Beschlussvorschlag:
- ohne –
Der Finanzbericht zum Stichtag 31.05.2017 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
Den Mitgliedern des Kreistages ist über die aktuelle Haushaltsausführung zu berichten. Hierfür sind Finanzberichte zu den Stichtagen 30.04. und 31.08. eines jeden Haushaltsjahres zu erstellen. Aus organisatorischen Gründen wurde der Berichtsstichtag 30.04.2017 auf den 31.05.2017 verschoben.
II. Lösung
Die Berichterstattung erfolgt – wie bereits in den letzten Finanzberichten – auf Produktgruppenebene. Der Finanzbericht zum Stichtag 31.05.2017 wird in der Sitzung als Tischvorlage vorgelegt. In dem Finanzbericht sind die Entwicklungen in den einzelnen Budgets im Haushaltsjahr 2017 sowie deren Auswirkungen auf den Gesamthaushalt 2017 dargestellt.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Auswirkungen können sich in dem Umfang ergeben, wie Abweichungen von den Festlegungen der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017 prognostiziert werden.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 26 Abs. 2 Satz 1 KrO NRW.
Anlagen:
Finanzbericht zum 31.05.2017
(wird nachgereicht als Tischvorlage)