Betreff
Antrag Bunter Kreis Münsterland - Fortführung des Projektes "KOMPASS"
Vorlage
SV-9-0748
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, der beschriebenen Fortführung des Projektes „KOMPASS“ für ein Jahr zuzustimmen. Der Bunte Kreis übernimmt einen Eigenanteil von 22,6 % der Gesamtkosten. Es erfolgt keine Ausweitung des Projektes.

 

Begründung:

 

I. Problem

 

In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses wurde der Antrag des Bunten Kreises abgelehnt. In der Bürgermeisterkonferenz wurde die Bitte geäußert, dem Antrag nicht stattzugeben und keine Mittel zur Verfügung zu stellen. Da sich dann jedoch eine anteilige Förderung durch die Städte Dülmen und Coesfeld abzeichnete, wurde in der Kreisausschusssitzung am 14.12.2016 einstimmig beschlossen, dem Kreistag die anteilige Förderung des Projektes mit 17.500 € im Jahr 2017 befristet auf ein Jahr zu empfehlen. Die Förderungssumme ist durch Beschluss in die Änderungsliste zum Entwurf des Haushaltes 2017 aufgenommen worden. Der Haushaltsplanentwurf wurde zwischenzeitlich vom Kreistag beschlossen.

II.  Lösung

 

Die Verwaltung schlägt vor, der beschriebenen Fortführung des Projektes „KOMPASS“ für ein Jahr zuzustimmen. Der Bunte Kreis übernimmt einen Eigenanteil von 22,6 % der Gesamtkosten. Es erfolgt keine Ausweitung des Projektes.

III. Alternativen

 

Würde der Jugendhilfeausschuss einer anteiligen Förderung für ein Jahr nicht zustimmen, könnte das Projekt im derzeitigen Umfang (20 Stunden pro Woche) nicht fortgesetzt werden. Es stünde dann nicht den Bürgerinnen und Bürgern im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes zur Verfügung. Eine über den Eigenanteil von 22,6 % hinausgehende Finanzierung durch den Bunten Kreis oder andere Kostenträger konnte nicht realisiert werden. 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Es wurden Zusatzkosten in Höhe von 17.500 € in die Änderungsliste zum Entwurf des Haushalts 2017 aufgenommen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.

Anlagen: