Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 3) wird beschlossen.
Begründung:
I. Problem
Für die Benutzung des
Rettungsdienstes sind gem. § 15 Rettungsgesetz NRW zur Deckung des dem Träger
entstehenden Aufwandes Gebühren zu erheben. Die Gebührensätze sind gem. § 76
Gemeindeordnung i. V. m. § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) kostendeckend festzusetzen.
Die derzeitigen Gebührensätze gelten seit dem 01.01.2017. Es ist festzustellen,
ob diese Gebührensätze dem voraussichtlich in 2018 entstehenden Aufwand
entsprechen. Eine Beteiligung der Kostenträger erfolgte bereits mit Schreiben
vom 13.10.2017.
II. Lösung
Die Entwicklung des Aufwandes von der Kalkulation für das Jahr 2017
über das hochgerechnete Betriebsergebnis 2017 zum Kalkulationsjahr 2018 stellt
sich nach Gesamtsummen der Kosten wie folgt dar:
|
Kalkulation 2017 |
Prognose BE 2017 |
Kalkulation
2018 |
Personalkosten |
8.582.753
€ |
9.350.943
€ |
10.718.365 € |
Kalkulatorische Kosten |
1.219.429
€ |
1.368.773
€ |
1.358.268 € |
Sachkosten Vertragspartner |
1.678.959 € |
1.554.051
€ |
1.904.320 € |
Sachkosten Kreis Coesfeld |
2.214.449
€ |
2.490.376
€ |
2.350.310 € |
Summen: |
13.695.590
€ |
14.764.143 € |
16.331.263 € |
Für das Jahr 2017 zeichnet sich entgegen der vorherigen Kalkulation ein
hochgerechnetes Betriebsergebnis von -1.650.412 € ab (Anlage 1). Dieser Betrag
setzt sich aus geringeren Gebühreneinnahmen in Höhe von 581.858 € und einem
gestiegenen Aufwand in Höhe von 1.068.554 € zusammen. Nachfolgend werden die
hierfür verantwortlichen Entwicklungen erläutert.
Nach Jahren des kontinuierlichen Anstiegs haben sich die Einsatzzahlen
2017 nicht so entwickelt, wie im Vorjahr kalkuliert. Deren Entwicklung wurde
anhand der Hochrechnung für 2016 zzgl. des zu erwartenden Anstiegs ermittelt.
Da 2016 die hochgerechneten Einsatzzahlen tatsächlich nicht erreicht wurden,
wirkt sich dieser Trend bei der Hochrechnung 2017 ebenfalls aus. Da die
Einsatzzahlen bis zum Jahresende somit nicht den kalkulierten Wert erreichen
werden, ist für das laufende Jahr mit Mindereinnahmen in Höhe von etwa 580.000
€ zu rechnen.
Die Differenz zwischen den voraussichtlichen Kosten in 2017 gegenüber
der ursprünglichen Kalkulation beläuft sich auf rd. 1.068.554 €. Diese
Abweichung resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Personalkosten, die
überwiegend auf die zu großen Teilen bereits erfolgte Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes
zurückzuführen sind. Höhere Kosten für Notfallsanitäter und zusätzliche Praxisanleiter
für Auszubildende stellen den überwiegenden Anteil des Mehrbedarfes dar.
Die erhöhten Sachkosten sind im Wesentlichen bedingt durch räumliche
Erfordernisse der Unterbringung der Auszubildenden an den Wachen (z.B. Anmietung
von Containern sowie kleinere Umbaumaßnahmen für rund 155.000 €) sowie durch
die im Bedarfsplan vorgesehene Einführung des ORGL-Systems.
Die Steigerung der kalkulatorischen Kosten resultiert aus der
Nacherfassung von Anlagegütern, die im Rahmen der Kalkulation 2017 noch nicht vollständig
angesetzt worden waren.
Die Gebührenbedarfsberechnung für das
kommende Jahr 2018 ist als Anlage 2 beigefügt. In dieser sind die
voraussichtlichen Kosten für den Kalkulationszeitraum vom 01.01. bis 31.12.2018
zusammengestellt.
Neben einer berücksichtigten tariflichen
Lohnsteigerung von 2,5 % stellt die weitere Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes
einen der Hauptgründe für das Ansteigen der Personalkosten dar. Der Bedarfsplan
-Anhang Notfallsanitäter- sieht im Vergleich zu 2017 für das kommende Jahr
weitere Ergänzungsprüfungen zu Notfallsanitätern, Einstellung zusätzlicher
Auszubildender, Praxisanleiter und Ergänzungspersonal vor, die zu einer weiteren
Kostensteigerung gegenüber dem Vorjahr führen werden.
Bei den Sachkosten setzt sich die insgesamt
ausgewiesene Steigerung der Ansätze fort. Diese resultieren insbesondere aus
Fortbildungskosten für Notfallsanitäter, Vergütungen für Notarztgestellung und sonstigen
Dienstleistungen, die sich auf verschiedene Aufwandspositionen verteilen und
nachfolgend erläutert werden.
