Betreff
Förderung aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW - Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2018 gem. Pos. 1.1.1 Kinder- und Jugendförderplan (KJP NRW)
Vorlage
SV-9-1081
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Träger der Angebote, Dienste und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld erhalten entsprechend ihrem Personalschlüssel die zusätzlichen Landesmittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW (hier: Position 1.1.1 KJP NRW) im Jahr 2018.

 

Begründung:

 

 

I. Problem

Mit Schreiben vom 19. Febr. 2018 hat der Landschaftsverband Westfalen Lippe den jährlichen Mitteleinsatz zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2018 aus Mitteln der Pos. 1.1.1 des Kinder- und Jugendförderplanes NRW (Fachbezogene Pauschale) in Höhe von insgesamt 206.561,00 EUR für den Kreis Coesfeld – Jugendamtsbezirk bewilligt (siehe Anlage 1).

Diese Mittel sind zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in und außerhalb von Einrichtungen im Sinne des § 11 SGB VIII und des §12 KJFöG bestimmt.

Gegenüber dem Vorjahr und der diesjährigen Haushaltsansatzplanung sind die Landesmittel für diesen Bereich erhöht worden, sodass eine Mehreinnahme in Höhe von 43.747,00 EUR besteht (vgl. Produkt 02.51.10.03 - Kinder-, Jugend- und Familienförderung, Sachkonto 414150 - LZ Offene Kinder- und Jugendarbeit).

 

Gemäß dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld – Förderbestimmungen fördert der Kreis Coesfeld die anrechenbaren Betriebskosten bis zu 50% unter grundsätzlicher Anrechnung der Landesmittel. Daher wäre eine Weitergabe der Landesmittel nicht vorgeschrieben.

 

Nach Rücksprache mit den anderen Münsterlandkreisen werden die zusätzlichen Landesmittel dort an die Träger von Angeboten, Diensten und Einrichtungen unmittelbar weitergegeben.

 

II. Lösung

Die Verwaltung schlägt daher vor, analog zu den anderen Kreisjugendämtern im Münsterland auch im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld die zusätzlichen Landesmittel an die Träger der Angebote, Dienste und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in 2018 weiterzuleiten.

Die Träger erhalten anteilige Landesmittel pauschaliert entsprechend ihrem Personalschlüssel.

Bezogen auf die Kommunen im Zuständigkeitsbereich ergibt sich voraussichtlich folgende Verteilung:

Stadt / Gemeinde

Fachstellen-
anteil

zusätzliche
Landesmittel
(anteilig)

Ascheberg

2,5

           4.654 €

Billerbeck

2,0

           3.723 €

Havixbeck

2,0

           3.723 €

Lüdinghausen

4,0

           7.446 €

Nordkirchen

2,0

           3.723 €

Nottuln

3,5

           6.516 €

Olfen

2,0

           3.723 €

Rosendahl

2,0

           3.723 €

Senden

3,5

           6.516 €

 

Die Verwendung der zusätzlichen Mittel müssen die Träger nachweisen.

 

III. Alternativen

Die zusätzlichen Landesmittel werden gemäß dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld satzungskonform vereinnahmt, um den bislang kontinuierlich gestiegenen jährlichen Mittelansatz zur Förderung der Betriebskosten von Angeboten, Diensten und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit des Kreises Coesfeld auszugleichen.

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

keine

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld und des Beschlusses des Kreistages vom 19.12.2007 ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.