Beschlussvorschlag:

 

Ohne

 

Der Bericht 2017/18 über die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

II.  Lösung

III. Alternativen

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

 

I. – IV.

 

Schülerzahlprognose

 

Zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am  14.03.2017 wurde die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung für die Berufskollegs des Kreises Coesfeld auf der Grundlage der Schülerzahlen für das Schuljahr  2016/2017 vorgelegt (SV-9-0743).

 

Auf der Basis der Schülerzahlen für das Schuljahr 2017/18 wurden nunmehr schulbezogen die Schülerzahlprognose bis zum Jahr 2030 aktualisiert und der daraus resultierende Raumbedarf errechnet. Dabei wurde nach dem sogen. Strukturquotenverfahren ausgehend vom Status quo die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die im Planungsgebiet schulisch versorgt werden, zur Gesamtzahl der gleichaltrigen Bevölkerung im Planungsgebiet ins Verhältnis gesetzt.

 

Für die Berechnung der Strukturquoten erfolgte die Anwendung der Bevölkerungsprognose nach dem „Hildesheimer Modell“ in der Variante „ausklingende Wanderung“. Grundlage für die Prognose ist der Bevölkerungsstand am 31.12.2016, direkt abgefragt bei den kommunalen Meldeämtern.

 

In den Schülerzahlen 2017/18 als Basis für die Prognose sind insgesamt 121 Schülerinnen und Schüler berücksichtigt, die in den Internationalen Förderklassen beschult werden (Hinweis: in 2016/17 waren es noch 235 Schülerinnen und Schüler). Hinzugekommen sind außerdem 26 Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang „Fit für mehr“. Für die Schülerzahlprognose stellt sich grundsätzlich die Frage, wie sich die Neuzuwanderung in den kommenden Jahren entwickelt und damit, ob bzw. in welchem Umfang in den kommenden Jahren Internationale Förderklassen einzurichten sind. Weiterhin ist nur schwer einschätzbar, wie sich der erfolgte Zuzug von Flüchtlingen auf die Schülerzahlen kurz und mittelfristig in anderen Bildungsgängen auswirkt, z. B. Wechsel von der Sek. I in die Sek. II, Teilnahme an Maßnahmen, Besuch von Berufsfachschulen nach Erwerb eines Schulabschlusses in der IFK.

 

Raumbedarf

 

Für die Berechnung des Raumbedarfs sind neben der Schülerzahl – differenziert nach Vollzeit und Teilzeit – als Basis die Parameter „Klassenfrequenzwert“ und „Raumauslastungsquote“ ausschlaggebende Stellgrößen. Die festzulegenden Werte dieser beiden Parameter entscheiden über den Standard, den der Schulträger den Berufskollegs für die unterrichtliche Versorgung der Schüler/innen zur Verfügung stellt.

 

Den Kennzahlen in der Produktbeschreibung 40.01.01 des Haushalts 2018 entsprechend wird unverändert ein Klassenfrequenzwert von 22 bzw. für die Schüler/innen des beruflichen Gymnasiums ein Klassenfrequenzwert von 19,5 zugrunde gelegt.

 

Die für die Bedarfsberechnung zu Grunde zu legenden Raumauslastungsquoten sind ebenfalls als Kennzahlen in der Produktbeschreibung 40.01.01 bestimmt. Für das Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg in Coesfeld und das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg - Schulort Dülmen – beträgt diese Auslastungsquote 80 % und für das Pictorius-Berufskolleg in Coesfeld und das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg – Schulort Lüdinghausen – 75 %. Die Raumauslastungsquoten berücksichtigen, dass eine Auslastung aller Schulräume zu 100 % - das gilt insbesondere für die Fachräume mit den differenzierten Fachklassen des dualen Systems – nicht möglich ist. Grund für die unterschiedlichen Auslastungsquoten ist, dass für das Pictorius-Berufskolleg und das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg – Schulort Lüdinghausen - ein höherer Fachraumbedarf besteht.

 

Die Raumbilanz weist aus, dass der in den kreiseigenen Schulgebäuden vorhandene Raumbestand nicht ausreicht, um den derzeitigen Raumbedarf zu decken. Der Kreis hat daher kurz- und langfristige Anmietungen von Schulraum vorgenommen.

