Beschlussvorschlag:
Die Träger der Angebote, Dienste und Einrichtungen
der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich des
Kreisjugendamtes Coesfeld erhalten entsprechend ihrem Personalschlüssel die
zusätzlichen Landesmittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW
(hier: Position 1.1.1 KJP NRW) im Jahr 2018.
Begründung:
I. Problem
Mit Schreiben vom 19. Febr. 2018 hat der
Landschaftsverband Westfalen Lippe den jährlichen Mitteleinsatz zur Förderung
der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2018 aus Mitteln der Pos.
1.1.1 des Kinder- und Jugendförderplanes NRW (Fachbezogene Pauschale) in Höhe
von insgesamt 206.561,00 EUR für den Kreis Coesfeld – Jugendamtsbezirk
bewilligt (siehe Anlage 1).
Diese Mittel sind zur Förderung der Offenen Kinder-
und Jugendarbeit in und außerhalb von Einrichtungen im Sinne des § 11 SGB VIII
und des §12 KJFöG bestimmt.
Gegenüber dem Vorjahr und der diesjährigen
Haushaltsansatzplanung sind die Landesmittel für diesen Bereich erhöht worden,
sodass eine Mehreinnahme in Höhe von 43.747,00 EUR besteht (vgl. Produkt
02.51.10.03 - Kinder-, Jugend- und Familienförderung, Sachkonto 414150 - LZ
Offene Kinder- und Jugendarbeit).
Gemäß dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises
Coesfeld – Förderbestimmungen fördert der Kreis Coesfeld die anrechenbaren
Betriebskosten bis zu 50% unter grundsätzlicher Anrechnung der Landesmittel.
Daher wäre eine Weitergabe der Landesmittel nicht vorgeschrieben.
Nach Rücksprache mit den anderen Münsterlandkreisen
werden die zusätzlichen Landesmittel dort an die Träger von Angeboten, Diensten
und Einrichtungen unmittelbar weitergegeben.
II. Lösung
Die Verwaltung schlägt daher vor, analog zu den
anderen Kreisjugendämtern im Münsterland auch im Zuständigkeitsbereich des
Kreisjugendamtes Coesfeld die zusätzlichen Landesmittel an die Träger der
Angebote, Dienste und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in
2018 weiterzuleiten.
Die Träger erhalten anteilige Landesmittel
pauschaliert entsprechend ihrem Personalschlüssel.
Bezogen auf die Kommunen im Zuständigkeitsbereich
ergibt sich voraussichtlich folgende Verteilung:
Stadt / Gemeinde |
Fachstellen- |
zusätzliche |
Ascheberg |
2,5 |
4.654 € |
Billerbeck |
2,0 |
3.723 € |
Havixbeck |
2,0 |
3.723 € |
Lüdinghausen |
4,0 |
7.446 € |
Nordkirchen |
2,0 |
3.723 € |
Nottuln |
3,5 |
6.516 € |
Olfen |
2,0 |
3.723 € |
Rosendahl |
2,0 |
3.723 € |
Senden |
3,5 |
6.516 € |
Die Verwendung der zusätzlichen Mittel müssen die
Träger nachweisen.
III.
Alternativen
Die zusätzlichen Landesmittel werden gemäß dem
Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld satzungskonform vereinnahmt,
um den bislang kontinuierlich gestiegenen jährlichen Mittelansatz zur Förderung
der Betriebskosten von Angeboten, Diensten und Einrichtungen der offenen
Kinder- und Jugendarbeit des Kreises Coesfeld auszugleichen.
IV.
Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
keine
V.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der
Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des
Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung
zuständig.