Beschlussvorschlag:
Die bisher als befristete Projektmaßnahme geführte Aufgabe „Jugendhilfe an der Astrid-Lindgren-Schule“ wird als Daueraufgabe weitergeführt. Dem Kreistag wird empfohlen, mit dem Stellenplan 2018 eine entsprechende Stelle einzurichten.
Begründung:
I. Problem
Seit dem 01.07.2015 ist Herr Christoph Roerkohl mit voller Stelle an der Astrid-Lindgren-Schule eingesetzt. Die Stelle ist bis zum 31.12.2017 befristet.
Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld hat in seiner Sitzung am 06.12.2016 beschlossen, die zunächst bis zum 30.06.2017 befristete Beschäftigung Herrn Roerkohls zu verlängern und dem Kreistag rechtzeitig vor Aufstellung des Stellenplans 2018 eine Empfehlung vorzulegen, in welchem Umfang die Stelle fortgeführt werden kann. Dabei sollte ebenfalls geprüft werden, inwieweit ein Einsatz des Stelleninhabers auch an einer anderen Schule des Schulträgers erfolgen kann.
Es wird auf die Sitzungsvorlagen SV-8-0972 und SV-9-0689 verwiesen.
Vor Beginn des Projektes „Jugendhilfe an der Astrid-Lindren-Schule“ gewährte das Kreisjugendamt Coesfeld neben den Schulprojekten (Kosten 117.000 € pro Schuljahr) 14 Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Familien ambulante Erziehungshilfe welche durchschnittlich 575,00 € pro Monat kosteten (Gesamtkosten circa 6.900 € pro Jahr). Aktuell wird eine Familie durch einen freien Träger der Jugendhilfe betreut, da der Schüler erst im laufenden Schuljahr auf die Astrid-Lindgren-Schule wechselte und die Hilfe bereits eingerichtet war. Daneben kümmert sich Herr Roerkohl um 7 Schüler im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft sowie eine weitere Familie in Form einer Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH). Geht man von durchschnittlichen monatlichen Kosten in Höhe von circa 617,00 € für eine SPFH und 534,00€ für eine Erziehungsbeistandschaft aus, ergeben sich hierdurch Einsparungen in Höhe von monatlich 4.355 €.
Mit Unterstützung von Herrn Roerkohl konnten die Schulbegleitungen für fünf Schüler beendet werden. Die Kosten beliefen sich auf monatlich insgesamt auf 6723 €. Aktuell werden noch drei Schüler durch einen Schulassistenten betreut. Seit Beginn des Projektes mussten keine neuen Schulassistenzen an der Schule mehr eingerichtet werden.
Mit 25 weiteren Schülern pflegt Herr Roerkohl intensiven Kontakt überwiegend vormittags in der Schule, jedoch darüber hinaus bei Bedarf auch in Form von Hausbesuchen. Bei 7 dieser Schüler besteht ein enger Austausch mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Jugendhilfe im Strafverfahren, weil sie mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.
Wie bereits in der letzten Sitzungsvorlage dargelegt wurde, konnte die Zahl der Schulausschlüsse gem. § 54 SchulG in den letzten Jahren verringert werden. Im laufenden Schuljahr machte die Schulleitung nur einmal von dieser Maßnahme Gebrauch.
Bei zwei Schülern ist mit intensiver Unterstützung Herrn Roerkohls im laufenden Schuljahr die Rückschulung zur Regelschule erfolgreich umgesetzt worden.
Die
zuständige Schulleiterin Frau Bolte gibt an, dass sich das Projekt „überaus
bewährt“. Hierzu führt sie aus: „Die
Wirksamkeit der Tätigkeit des Mitarbeiters der Projektstelle wird unabhängig
von Zahlen, Daten und Fakten in folgenden Bereichen besonders deutlich:
- Die Schülerinnen und Schüler haben in
seiner Person einen Ansprechpartner, der auf ihre Sorgen und Nöte eingeht;
anknüpfend an die Arbeit in den Familien ist Herr Roerkohl vor Ort eine Person,
die ihnen Verlässlichkeit bietet. In krisenhaften Situationen kann er dann sehr
gut auf die Schüler einwirken und die Konflikte bearbeiten.
- Für die Lehrkräfte ist Herr Roerkohl
der professionelle Ansprechpartner des Jugendamtes. In gemeinsamen
Unterrichtsbeobachtungen Fallbesprechungen, Gesprächen mit
Erziehungsberechtigten werden zeitnah Problemlösungen, Hilfsangebote,
Unterstützungsmodelle entwickelt und können oftmals direkt angewandt werden.
- Für die Schulsozialarbeiter der
Schule ist Herr Roerkohl ein wichtiger Teampartner, seine Möglichkeiten mit den
Schülern am Nachmittag im Elternhaus
- Für Erziehungsberechtigte ist der
Vertreter des Jugendamtes leichter anzusprechen. Es gelingt ihnen so,
Unterstützungsangebote für ihre Kinder zuzulassen.
Die außerschulische Arbeit im
Elternhaus, die Bearbeitung von Erziehungsfragen, die in die Schule hineinwirkt
- Für die Schulleitung ist der
intensive direkte Austausch über die Themen der Jugendhilfe in der Schule
unverzichtbar geworden. Ich schätze es besonders über Herrn Roerkohl mit den
Abteilungen des Jugendamtes vernetzt zu sein. Es ist eine große Arbeitserleichterung,
auf kurzem Wege viel bewirken zu können.“
Aus Sicht des Jugendamtes und der
Schulleitung wird keine Möglichkeit gesehen, dass der Stelleninhaber an
mehreren Schulen eingesetzt wird. Es zeigt sich, dass die Zahl der Schülerinnen
und Schüler, die sich hilfesuchend an den Jugendamtsmitarbeiter wenden, im
Laufe des Projektes gestiegen ist. Dabei hängt die Wirksamkeit maßgeblich von
der täglichen Präsenz des Sozialarbeiters ab. Der oben dargestellte intensive
Unterstützungsbedarf einer Vielzahl der Schülerinnen und Schüler aus dem
Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes lässt den Einsatz an zwei Schulen
nicht zu. Dies würde zulasten der Betreuungsintensität und Kontinuität gehen,
was zur Folge hätte, dass zusätzliche Hilfen über freie Träger der Jugendhilfe
installiert werden müssten.
II. Lösung
Die bisher als befristete Projektmaßnahme geführte Aufgabe „Jugendhilfe an der Astrid-Lindgren-Schule“ wird als Daueraufgabe weitergeführt. Dem Kreistag wird empfohlen, mit dem Stellenplan 2018 eine entsprechende Stelle einzurichten.
III. Alternativen
Die Stelle wird nicht verlängert und läuft aus.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Durch die Erhöhung der sogenannten Inklusionspauschale (§ 2 Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die Förderung der schulischen Inklusion) wird die Stelle zur 100% refinanziert.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung grundsätzlich zuständig. Aufgrund der Vorfestlegung für den Stellenplan ist der Kreistag gem. § 26 Abs.1 Satz 2 g) Kreisordnung NRW zuständig.
Anlagen: