Beschlussvorschlag:

 

Ohne

 

Der Bericht 2016/17 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

II.  Lösung

III. Alternativen

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

 

I. – V.

 

 

Schülerzahlprognose

 

Zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 01.12.2015 wurde die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld auf der Grundlage der Schülerzahlen für das Schuljahr 2015/16 vorgelegt (SV-9-0408).

 

Über die Schülerzahlen für das Schuljahr 2016/17 wurde in der Sitzung am 28.11.2016 berichtet (SV-9-0669). Auf der Basis dieser Schülerzahlen wurde nunmehr schulbezogen die Schülerzahlprognose bis zum Jahr 2025 aktualisiert und der daraus resultierende Raumbedarf errechnet. Dabei wurde nach dem sogen. Strukturquotenverfahren ausgehend vom Status quo die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im Planungsgebiet schulisch versorgt werden, zur Gesamtzahl der gleichaltrigen Bevölkerung im Planungsgebiet ins Verhältnis gesetzt.

 

Für die Berechnung der Strukturquoten erfolgte  erstmals die Anwendung der Bevölkerungsprognose nach dem  „Hildesheimer Modell“ in der Variante „ausklingende Wanderung“. Gegenüber der bisher angewandten Prognose des IT NRW werden insbesondere folgende entscheidende Vorteile gesehen:

 

  • Die Nutzung der aktuellen Meldedaten der Kommunen gegenüber älteren IT-Daten als Hochrechnungsbasis

 

  • Die Berücksichtigung altersabhängiger Geburtenraten und tatsächlich beobachteter Wanderungen

 

Auch für andere aktuelle Planungen  des Kreisverwaltung (z.B. Pflegebedarfsplanung und das Projekt Dorfzentrum 2.0) wird dieses „Hildesheimer Modell“ zu Grunde gelegt.

 

In den Schülerzahlen 2016/17 als Basis für die Prognose sind insgesamt 235 Schülerinnen und Schüler berücksichtigt, die in den Internationalen Förderklassen beschult werden. Für die Schülerzahlprognose stellt sich grundsätzlich die Frage, wie sich die Neuzuwanderung in den kommenden Jahren entwickelt und damit, ob bzw. in welchem Umfang in den kommenden Jahren Internationale Förderklassen einzurichten sind. Weiter ist nur schwer einschätzbar, wie sich der erfolgte Zuzug von Flüchtlingen auf die Schülerzahlen kurz und mittelfristig in anderen Bildungsgängen auswirkt, z. B. Wechsel von der Sek. I in die Sek. II, Teilnahme an Maßnahmen, Besuch von Berufsfachschulen nach Erwerb eines Schulabschlusses in der IFK. In Abstimmung mit den Schulleitungen der Berufskollegs wurde festgelegt, das Strukturquotenverfahren für diesen Bericht beizubehalten.

 

 

Raumbedarf

 

Für die Berechnung des Raumbedarfs sind neben der Schülerzahl – differenziert nach Vollzeit und Teilzeit – als  Basis die Parameter „Klassenfrequenzwert“ und „Raumauslastungsquote“ ausschlaggebende Stellgrößen. Die festzulegenden Werte dieser beiden Parameter entscheiden über den Standard, den der Schulträger den Berufskollegs für die unterrichtliche Versorgung der Schüler/innen zur Verfügung stellt.

 

Den Kennzahlen in der Produktbeschreibung 40.01.01 des Haushalts 2017 entsprechend wird  ein Klassenfrequenzwert von 22 bzw. für die Schüler/innen des beruflichen Gymnasiums ein Klassenfrequenzwert von 19,5 zugrunde gelegt.

 

Die Raumauslastungsquoten sind  ebenso in der Produktbeschreibung 40.01.01 bestimmt. Für das Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg in Coesfeld und das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg  - Schulort Dülmen – beträgt die Auslastungsquote 80 % und für das Pictorius-Berufskolleg in Coesfeld und das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg – Schulort Lüdinghausen – 75 %. Die Raumauslastungsquoten berücksichtigen, dass eine Auslastung aller Schulräume zu 100 % - das gilt insbesondere für die Fachräume mit den differenzierten Fachklassen des dualen Systems – nicht möglich ist. Grund für die unterschiedlichen Auslastungsquoten ist, dass für das Pictorius-Berufskolleg und das Richard-von-Weizäcker-Berufskolleg – Schulort Lüdinghausen - ein höherer Fachraumbedarf besteht.

 

Die Raumbilanz weist aus, dass der in den kreiseigenen Schulgebäuden vorhandene Raumbestand nicht ausreicht, um den derzeitigen Raumbedarf zu decken. Der Kreis hat daher kurz- und langfristige Anmietungen von Schulraum vorgenommen.

