Betreff
Bericht über den Stand der Umstufung von Kreisstraßen
Vorlage
SV-7-0165
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

Begründung:

 

I. – V.

 

Nach den straßenrechtlichen Vorschriften (Bundesfernstraßengesetz, Straßen- u. Wegegesetz NW) sind Straßen entsprechend ihrer Bedeutung im Verkehrswegenetz einzustufen. Ergeben sich Änderungen, hat die für die Straße höherer Verkehrsbedeutung zuständige Straßenaufsichtsbehörde eine Umstufung zu veranlassen. Für Veränderungen bei Kreis- und Gemeindestraßen sind in NRW die Bezirksregierungen zuständig; bei Beteiligung von Landes- und Bundesstraßen haben i.d.R. die Verkehrsministerien der Länder zu entscheiden.

 

Als Straßenbaubehörde haben Gemeinden und Kreise die Straßenaufsichtsbehörden über Veränderungen, die eine Umstufung erforderlich machen könnten, zu informieren. Die Entscheidung über den mit der Umstufung verbundenen Wechsel der Straßenbaulast trifft die Aufsichtsbehörde unabhängig von einer Zustimmung der beteiligten Baulastträger. Diese sind mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung lediglich anzuhören. Bei ihrer Entscheidung hat die Straßenaufsichtsbehörde jedoch keinen Ermessensspielraum. Wenn die Änderung der Verkehrsbedeutung erkannt ist, muss eine Umstufung erfolgen.

 

Typischer Fall der Veränderung ist in heutiger Zeit der Bau von Ortsumgehungen. Mit dem Bau einer Ortsumgehung im Zuge von Landes- oder Bundesstraßen werden häufig die innerörtlichen Streckenabschnitte zu Gemeinde- oder Kreisstraßen abgestuft. Grund für eine Abstufung kann auch der Bau von parallel verlaufenden Straßenzügen (z.B. Neubau eines Autobahnabschnittes) sein. Daneben besteht aber auch die Möglichkeit, Fehleinschätzungen zu korrigieren.

 

Der Kreis Coesfeld verfügt nach dem Stand vom 1.1.2005 über ein Kreisstraßennetz von rd. 426 km. Im Rahmen eines vom Kreistag beschlossenen „Abstufungsprogrammes“ hat die Bezirksregierung in den Jahren 1998/99 der beantragten Abstufung von 19 km Kreisstraßen entsprochen. Für rd. 15 km wurde eine Abstufung abgelehnt. Anfang 2002 ist seitens der Verwaltung bei der Bezirksregierung die Ab- bzw. Aufstufung weiterer vier Streckenabschnitte beantragt worden. Zum 1.1.2003 sind daraufhin die innerörtlichen Streckenabschnitte der K 35 in Senden (0,9 km) und der K 31 in Bösensell  (1,1 km) zu Gemeindestraßen abgestuft worden. Noch nicht entschieden ist über die beantragte Abstufung der K 14 (Hinterm Hagen) in Lüdinghausen – die Bezirksregierung tendiert hier zur Abstufung der innerörtlichen Streckenzüge der K 13 und der K 61 – und der Aufstufung der K 56 in Herbern zur B 54. Zum 1.1.2004 hat das Verkehrsministerium Umstufungen im Bereich Merfeld vorgenommen. Der 5,8 km lange Abschnitt der L 600 von der Einmündung der K 44 in Merfeld bis zur Einmündung in die L 551 im Ortskern Dülmen wurde zur Stadtstraße abgestuft. Dafür ist der 3,1 km lange Abschnitt der K 44 von der OD Merfeld bis zur Einmündung B 474 zur L 600 aufgestuft worden.

 

Auch ergaben sich mit der Fertigstellung der Baumaßnahmen K27 n (“Lange Nase“) in Dülmen und der K13 n in Billerbeck Veränderungen im Straßennetz.

Für die 1,1 km lange Neubaustrecke der K27 erfolgte die Widmung zur Kreisstraße mit der Verkehrsfreigabe am 19.12.2000. Das Unterführungsbauwerk für Fußgänger und Radfahrer ist seit August 2002 freigegeben. Die Umstufungen und Einziehung der Teilabschnitte der B 474 hat das Ministerium als zuständige Straßenaufsichtsbehörde jedoch bislang noch nicht verfügt.

Im Rahmen der Neubaumaßnahme K 13n wurde ein  0,6 km langen Abschnitt der K13 zur Kreisstraße gewidmet und ein 0,1 km langer Abschnitt zur Gemeindestraße abgestuft.

 

Darüber hinaus ergeben sich im Zusammenhang mit Baumaßnahmen des Landesbetriebes Straßen NRW weitere Veränderungen im Streckennetz.

 

L 835 in Buldern/ Beseitigung des höhengleichen Bahnüberganges

 

Im Zuge der in 2004 fertiggestellten Baumaßnahme wurde ein 0,7 km langer Abschnitt der K 4 Bestandteil der L 835. Das Ministerium als zuständige Straßenaufsichtsbehörde hat jedoch bislang noch nicht die Aufstufung verfügt.

 

L 580 Dülmen – Rorup

 

Im Zuge dieser bereits vor 3 Jahren fertiggestellten Ausbaumaßnahme hat sich als Folge einer Kurvenabflachung der Anschluss der K 57 an die Landesstraße um ca. 0,2 km verlängert. Auch für diesen Streckenabschnitt hat das Ministerium bislang noch nicht die Abstufung zur Kreisstraße verfügt.

 

 

L 555/L 580 – Ortsumgehung Darfeld

 

Im Zuge der zur Zeit im Bau befindlichen Ortsumgehung ist im Rahmen einer Vereinbarung aus dem Jahre 2002 zwischen den beteiligten Baulastträger die Abstufung der künftig innerörtlichen Streckenabschnitt nach Inbetriebnahme der Neubaustrecke verbindlich festgelegt. Die K 36 (Eggeroder Straße) soll danach auf einer Länge von rd. 0,7 km zur Gemeindestraße abgestuft werden.

 

B 474 – Ortsumgehung Lette

 

Zum Jahresende 2004 ist die Ortsumgehung Lette im Zuge der B 474 für den Verkehr freigegeben worden. Mit der Inbetriebnahme der Neubaustrecke werden lt. der zwischen den Baulastträgern im Jahre 2003 getroffenen Vereinbarung der 6,8 km lange Abschnitt der L 554 (von L 600 – Einmündung B 474) und die B 474 alt von der Einmündung B 474/L 554 bis zur Einmündung in die Umgehungsstraße in Richtung Coesfeld (1,5 km) zur Kreisstraße (K 48) abgestuft. Formal ist die Abstufung noch nicht vollzogen, gleichwohl hat der Kreis die Unterhaltung der Streckenabschnitte zu übernehmen.

 

B 474n – Südabschnitt Dülmen

 

Umfangreiche Veränderungen im Straßennetz werden sich durch den Neubau der B 474n ergeben. Im Ergebnis hat der Kreis nach Inbetriebnahme der Neubaustrecke der B 474 etwa 6 km als neue Kreisstraßenabschnitte zu übernehmen. Andererseits gibt der Kreis an den  Bund und die Stadt Dülmen rd. 7,5 km ab. Außerdem werden mehrere kleinere Abschnitte (insgesamt rd. 0,5 km) der jetzigen Kreisstraßen eingezogen und rekultiviert.