Betreff
Abwicklung von zwei Radwegbaumaßnahmen K 12 AN 6 (Rorup) und K 13 AN 10 (Buldern)
Vorlage
SV-9-0832
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für den Bau der Radwege an der

a)    K 12 AN 6 in Rorup, Länge ca. 180 m und an der

b)    K 13 AN 10 in Buldern, Länge ca. 230 m

 

zu veranlassen.

 

Beide Maßnahmen sollen kurzfristig zum Förderprogramm angemeldet werden. Die Abwicklung erfolgt über Dritte in 2018. Die notwendigen Mittel werden im Haushalt 2018 veranschlagt.

Begründung:

I. Problem / II. Lösung

Zusätzlich zum Radwegebauprogramm (SV-9-0258 vom 28.04.2015) haben sich für 2 Standorte innerhalb der Stadt Dülmen Möglichkeiten ergeben im Zusammenhang mit Maßnahmen Dritter das Radwegenetz an Kreisstraßen zu erweitern. Es handelt sich jeweils um den Anschluss eines Baugebietes an das überörtliche Radwegenetz.

a)     Radweg an der K 12 AN 6 in Rorup, Länge ca. 180 m

Die K 12 AN 6 befindet sich zwischen der Landesstraße L 580 in der OD Rorup und der K 57. Die Kreisstraße hat eine Fahrbahnbreite von 6,00 m und eine Verkehrsbelastung von durchschnittlich 1.408 Kfz/24h.

Die Stadt Dülmen plant westlich der K 12 (Limberger Straße) die Ausweisung eines neuen Baugebietes. Die Erschließung des Wohngebietes „Pastor-Rück-Straße“ erfolgt über die K 12. Zum Anschluss an das Hauptkanalnetz wird im Straßenseitengraben der K 12 ein Schmutz– und Regewasserkanal verlegt. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und vor allem zur Schulwegsicherung soll an der K 12 AN 6 ein rd. 180 m langer Geh-/Radweg gebaut werden. Wie in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt, ist geplant den Geh-/Radweg auf der westlichen Straßenseite der K 12 in einer Breite von 2,50 m in Asphaltbauweise herzustellen.

Die Planung und Abwicklung der Baumaßnahme erfolgt über die Stadt Dülmen. Die Baukosten für den Radweg betragen ca. 45.000 €. Grunderwerb ist hier nicht erforderlich.

b)     Radweg an der K 13 AN 10 in Buldern, Länge ca. 230 m

Die K 13 AN 10 befindet sich zwischen der Landesstraße L 551 (Buldern) und der K 27 (Rödder). Die Kreisstraße hat eine Fahrbahnbreite von 6,00 m und eine Verkehrsbelastung von durchschnittlich 951 Kfz/24h.

Der Landesbetrieb plant den Querschnitt der Landesstraße L 551 von Dülmen nach Buldern neu aufzuteilen, um einen separaten Geh-/Radweg ausweisen zu können. Die Bauarbeiten sollen Anfang 2018 starten. Wie bereits vor 5 Jahren an der K 2 in Ottmarsbocholt praktiziert, wäre auch hier der Landesbetrieb bereit im Rahmen der Baumaßnahme L 551, für den Kreis Coesfeld den Radweg an der K 13 auf einer Länge von ca. 230 m bis zum Baugebiet „Siedlung Rödder“ fortzuführen. Durch den Anschluss soll zu-künftig eine verkehrssichere Anbindung der Radfahrer und Schulkinder aus dem Baugebiet geschaffen werden.

Wie in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt, ist geplant den Geh-/Radweg auf der östlichen Straßenseite der K 13 in einer Breite von 2,50 m in Asphaltbauweise herzustellen. Hierzu ist noch eine Teilfläche zu erwerben. Die Stadt Dülmen hat bereits Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer aufgenommen.

Die Kosten für die Maßnahme einschl. Grunderwerb liegen bei ca. 75.000 €. Die Erstellung der Planunterlagen erfolgt über die Stadt Dülmen. Die Ausschreibung, Vergabe und Bauabwicklung wird im Rahmen der Baumaßnahme L 551 vom Landesbetrieb durchgeführt.


Beide Maßnahmen sollen kurzfristig zum Förderprogramm angemeldet werden. Die Bezirksregierung Münster hat eine Zuwendung in Höhe von 70% in Aussicht gestellt, konnte aber noch keinen konkreten Bewilligungszeitraum nennen. Aufgrund der vorliegenden Baureife und der geringen Fördersummen besteht oft zum Jahresende durch freiwerdende Finanzmittel die Möglichkeit noch ins Förderprogramm nachzurücken. Ansonsten würde ein Antrag auf vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginn gestellt, um die Maßnahmen gemeinsam mit dem Landesbetrieb (K13AN10) bzw. mit der Erschließung des Baugebietes (K12AN6) in 2018 realisieren zu können.

III. Alternativen

Da beide Radwege nicht Bestandteil des Radwegebauprogramms sind, soll eine Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Beide Maßnahmen sollen kurzfristig zum Förderprogramm angemeldet werden. Die Planung und Abwicklung der Baumaßnahmen erfolgt über Dritte. Die notwendigen Mittel werden im Haushalt 2018 veranschlagt.

Die Baukosten für den Radwegneubau betragen bei der K 12 ca. 45.000 €; bei der K 13 einschl. Grunderwerb ca. 75.000 €. Vom Land wurde signalisiert die Radwege nach den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) mit 70% zu fördern. Den Eigenanteil des Kreises als Straßenbaulastträger und alle nicht förderfähigen Kosten übernimmt die Stadt Dülmen.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit sollte der Kreisausschuss entscheiden. Über die Durchführung der beiden Maßnahmen wird dann im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr berichtet.

Anlagen:

 

2 Übersichtskarten