Betreff
Projekt der FBS Dülmen "Unterstützung im Alltag - Hilfen bei Demenz"
Vorlage
SV-7-0145
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Antrag der Familien-Bildungsstätte, 48249 Dülmen, vom 4.2.2005 auf Übernahme der Kosten des Projektes „Unterstützung im Alltag – Hilfen bei Demenz Netzwerk – Agentur: Demenz Begleitung im Kreis Coesfeld im Rahmen der Umsetzung von SGB II zur Förderung niederschwelliger  Betreuungsangebote im Rahmen von PflEG § 45 SGB XI“ wird zur Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren verwiesen.

  2. Im Haushaltsjahr 2005 werden keine Haushaltsmittel für diese Projekt bereitgestellt.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Nach den Antragsunterlagen (Anlage 1) der FBS Dülmen nimmt die Zahl der Demenzerkrankten im Kreis Coesfeld stetig zu. Die FBS geht von 500 Neuerkrankungen jährlich aus. Sie geht weiter davon aus, dass im Kreis Coesfeld ca. 8.000 der über 65-jährigen Menschen unter einer psychischen Störung leiden, darunter ca. 2000 an einer mittelschweren bis schweren und weitere ca. 1.500 an einer leichten Demenz.

 

Die FBS leitet aus dieser Entwicklung folgenden Handlungsbedarf ab:

 

  1. Der Bedarf  nach niederschwelligen Hilfe- und Betreungsangeboten gem. § 45 b SGB XI hat deutlich zugenommen. Sowohl die Nachfrage nach stundenweiser Entlastung im häuslichen Bereich (in Form von Einzelbetreuungen oder Tagesbetreuung in Kleingruppen durch qualifizierte HelferInnen) – und zwar von Privatpersonen  wie auch von Fachdiensten – hat deutlich zugenommen und kann aktuell nicht gedeckt werden.

 

  1. Weiterhin besteht aufgrund mangelnder Tagespflegeplätze für Demenzerkrankte ein zunehmender Bedarf am Aufbau von Betreuungsgruppen für Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen im Rahmen niederschwelliger Hilfe- und Betreuungsangebote.

 

  1. Darüber hinaus ist der Informations- und Beratungsbedarf für Angehörige von Demenzerkrankten sowie für die in den Diensten tätigen Fachkräfte, Fachärzte und Institutionen in den letzten Jahren übermäßig gestiegen und kann aktuell nicht  mehr bewältigt werden. Es zeigt sich ein übermäßiger Bedarf an einer Agentur zur Beratung und Vermittlung  an Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige.

 

 

 

II.  Lösung

 

Die FBS Dülmen geht davon aus, dass im Kreis Coesfeld Ressourcen zur Bewältigung dieser Aufgaben vorhanden sind. Sie weist u.a. auf ihre Qualifizierungskurse zur Fortbildung zum/zur freiwilligen Senioren-/ Demenzbegleiter/in hin. Inzwischen sind 150 Ehrenamtliche im Kreis Coesfeld für die Betreuung von Demenzerkrankten qualifiziert worden.

 

Zentrales Ziel des neuen Projektes ist es, modellhaft für den Kreis Coesfeld  eine Netzwerk-Agentur“Demenz-Begleitung“ ins Leben zu rufen. Zentrale Funktion des Netzwerkes soll eine Entlastung der pflegenden Angehörigen durch Ansprache, Gewinnung, Qualifizierung und Koordinierung von BegleiterInnen für pflegebedürftige Senioren, vor allem Demenzerkrankte sein.

 

Das Projekt erfordert nach Angaben der FBS eine zusätzliche sozialpädagogische Fachkraft für die Dauer von 2 Jahren. Das Modell soll im Frühjahr/Sommer 2005 beginnen.

 

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde im Fachausschuss bereits auf steigende Fallzahlen bei der stationären Pflege hingewiesen. Die Aussagen der FBS zum steigenden Bedarf an Hilfe können aus der eigenen Arbeit daher bestätigt werden. Diese Entwicklung  veranlasste die Verwaltung, im Rahmen der Pflegekonferenz die Frage nach Alternativen zur stationären Unterbringung aufzuwerfen. Von der Pflegekonferenz erhielt die Verwaltung den Auftrag, dieses Thema ausführlich aufzubereiten. Hierzu soll in einem ersten Schritt ein Arbeitskreis mit allen Sachverständigen gegründet werden. Es ist beabsichtigt, die FBS Dülmen aufgrund ihrer Kompetenz in diesem Aufgabenfeld mit einzubeziéhen.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt können aber – insbesondere aufgrund der kurzfristigen Antragstellung – noch keine Aussagen der Verwaltung dazu getroffen werden, ob das Projekt  tatsächlich dem Bedarf im Kreis Coesfeld entspricht und ob eine isolierte Lösung für den Bereich der Demenzerkrankten gerechtfertigt ist. Vor allem ist zu prüfen, ob und ggfls. welche Schnittstellen sich zu anderen Aufgabenbereichen (wie z.B. SGB II oder zur Arbeit der Betreuungsvereinen) ergeben.

 

Aus den vorgenannten Gründen sollte der Antrag der FBS an den Fach ausschuss zu einer ausführlichen Beratung im Laufe des Jahres 2005 verwiesen werden. Eine Bereitstellung von Kreismitteln  aus dem Budget 2005 sollte nicht erfolgen.

 

III. Alternativen

 

Dem Antrag wird entsprochen. Die beantragte Fördersumme von jährlich 22.000 Euro wird zusätzlich im Haushalt 2005 veranschlagt.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

 

Nach Angaben der FBS soll das Projekt Gesamtkosten von 51.200 Euro während der Laufzeit von 2 Jahren verursachen. Davon sind  7.200 Euro als Eigenleistung durch die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes und von Fachliteratur vorgesehen. Ebenso ist die anteilige Projektleitung durch die FBS-Leitung mit abgedeckt. In den Haushaltsjahren 2005 und 2006 werden 44.000 Euro als Kreismittel beantragt.

 

Die anteiligen Mittel für 2005 in  Höhe von 22.000 Euro sind bis jetzt nicht im Haushalt veranschlagt.

 

Nach Ablauf des Projektes soll eine Weiterfinanzierung durch Projektbeteiligte und Vereinsmitglieder erfolgen.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Aufgrund der finanziellen Auswirkungen ist die Zuständigkeit des Kreistages gegeben