Betreff
Satzung des Kreises Coesfeld über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren für das Jahr 2018
Vorlage
SV-9-0951
Aktenzeichen
32 38 90 14
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 3) wird beschlossen.

Begründung:

 

I.   Problem

Für die Benutzung des Rettungsdienstes sind gem. § 15 Rettungsgesetz NRW zur Deckung des dem Träger entstehenden Aufwandes Gebühren zu erheben. Die Gebührensätze sind gem. § 76 Gemeindeordnung i. V. m. § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) kostendeckend festzusetzen. Die derzeitigen Gebührensätze gelten seit dem 01.01.2017. Es ist festzustellen, ob diese Gebührensätze dem voraussichtlich in 2018 entstehenden Aufwand entsprechen. Eine Beteiligung der Kostenträger erfolgte bereits mit Schreiben vom 13.10.2017.

II.  Lösung

Die Entwicklung des Aufwandes von der Kalkulation für das Jahr 2017 über das hochgerechnete Betriebsergebnis 2017 zum Kalkulationsjahr 2018 stellt sich nach Gesamtsummen der Kosten wie folgt dar:

 

 

Kalkulation 2017

Prognose BE 2017

Kalkulation  2018

Personalkosten

    8.582.753 €

    9.350.943 €

10.718.365 €

Kalkulatorische Kosten

    1.219.429 €

    1.368.773 €

1.358.268 €

Sachkosten Vertragspartner

    1.678.959 €

    1.554.051 €

1.904.320 €

Sachkosten Kreis Coesfeld

    2.214.449 €

    2.490.376 €

2.350.310 €

Summen:

  13.695.590 €

  14.764.143 €

16.331.263 €

 

 

Für das Jahr 2017 zeichnet sich entgegen der vorherigen Kalkulation ein hochgerechnetes Betriebsergebnis von -1.650.412 € ab (Anlage 1). Dieser Betrag setzt sich aus geringeren Gebühreneinnahmen in Höhe von 581.858 € und einem gestiegenen Aufwand in Höhe von 1.068.554 € zusammen. Nachfolgend werden die hierfür verantwortlichen Entwicklungen erläutert.

 

Nach Jahren des kontinuierlichen Anstiegs haben sich die Einsatzzahlen 2017 nicht so entwickelt, wie im Vorjahr kalkuliert. Deren Entwicklung wurde anhand der Hochrechnung für 2016 zzgl. des zu erwartenden Anstiegs ermittelt. Da 2016 die hochgerechneten Einsatzzahlen tatsächlich nicht erreicht wurden, wirkt sich dieser Trend bei der Hochrechnung 2017 ebenfalls aus. Da die Einsatzzahlen bis zum Jahresende somit nicht den kalkulierten Wert erreichen werden, ist für das laufende Jahr mit Mindereinnahmen in Höhe von etwa 580.000 € zu rechnen.

 

Die Differenz zwischen den voraussichtlichen Kosten in 2017 gegenüber der ursprünglichen Kalkulation beläuft sich auf rd. 1.068.554 €. Diese Abweichung resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Personalkosten, die überwiegend auf die zu großen Teilen bereits erfolgte Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes zurückzuführen sind. Höhere Kosten für Notfallsanitäter und zusätzliche Praxisanleiter für Auszubildende stellen den überwiegenden Anteil des Mehrbedarfes dar.

 

Die erhöhten Sachkosten sind im Wesentlichen bedingt durch räumliche Erfordernisse der Unterbringung der Auszubildenden an den Wachen (z.B. Anmietung von Containern sowie kleinere Umbaumaßnahmen für rund 155.000 €) sowie durch die im Bedarfsplan vorgesehene Einführung des ORGL-Systems.

 

Die Steigerung der kalkulatorischen Kosten resultiert aus der Nacherfassung von Anlagegütern, die im Rahmen der Kalkulation 2017 noch nicht vollständig angesetzt worden waren.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung für das kommende Jahr 2018 ist als Anlage 2 beigefügt. In dieser sind die voraussichtlichen Kosten für den Kalkulationszeitraum vom 01.01. bis 31.12.2018 zusammengestellt.

 

Neben einer berücksichtigten tariflichen Lohnsteigerung von 2,5 % stellt die weitere Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes einen der Hauptgründe für das Ansteigen der Personalkosten dar. Der Bedarfsplan -Anhang Notfallsanitäter- sieht im Vergleich zu 2017 für das kommende Jahr weitere Ergänzungsprüfungen zu Notfallsanitätern, Einstellung zusätzlicher Auszubildender, Praxisanleiter und Ergänzungspersonal vor, die zu einer weiteren Kostensteigerung gegenüber dem Vorjahr führen werden.

 

Bei den Sachkosten setzt sich die insgesamt ausgewiesene Steigerung der Ansätze fort. Diese resultieren insbesondere aus Fortbildungskosten für Notfallsanitäter, Vergütungen für Notarztgestellung und sonstigen Dienstleistungen, die sich auf verschiedene Aufwandspositionen verteilen und nachfolgend erläutert werden.

