Beschlussvorschlag:
- ohne –
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I.– III.
In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und
Gesundheit (AASSG) am 03.12.2015 ist vereinbart worden, dass die Verwaltung
unabhängig von den Beratungen im Integrationsausschuss regelmäßig über die
Betreuung der Flüchtlinge im Kreis Coesfeld dem AASSG berichten wird.
Der Schwerpunkt der Berichterstattung in dieser Sitzung wird bei den
folgenden Themenfeldern liegen:
1. Zahl
der Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG)
Zum Stand 31.12.2017 bezogen 1.490 Personen
Leistungen nach dem AsylbLG im Kreis Coesfeld. Nach Afghanistan (200 Personen)
waren hierbei die Länder Irak (110 Personen) und Nigeria (84 Personen) am
stärksten vertreten. Die „Sonstigen Länder“ machen den größten Anteil mit 896
Personen aus.
Betrachtet man die Verteilung dieser 1.490
Personen auf die elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden, so hielten sich die
meisten Personen in Dülmen (327 Personen), Senden (173 Personen) sowie Coesfeld
(171 Personen) auf.
2. Entwicklung
der Zahl der Übergänge vom AsylbLG in das SGB II („Rechtskreiswechsel“)
Zum Stichtag 31.12.2017 erfolgt die
Berichterstattung ebenso wie zum 30.09.2017 aus der Fachanwendung OPEN/PROSOZ,
die im Kreis Coesfeld in allen Städten und Gemeinden für die Gewährung von
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, XII sowie AsylbLG eingesetzt
wird, um händischen Ermittlungsaufwand zu reduzieren. Die Zahl der Übergänge
wird als Bestandserhebung durchgeführt. Die Bestandsdifferenzen ergeben den
monatlichen Zuwachs als absolute Zahl. Aus dem Leistungsbezug des SGB II zum
Monatsanfang ausgeschiedene Personen mit Fluchthintergrund sind dementsprechend
in dem monatlichen Bestand nicht mehr enthalten.
Während bis zum Dezember 2016 der Bestand von
Personen mit Fluchthintergrund im SGB II von 756 Personen im Dezember 2015 auf
1725 Personen angewachsen war (Zuwachs von 969 Personen), erhöhte sich durch
einen Rechtskreiswechsel vom AsylbLG in das SGB II der Bestand von Personen mit
Fluchthintergrund im SGB II bis Ende Dezember 2017 auf insgesamt 2555 Personen.
Dies entspricht im Jahr 2017 einem Zuwachs von 830 Personen mit Fluchthintergrund
im SGB II.
Seit Juni 2017 liegt die Zahl der monatlichen
Zuwächse deutlich nicht mehr im 3-stelligen Bereich und hat sich in der 2.
Jahreshälfte auf 184 Personenzuwächse
mit Fluchthintergrund beschränkt.
Die Zahl der Rechtskreiswechsler hat in 2017
absolut gegenüber dem Jahr 2016 zwar um 139 Personen abgenommen, insgesamt hat
sich der Bestand jedoch auf 2555 Personen erhöht.
Die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet haben
im Rahmen der Aufgabenerledigung der Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II
eine unterschiedliche Anzahl von Personen mit Fluchthintergrund zu betreuen.
Die meisten Personen, die sich mit
Fluchthintergrund im SGB II befinden, stammen aus Syrien (1.168 Personen),
gefolgt von den Sonstigen Ländern (572 Personen) und dem Irak (363).
3. Zahl
der erwerbsfähigen SGB II - Leistungsberechtigten
Zum Stichtag 31.12.2017 waren insgesamt 1.724
Personen mit Fluchthintergrund als erwerbsfähige Leistungsbezieher im SGB II registriert.
Stammt im Bereich der Leistungsbezieher nach
dem AsylbLG die größte Personengruppe aus Afghanistan, so kommt im Bereich der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die größte Gruppe mit 799 Personen aus Syrien,
gefolgt vom Irak (224 Personen) und mit größerem Abstand Afghanistan (102
Personen) sowie Eritrea (99 Personen).
Im Bereich der Eingliederungsbemühungen der
1.724 erwerbsfähigen Leistungsbezieher mit Fluchthintergrund konnten im Jahr
2017 insgesamt 1.571 unterschiedliche Maßnahmen, Ausbildungs- oder
Arbeitsangebote für insgesamt 1063 Personen mit Fluchthintergrund im SGB II
vermittelt werden.
In der Ausschusssitzung werden im Rahmen
einer Powerpoint-Präsentation ergänzende Informationen sowie die aktuellen
Daten zu den o. a. Themenfeldern vorgestellt.