Beschlussvorschlag:
Der Sperrvermerk zur Verwendung der zusätzlichen Zuwendungen an die wfc GmbH wird für den Betrag von 29.200 € aufgehoben.
Begründung:
I. Problem
Durch die Umstrukturierung der Gesellschafterstruktur bei der wfc GmbH (Übernahme der Anteile der VR-Bank durch den Kreis Coesfeld, Kreistagsbeschluss vom 20.012.2017, SV-9-0938) erhöhen sich die jährlichen Zuwendungen des Kreises Coesfeld für die wfc GmbH anteilig.
Im Rahmen der Haushaltsaufstellung wurden Mehraufwendungen von 70.000 € beziffert und ein Sperrvermerk angebracht, da der Anteil des Kreises wegen der sich abzeichnenden Übernahme der Anteile der VR-Bank an der wfc GmbH noch nicht abschließend bestimmt werden konnte.
II. Lösung
Der Erwerb der Anteile ist nun wie beschlossen erfolgt, so dass von dem seinerzeit gesperrten Betrag lediglich 29.200 € freizugeben sind.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Der im Haushaltsjahr 2018 über die Mehraufwendungen hinausgehende Ansatz (40.800 €) unterliegt weiterhin dem Sperrvermerk.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1
Buchst. l sowie § 26 Ab. 5 der Kreis-ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.