 

Die Mehrkosten gegenüber dem Vorjahr hinsichtlich der Fortbildung ergeben sich aus den im Bedarfsplan Anhang Notfallsanitäter in 2017 bereits beschlossenen Ausbildungsbedarfen sowie einer größeren Anzahl von Ergänzungsprüfungen. 

 

Für die Notarztgestellung ist nach hochgerechneten 1,44 Mio. € in 2017 eine Summe von 1,46 Mio. € für 2018 angesetzt. Die Abweichung ergibt sich aus Vergütungsanpassungen aufgrund von Tarifsteigerungen.

 

Durch die Einführung des ORGL-Systems bereits Mitte 2017 fallen dessen Kosten in 2018 erstmals in voller Höhe für ein komplettes Jahr an.

 

Der Aufwand für Grundstücks- und Gebäudeunterhaltung fällt 2018 um etwa 160.000 € geringer aus als im Vorjahr. Diese Summe wurde 2017 für den ausbildungsbedingten Ausbau der Rettungswachen benötigt.

 

Neben dem Aufwand sind gem. § 6 KAG die Über- und Unterdeckungen der Vorjahre innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren auszugleichen. Per 31.12.2016 besteht eine Überdeckung in Höhe von 785.500,12 €. Da zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation 2017 das endgültige Betriebsergebnis 2016 noch nicht vorlag (Überdeckung i.H.v. 669.616,69 €), wurde für 2017 ein Betrag in Höhe von 600.000 € als Ausgleich kalkuliert. Das Betriebsergebnis 2016 ist bei der Kalkulation in 2018 zu berücksichtigen. Aufgrund des zum heutigen Zeitpunkt hochgerechneten Betriebsergebnisses 2017 (Unterdeckung von -1.650.412 €) wurde für 2018 kein Ausgleich eingeplant. Die bestehende Überdeckung aus 2016 wird zur Abfederung der zu erwartenden Unterdeckung 2017 in Höhe von hochgerechnet ca. -1.650.412 € in den Jahren 2019 und 2020 zum Ausgleich einkalkuliert.

 

Jahr

Überdeckung

Unter-deckung

Saldo

Zum Aus-gleich kalkuliert (Jahr)

noch

auszugleichen  
+ = Überdeckung
- = Unterdeckung 

2014

  41.541,38 €

       -  

-  167.882,35 €

120.000,00 €

-     47.882,35 €

(2015)

2015

763.765,78 €

       - 

   715.883,43 €

- 

    715.883,43 €

(2016)

2016

 669.616,69 €

       -  

1.385.500,12 €

- 600.000 €

(2017)

785.500,12 €

2017

Hochrechnung

- €

- 1.650.412 €

- 864.911,88 €

- €

- 864.911,88 €

(2018)

 

Dem lt. Gebührenkalkulation für diesen Zeitraum ermittelten Aufwand stehen geplante Gebühreneinnahmen aus den vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen in gleicher Höhe gegenüber. Die wichtigsten Gebührensätze ändern sich wie folgt, eine weitergehende Aufstellung ist als Anlage 5 beigefügt:

 

 

Notarzt

RTW

KTW

Grundgebühr aktuell

494,00 €

475,00 €

211,00 €

Grundgebühr ab  2018

652,00 €

558,00 €

254,00 €

Veränderung

+ 158,00 €

+ 83,00 €

+ 43,00 €

Veränderung prozentual

+ 32,0 %

+ 17,5 %

+ 20,4 %

 

Entscheidenden Einfluss auf die Gebührensätze hat wegen der dominierenden Vorhaltekosten die Kalkulation der Summe der zu erwartenden Einsätze und Einsatzkilometer. Die in der Gebührenkalkulation für 2018 berücksichtigten Zahlen orientieren sich an der durchschnittlichen Steigerung der letzten vier Jahre (vgl. Anlage 4).

 

In dem als Anlage 3 beigefügten Satzungsentwurf wurden die Änderungen umgesetzt.

 

Den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurde mit Schreiben vom 13.10.2017 gemäß § 14 RettG der Entwurf dieser Satzung mit beurteilungsfähigen Unterlagen zur Stellungnahme und Erörterung zugeleitet. Zu den Stellungnahmen wird in der Ausschusssitzung mündlich berichtet.

III. Alternativen

Aus sachlicher Sicht werden keine Alternativen vorgeschlagen.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Durch die Kalkulation kostendeckender Gebühren und den notwendigen Ausgleich sich ergebender Über- und Unterdeckungen ergeben sich für den Kreishaushalt keine Konsequenzen.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. f) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 Rettungsdienst 2017 Hochrechnung

Anlage 2 Gebührenbedarfsberechnung 2018

Anlage 3 Rettungsdienstsatzung 2018

Anlage 4 Einsatzzahlen 2007 – 2018

Anlage 5 Gebühren – Vorjahresvergleich