Betreff
Fortschreibung der Verwendung von Fördergeldern
- Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW (KInvFöG NRW)
- Investitionsprogramm „Gute Schule 2020„
Vorlage
SV-9-0771
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreisausschuss/Kreistag wird empfohlen, der Fortschreibung der Verwendung der Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW – KInvFöG NRW und dem Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ zuzustimmen.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Dem Kreis Coesfeld stehen aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ und dem Kommunalinvestitionsfördergesetz NRW – KInvFöG NRW insgesamt Fördermittel in Höhe von 12.063.148,00 € zur Verfügung. Das Volumen der hiermit zu finanzierenden Maßnahmen beträgt bei einem eingeplanten Eigenanteil von 1.476.000,00 € insgesamt 13.539.148,00 €.

 

Mit Beschluss vom 21.12.2016 hat der Kreistag dem vorläufigen Sanierungskonzept zu dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ und der damit verbundenen Umstrukturierung bei der Verwendung der Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFöG NRW zugestimmt.

 

Entsprechend dem Auftrag des Kreistages hat die Verwaltung die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen weiterbetrieben. Die sich hierbei ergebene Entwicklung macht die Fortschreibung des Sanierungskonzeptes zu „Gute Schule 2020“ und die Verwendung der Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFöG NRW erforderlich. Auf die Sitzungsvorlagen SV-9-0717, SV-9-0762/1 und SV-9-0772/1 wir hierzu verwiesen.

 

II.  Lösung

 

a)    Fortschreibung der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG NRW):

 

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Plenarsitzung am 30.09.2015 das Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG  NRW) verabschiedet. Es ist am 08.10.2015 in Kraft getreten. Dieses Gesetz schafft die Rechtsgrundlagen für die Umsetzung des Bundesrechts in Nordrhein-Westfalen. Mit dem „Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFöG NRW)“ stellt der Bund 3,5 Milliarden € zur Verfügung. Dem Verteilungsschlüssel für die pauschal den finanzschwachen Gemeinden und Kreisen bereitzustellenden Mittel liegt das Verhältnis der Summe der Schlüsselzuweisungen der einzelnen Gemeinde oder des einzelnen Kreises für die Jahre 2011 bis 2015 zur Summe der Schlüsselzuweisungen, die alle Gemeinden und Kreise nach Maßgabe der Gemeindefinanzierungsgesetze in diesem Zeitraum erhalten haben, zugrunde. Hiernach ergeben sich für den Kreis Coesfeld für die Jahre 2015 bis 2020 Fördermittel in Höhe von 5.734.707,48 €. Der Kreis Coesfeld hat hierbei einen Eigenanteil in Höhe von 10% des Investitionsvolumens zu tragen.

 

Konsumtive Verwendung

 

Die nachstehend aufgeführten Maßnahmen wurden im Ergebnisplan 2016 konsumtiv berücksichtigt (vgl. SV-9-401/1). Bereits mit Beschluss vom 21.12.2016 (vgl. SV-9-0692) hat der Kreistag die Finanzierung dieser Maßnahmen aus Fördermitteln nach dem KInFöG  NRW beschlossen. Diese nachfolgend dargestellten Maßnahmen sind bei IT-NRW zur Durchführung angemeldet und sollen unverändert entsprechend der Beschlusslage ausgeführt werden.

 

 

 

Investive Verwendung

 

Neubau Kreishaus V

 

Um den notwendigen Raumbedarf der Verwaltung am Standort Coesfeld abzudecken, hat der Kreistag mit Beschluss vom 29.03.2017 dem Neubau eines Verwaltungsgebäudes zugestimmt. Im Haushaltsplan 2017 wurde zur Errichtung eines Neubaus bei Investition-Nr. 100516 KH05 Neubau Kreishaus V Coesfeld ein Betrag von 4.000.000 € veranschlagt, der über das KInvFöG NRW finanziert werden sollte. Nach neusten Kostenkalkulationen ist unter Berücksichtigung aller Nebenkosten mit einer Gesamtinvestition von rd. 3.300.000 € zu rechnen (vgl. hierzu SV-9-0717).

 

Durch die Reduzierung der Baukosten beim Kreishaus V erhöhen sich die noch verfügbaren Fördergelder aus dem KInvFöG um 630.000 € (90 % von 700.000 €) auf einen Betrag von 1.737.000 €. Dieser Betrag soll zur weiteren Finanzierung der energetischen Sanierung des RvW-BK, Lüdinghausen, verwandt werden. Im Ergebnis sind damit die zugewiesenen Fördermittel aus dem KInvFöG NRW vollständig ausgeschöpft.