Insgesamt ergibt sich aus der Summe aller Räumbestände inkl. Anmietungen und der Summe der Raumbedarfe im Schuljahr 2017/2018 ein Raumüberhang von knapp 4 Schulräumen. Auffällig ist, dass das Oswald-von-Nell-Breuning Berufskolleg trotz Anmietung noch einen Fehlbedarf von 7 Schulräumen hat, während sich beim Richard-von-Weizsäcker Berufskolleg, Schulstandort Dülmen, aufgrund langfristiger Anmietungen noch einen Raumüberhang von 7 Schulräumen ergibt. 

 

Die Ergebnisse der Schülerzahlprognose und der Raumbilanz und sich daraus ergebende Handlungsbedarfe werden zeitnah mit den Schulleitungen der Berufskollegs erörtert.

 

Seit dem 31.07.2017 kann das Gebäude der ehemaligen Jakobi-Grundschule nicht mehr durch das Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg genutzt werden (Mietvertrag ist ausgelaufen und konnte nicht mehr verlängert werden). Daher wurde zur Aufrechterhaltung der Beschulung ab dem 01.08.2017 ein Container mit 4 Klassenräumen auf dem Schulhof aufgestellt. Für das kommende Schuljahr ist für diese Schule nach der Raumbilanz (s. Anlage 10 zur Sitzungsvorlage) ein „Fehlbedarf“ von 9,8 Räumen ausgewiesen.

Soweit sich ein ggf. darüber hinausgehender Bedarf zum Schuljahresbeginn 2018/19 tatsächlich ergibt, wird das Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskolleg prüfen, ob und welche schulorganisatorische Maßnahmen, z. B. verstärkter Nachmittagsunterricht, für einen begrenzten Zeitraum getroffen werden können.

Als weitere Maßnahme könnte ggf. auch die Nutzung von Klassenräumen des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs am Standort Dülmen für die Beschulung der Schülerinnen und Schüler der Internationalen Förderklassen des Oswald-von-Nell-Breuning-Berufskollegs in Betracht kommen. Hierzu werden dann zu gegebener Zeit die notwendigen Gespräche geführt werden müssen.

 

 

Fortschreibung

 

Die bisherige Praxis, die Schülerzahlprognose und die Raumbedarfsermittlung auf der Grundlage aktueller Schülerzahlen jährlich zu aktualisieren und als Planungs- und Steuerungsgrundlage für die Bereitstellung erforderlichen Schulraums - vgl. Produktbeschreibung 40.01.01 / Haushalt 2018 – zu nutzen, sollte fortgeführt werden.

 

 

Anlagen

 

Der Sitzungsvorlage sind als Anlagen beigefügt:

 

-           Graphische Darstellung über die Entwicklung und Prognose der Schülerzahl

(Anlage 1)

 

-           Bevölkerungsentwicklung und -prognose 01.01.2007 – 01.01.2030 (Anlage 2)

 

-           Schülerzahlentwicklung 2007/08 bis 2017/18 / Prognose des Schüleraufkommens 2018/19–2030/31 (Anlage 3)

 

-           Verteilung des Schüleraufkommens 2017/18 bis 2025/26

 - Planungsbereich I - (Anlage 4)

 

-           Verteilung des Schüleraufkommens 2017/18 bis 2025/26

 - Planungsbereich II - (Anlage 5)

 

-           Verteilung des Schüleraufkommens 2017/18 bis 2025/26

 - Insgesamt - (Anlage 6)

 

-           Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten

- Planungsbereich I - (Anlage 7)

 

-           Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten

- Planungsbereich II - (Anlage 8)

 

-           Ermittlung des Raumbedarfs nach Schulen bzw. Schulorten

- Insgesamt - (Anlage 9)

 

-           Raumbilanz für die Schuljahre 2017/18 bis 2025/26 - Planungsbereich I - (Anlage 10)

 

-           Raumbilanz für die Schuljahre 2017/18 bis 2025/26 - Planungsbereich II und Insgesamt - (Anlage 11)

 

-           Berechnung der Auslastungsquote im Schuljahr 2017/18 gemäß Produktbeschreibung 40.01.01 im Haushalt 2018 (Anlage 12)

 

-           Übersicht über die Anmietung von Schulraum (Anlage 13)

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses ist gemäß § 85 Schulgesetz gegeben.