch das KJA drei Schulassistenten gewährt werden. Teilweise konnte der Stundenumfang der Schulassistenten bereits reduziert werden.

Bei zwei weiteren Schülern ist es mit Unterstützung der Projektstelle gelungen, auf den Einsatz eines Schulassistenten zu verzichten.

 

Ebenso konnte im vergangenen und laufenden Schuljahr die Zahl der  Schulausschlüsse der verringert werden. Während im Schuljahr 2013/14 noch zwei Schüler aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes ausgeschult werden mussten, kam es in den beiden folgenden Schuljahren zu keinen Ausschlüssen. Erstmalig im laufenden Schuljahr musste erneut von dieser Maßnahme einmal Gebrauch gemacht werden (Stand: 31.10.2016).

 

Nach Einschätzung der Schulleiterin Frau Bolte fielen 5 Schüler besonders durch hohe Fehlzeiten auf. Durch das Engagement Herrn Roerkohls konnte bei vier Schülern ein regelmäßiger Schulbesuch erreicht werden. Lediglich in einem Fall konnte weder die Inanspruchnahme von Unterstützung noch eine Verringerung der Fehlzeiten erreicht werden.

 

 

II.  Lösung

 

Zur Sicherung der erfolgreichen Arbeit der Projektstelle soll geprüft werden, in welchem Umfang künftig die Stelle fortgeführt werden kann, um rechtzeitig vor Aufstellung des Stellenplans 2018 eine Empfehlung vorzulegen. Bis dahin wird die befristete Beschäftigung des Stelleninhabers verlängert.

III. Alternativen

 

Die Arbeit wird wieder durch freie Träger der Jugendhilfe sichergestellt, was zu Mehraufwendungen führt. Ebenso würde die enge Vernetzung zwischen Jugendhilfe, Schule, Schülerinnen und Schüler sowie dem jeweiligen Elternhaus gefährdet.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Insgesamt werden für den Mitarbeiter für das Jahr 2017 Personalkosten in Höhe von 69.000,00 € eingeplant. Die Stelle wird im Wesentlichen durch die sog. Inklusionspauschale (45.000,00 €) refinanziert (vgl. § 2 Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die Förderung der schulischen Inklusion).

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.