Die Mehrkosten gegenüber dem Vorjahr hinsichtlich der Fortbildung
ergeben sich aus den im Bedarfsplan Anhang Notfallsanitäter in 2017 bereits
beschlossenen Ausbildungsbedarfen sowie einer größeren Anzahl von
Ergänzungsprüfungen.
Für die Notarztgestellung ist nach
hochgerechneten 1,44 Mio. € in 2017 eine Summe von 1,46 Mio. € für 2018 angesetzt.
Die Abweichung ergibt sich aus Vergütungsanpassungen aufgrund von
Tarifsteigerungen.
Durch die Einführung des ORGL-Systems bereits
Mitte 2017 fallen dessen Kosten in 2018 erstmals in voller Höhe für ein
komplettes Jahr an.
Der Aufwand für Grundstücks- und Gebäudeunterhaltung fällt 2018 um etwa
160.000 € geringer aus als im Vorjahr. Diese Summe wurde 2017 für den
ausbildungsbedingten Ausbau der Rettungswachen benötigt.
Neben dem Aufwand sind gem. § 6 KAG die Über-
und Unterdeckungen der Vorjahre innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren
auszugleichen. Per 31.12.2016 besteht eine Überdeckung in Höhe von 785.500,12
€. Da zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation 2017 das endgültige
Betriebsergebnis 2016 noch nicht vorlag (Überdeckung i.H.v. 669.616,69 €),
wurde für 2017 ein Betrag in Höhe von 600.000 € als Ausgleich kalkuliert. Das
Betriebsergebnis 2016 ist bei der Kalkulation in 2018 zu berücksichtigen. Aufgrund
des zum heutigen Zeitpunkt hochgerechneten Betriebsergebnisses 2017
(Unterdeckung von -1.650.412 €) wurde für 2018 kein Ausgleich eingeplant. Die
bestehende Überdeckung aus 2016 wird zur Abfederung der zu erwartenden
Unterdeckung 2017 in Höhe von hochgerechnet ca. -1.650.412 € in den Jahren 2019
und 2020 zum Ausgleich einkalkuliert.
Jahr |
Überdeckung |
Unter-deckung |
Saldo |
Zum Aus-gleich
kalkuliert (Jahr) |
noch auszugleichen |
2014 |
41.541,38 € |
- € |
- 167.882,35 € |
120.000,00 € |
- 47.882,35 € |
(2015) |
|||||
2015 |
763.765,78 € |
- € |
715.883,43 € |
- € |
715.883,43 € |
(2016) |
|||||
2016 |
669.616,69 € |
- € |
1.385.500,12 € |
- 600.000 € (2017) |
785.500,12 € |
2017 Hochrechnung
|
- € |
- 1.650.412 € |
- 864.911,88 € |
- € |
- 864.911,88 € |
(2018) |
Dem lt. Gebührenkalkulation für diesen
Zeitraum ermittelten Aufwand stehen geplante Gebühreneinnahmen aus den
vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen in gleicher Höhe gegenüber. Die
wichtigsten Gebührensätze ändern sich wie folgt, eine weitergehende Aufstellung
ist als Anlage 5 beigefügt:
|
Notarzt |
RTW |
KTW |
Grundgebühr aktuell |
494,00 € |
475,00 € |
211,00 € |
Grundgebühr ab 2018 |
652,00 € |
558,00 € |
254,00 € |
Veränderung |
+ 158,00 € |
+ 83,00 € |
+ 43,00 € |
Veränderung prozentual |
+ 32,0 % |
+ 17,5 % |
+ 20,4 % |
Entscheidenden Einfluss auf die Gebührensätze
hat wegen der dominierenden Vorhaltekosten die Kalkulation der Summe der zu
erwartenden Einsätze und Einsatzkilometer. Die in der Gebührenkalkulation für
2018 berücksichtigten Zahlen orientieren sich an der durchschnittlichen
Steigerung der letzten vier Jahre (vgl. Anlage 4).
In dem als Anlage 3 beigefügten
Satzungsentwurf wurden die Änderungen umgesetzt.
Den Verbänden der Krankenkassen und dem
Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurde mit Schreiben vom 13.10.2017
gemäß § 14 RettG der Entwurf dieser Satzung mit beurteilungsfähigen Unterlagen
zur Stellungnahme und Erörterung zugeleitet. Zu den Stellungnahmen wird in der
Ausschusssitzung mündlich berichtet.
III. Alternativen
Aus sachlicher Sicht werden keine Alternativen vorgeschlagen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Durch die Kalkulation kostendeckender Gebühren und den notwendigen Ausgleich sich ergebender Über- und Unterdeckungen ergeben sich für den Kreishaushalt keine Konsequenzen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. f) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Anlagen:
Anlage 1 Rettungsdienst 2017 Hochrechnung
Anlage 2 Gebührenbedarfsberechnung 2018
Anlage 3 Rettungsdienstsatzung 2018
Anlage 4 Einsatzzahlen 2007 – 2018
Anlage 5 Gebühren – Vorjahresvergleich