 

 

 

 

b) Fortschreibung der Fördermaßnahmen „Gute Schule 2020“; Investitionsprogramm

    des Landes NRW

 

Der Verwaltungsrat der NRW.BANK hat auf Vorschlag der Landesregierung das Förderprogramm NRW.BANK „Gute Schule 2020“ zur langfristigen Finanzierung kommunaler Investitionen in die Sanierung, die Modernisierung und den Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur beschlossen. Das Programm hat ein Gesamtvolumen von zwei Milliarden Euro. Bei dem Programm handelt es sich um eine Gemeinschaftsaktion der NRW.BANK mit dem Land Nordrhein-Westfalen.

 

Aus der Anlage der am 27.12.2016 veröffentlichten Berichtigung des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW – Gute Schule 2020 ergibt sich, dass der Kreis Coesfeld statt auf 7.174.788 € für die Jahre 2017 – 2020 nur auf ein zinsloses Kreditkontingent von 7.156.148 € zugreifen kann. Das jährliche Kreditkontingent beträgt somit nicht mehr 1.793.697 € sondern nur noch 1.789.037 €. Hieraus ergibt sich eine jährliche Verringerung des Kreditkontingents von 4.660,00 €.

 

Mit Beschluss vom 21.12.2016 hat der Kreistag ein vorläufiges Sanierungskonzept (vgl. SV-9-0692) erstellt. Unter Bezug auf die Sitzungsvorlagen SV-9-772/1 und SV-9-0762/1 ist das Sanierungskonzept entsprechend anzupassen und fortzuschreiben.

 

 

Fortschreibung der Maßnahmen nach dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“:

 

 

Zu Nr. 1

Der in dem bisherigen Finanzierungskonzept vorgesehen Förderbetrag aus Mitteln des Programmes „Gute Schule 2020“ im HH 2017 wird von 1.153.697 € um 480.000 € aus dem bisherigen Förderanteil Sanierung Heizungsanlage RvW Berufskolleg Lüdinghausen erhöht. Außerdem stehen zur weiteren Finanzierung der Investitionsmaßnahme Mittel aus der Ermächtigungsübertragung aus dem Jahresabschluss 2015 in Höhe von 330.000 € zur Verfügung.

 

Zu Nr. 2

Um den Höchstbetrag des Kreditkontingentes nicht zu überschreiten, werden die jährlichen Auszahlungen für die vorgesehen Maßnahmen entsprechend der Berichtigung des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW – Gute Schule 2020 reduziert.

 

Zu Nr. 4

Die Finanzierung zur Erneuerung der Heizungsanlage des RvW Berufskollegs Lüdinghausen aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ wird von bisher 2.207.000 € um 480.00,00 € auf 1.727.000 € reduziert, da die Maßnahme nach der Kostenreduzierung bei der Neubaumaßnahme Kreishaus V auch mit den freigewordenen Mitteln aus dem KInvFöG finanziert werden kann.

 

Zu Nr. 5

Hier sind Maßnahmen der Breitbandausstattung der Schulen dargestellt, die aus dem Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert werden sollen. Für mögliche Anpassungen und den Ausbau der Netzwerkstrukturen an die Breitbandanbindung muss standortspezifisch noch in Abstimmung mit der Fachabteilung und den Schulleitungen ein Konzept erarbeitet werden. Zu Rundungszwecken wurde der Ansatz zu Ziffer 5 Nr. 2 um 8.363 € auf 292.454 € erhöht.

 

Sämtliche Details des Finanzierungskonzeptes und des Mitteleinsatzes sind in der beigefügten Anlage 1 zur Sitzungsvorlage dargestellt.

 

II.  Alternativen

 

Eine wirtschaftlich zu vertretene Alternative ist nicht erkennbar.

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

 

Da die Sanierungsmaßen aus dem Programm „Gute Schule 2020“ investiv veranschlagt werden, entstehen in den zukünftigen Haushalten zusätzliche Aufwendungen aus erhöhten Abschreibungen, denen jedoch teilweise Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen werden.

 

Durch die Inanspruchnahme der Kredite aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ wird sich der Schuldenstand des Kreises Coesfeld im Schuldenportfolio entsprechend erhöhen.

 

Ein zusätzlicher Aufwand für Zinsleitungen entsteht nicht, da die Darlehen bis zur Endlaufzeit für den Kreis Coesfeld zinsfrei sind. Die Tilgung übernimmt das Land NRW.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Der Kreistag ist zuständig gemäß § 26 Abs. 1 Buchst. h) Kreisordnung NRW.