 

Die Ergebnisse der Schülerzahlprognose und der Raumbilanz wurden mit den Schulleitungen der Berufskollegs erörtert.

 

Ab dem kommenden Schuljahr kann das Gebäude der ehemaligen Jakobi-Grundschule nicht mehr durch das Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg genutzt werden. Für das kommende Schuljahr ist für diese Schule nach der Raumbilanz (s. Anlage 10 zur Sitzungsvorlage) ein „Fehlbedarf“ von 9,8 Räumen ausgewiesen. Im Hinblick auf die Unsicherheiten einer Prognose - insbesondere auch bedingt durch die Auswirkungen des Zuzugs von Flüchtlingen auf die Schülerzahlen - und der Kosten der Anmietung von Schulräumen für einen ggf. nur temporär bestehenden Bedarf – soll zum kommenden Schuljahr auf dem Schulgelände ein Container mit nur vier Klassenräumen aufgestellt werden.

 

Soweit sich ein ggf. darüber hinausgehender Bedarf zum Schuljahresbeginn tatsächlich ergibt, wird das Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg prüfen, ob und welche schulorganisatorische Maßnahmen, z. B. verstärkter Nachmittagsunterricht, für einen begrenzten Zeitraum getroffen werden müssen.

Als weitere Maßnahme kommt ggf. auch die Nutzung von Klassenräumen am Standort Dülmen des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs für die Beschulung der Schülerinnen und Schüler der Internationalen Förderklassen des Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskollegs in Betracht.

 

 

 

Fortschreibung

 

Die bisherige Praxis, die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung auf der Grundlage aktueller Schülerzahlen jährlich zu aktualisieren und als Planungs- und Steuerungsgrundlage für die Bereitstellung erforderlichen Schulraums - vgl. Produktbeschreibung 40.01.01 / Haushalt 2017 – zu nutzen, sollte fortgeführt werden.

 

In Abhängigkeit von der tatsächlich eintretenden Entwicklung der Schülerzahlen und Analyse dieser Zahlen insbesondere unter dem Aspekt „Beschulung von Zuwanderern“ wird dann im nächsten Jahr zu entscheiden sein, ob beim Strukturquotenverfahren ggf. ein „Zuwanderungsfaktor“ zu berücksichtigen ist.

Bislang wird auch die Entwicklung der Schülerzahlen der Fachklassen des dualen Systems nach dem Strukturquotenverfahren prognostiziert.

 

Nach Auffassung der Verwaltung und der Schulleitungen wirkt sich eine sinkende Bevölkerungszahl im Kreis Coesfeld in der für den Schulbesuch relevanten Altersgruppe zumindest nicht unmittelbar auf die Zahl der besetzten Ausbildungsplätze aus. Daher gibt es die Überlegung, künftig die jeweils aktuelle Zahl der Schüler/innen in den Fachklassen des dualen Systems als konstante Größe bei der Schülerzahlprognose zu berücksichtigen.

 

 

Anlagen

 

Der Sitzungsvorlage sind als Anlagen beigefügt:

 

-           Graphische Darstellung über die Entwicklung und Prognose der Schülerzahl

(Anlage 1)

 

-           Bevölkerungsentwicklung und -prognose 01.01.2007 – 01.01.2025 (Anlage 2)

 

-           Schülerzahlentwicklung 2006/07 bis 2016/17 / Prognose des Schüleraufkommens 2017/18–2024/25 (Anlage 3)

 

-           Verteilung des Schüleraufkommens 2016/17 bis 2024/25

 - Planungsbereich I - (Anlage 4)

 

-           Verteilung des Schüleraufkommens 2016/17 bis 2024/25

 - Planungsbereich II  - (Anlage 5)

 

-           Verteilung des Schüleraufkommens 2016/17 bis 2024/25

 - Insgesamt - (Anlage 6)

 

-           Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten

- Planungsbereich I - (Anlage 7)

 

-           Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten

- Planungsbereich II - (Anlage 8)

 

-           Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten

- Insgesamt - (Anlage 9)

 

-           Raumbilanz für die Schuljahre 2016/17 bis 2024/25 - Planungsbereich I - (Anlage 10)

 

-           Raumbilanz für die Schuljahre 2016/17 bis 2024/25 - Planungsbereich II und Insgesamt - (Anlage 11)

 

-           Berechnung der Auslastungsquote im Schuljahr 2016/17 gemäß Produktbeschreibung 40.01.01 im Haushalt 2017 (Anlage 12)

 

-           Übersicht über die Anmietung von Schulraum (Anlage 13)

 

 

Zuständigkeit

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses ist gemäß § 85 Schulgesetz gegeben.