Beschlussvorschlag:
Der Stellenplan des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2017 – Anlage zum Entwurf des Produkthaushaltes 2017 – wird beschlossen.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) i. V. m. §§ 78 und 79 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) hat der Kreis Coesfeld für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Über den Stellenplan ist als Anlage zum Haushaltsplan gesondert zu beschließen.
II. Lösung
Der Stellenplan für das Jahr 2017 wurde als Anlage zum Entwurf des Produkthaushaltes 2017 am 02.11.2016 in den Kreistag eingebracht (vgl. SV-9-0646). Nach den Etatberatungen in den Fachausschüssen wird der Stellenplan im Kreisausschuss beraten und vom Kreistag beschlossen.
Neben dem Tabellenwerk wurden Ihnen mit dem Entwurf des Produkthaushaltes auch die Erläuterungen zum Stellenplan 2017, in denen die vorgesehenen Änderungen des Stellenplans ausführlich beschrieben sind, vorgelegt.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Der aus dem Stellenplan resultierende Personalaufwand ist im Produkthaushalt veranschlagt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Bucht. g) KrO NW ist der Stellenplan vom Kreistag zu beschließen.