Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die „Überörtliche Prüfung - Gesamtabschluss
und Beteiligungen des Kreises Coesfeld im Jahr 2016“ zur Kenntnis.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung / III. Alternativen
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) hat auf der Grundlage der
Bestimmungen des § 53 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit § 105
der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die überörtliche Prüfung der Haushalts- und
Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld im Jahr 2016 durchgeführt. Nachdem der
Prüfungsbericht zum Kernhaushalt des Kreises Coesfeld bereits in der Sitzung
des Rechnungsprüfungsausschusses am 18.09.2017 und des Kreistags am 27.09.2017
vorgelegt wurde, liegt nun auch der Prüfungsbericht zum Gesamtabschluss und den
Beteiligungen vor.
Zu den Aufgaben der gpaNRW zählt die Prüfung, ob die Kommunen des Landes
NRW rechtmäßig, sachgerecht und wirtschaftlich handeln. Dies umfasst auch die
wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Kommunen in den Formen
des privaten oder öffentlichen Rechts gemäß §§ 107 ff. der GO NRW. Der nunmehr
vorliegende Prüfungsbericht über die „Überörtliche Prüfung - Gesamtabschluss
und Beteiligungen im Jahr 2016“ enthält Aussagen, Feststellungen und
Empfehlungen
- zu den Beteiligungen,
- zum Gesamtabschluss
(Konsolidierungsprozesse unter Einbeziehung der verselbstständigten
Aufgabenbereiche) sowie
- über die wirtschaftliche
Gesamtsituation
des Konzerns Kreis Coesfeld.
Der Gesamtabschluss und die Beteiligungen des Kreises Coesfeld wurden
durch die gpaNRW von April 2016 bis März 2018 geprüft. Für die dem
Prüfungszeitraum zugrundeliegenden Jahre 2010 bis 2013 lagen örtlich geprüfte
Gesamtabschlüsse vor. Der Kreis Coesfeld zählt zu den wenigen Kreisen, die alle
bislang notwendigen Gesamtabschlüsse aufgestellt haben.
Mit Vorlage des Prüfungsberichtes an den Kreis Coesfeld am 23.04.2018
(s. Anlage) wurde die Prüfung abgeschlossen. Wie bereits in der
Mitteilungsvorlage zur Sitzung des Kreistages am 27.06.2018 dargelegt, sind die
Berichte der überörtlichen Prüfungen auf der Internetseite der gpaNRW
(www.gpa.nrw.de) veröffentlicht.
Der Prüfungsbericht gibt in der Managementübersicht (Seite 3 des
Prüfungsberichtes) einen konzentrierten Überblick über die wesentlichen Ergebnisse
der Prüfung mit Handlungsempfehlungen. Im Prüfungszeitraum war der Kreis
Coesfeld an 28 Unternehmen (unmittelbar sowie mittelbar) beteiligt. Nach
Aussage der gpaNRW ist der Ausgliederungsgrad des Vermögens vergleichsweise
gering und liegt nahe am Minimum der Kreise/der StädteRegion.
Zu einzelnen Prüfungsergebnissen (Feststellungen/Empfehlungen) wird wie
folgt Stellung genommen:
Beteiligungen des Kreises
Coesfeld
Beteiligungsbericht
(S. 8 - 10 des Prüfungsberichtes)
Feststellung der
gpaNRW:
„Die
Beteiligungsberichte sind gut strukturiert Es fehlen jedoch notwendige Angaben
und Erläuterungen gemäß § 52 GemHVO NRW. Die Angabe der Anteile in Prozent ist
zukünftig für die Zweckverbände in die Beteiligungsübersicht aufzunehmen. Für
die mittelbaren Beteiligungen fehlen die Angaben und Erläuterungen nach § 52
Abs. 1 und 2 GemHVO NRW vollständig. Zu den unmittelbaren Beteiligungen enthält
der Beteiligungsbericht fast vollständig die geforderten Angaben gemäß § 52
GemHVO NRW. Einzig die nach § 52 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO NRW geforderten
Erläuterungen zu den Zeitreihen der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen
im Hinblick auf die Geschäftsentwicklung fehlen.“
Anmerkung der Verwaltung:
Seitens des Kreises Coesfeld wurden mittelbare Beteiligungen bisher in
der Beteiligungsübersicht lediglich mit Angaben der Anteile in Prozent
aufgeführt. Auf ausführliche Einzelberichterstattungen zu den jeweiligen
Beteiligungen gem. § 52 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW (d. h. mit
Angaben/Erläuterungen zu den Zielen und Beteiligungsverhältnissen, zur
Erfüllung des öffentlichen Zwecks und Zusammensetzung der Organe, zu den
wesentlichen Finanz- und Leitungsbeziehungen sowie zur Entwicklung der Bilanzen
und Gewinn- und Verlustrechnungen etc.) wurde unter dem Aspekt der
Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit verzichtet, da die mittelbaren
Beteiligungen für die gesamtwirtschaftliche Betätigung des Kreises Coesfeld von
untergeordneter Bedeutung sind und keine bzw. nur geringfügige und damit
unwesentliche Auswirkungen auf den Kreishaushalt haben.
Die geforderten Erläuterungen zu den Zeitreihen der Bilanzen sowie
Gewinn- und Verlustrechnungen im Hinblick auf die Geschäftsentwicklung wurden
ab dem Haushaltsjahr 2014 bereits zum Teil unter dem Punkt „Leistungen der
Beteiligungen sowie Prognosen zur künftigen Entwicklung“ in die Berichterstattung
zu den einzelnen Beteiligungen des Kreises Coesfeld aufgenommen. In den
Folgejahren sollen die von der gpaNRW geforderten Ergänzungen und Anpassungen
in dem erforderlichen Umfang in den Beteiligungsbericht des Kreises Coesfeld
aufgenommen werden.
Gesamtabschluss
Frist
(S. 12 des Prüfungsberichtes)
Feststellung der
gpaNRW:
„Die vom
Gesetzgeber vorgegebene Frist des § 116 Abs. 5 GO NRW zur Aufstellung und
Zuleitung des Gesamtabschlusses an den Kreistag konnte in den Jahren 2010 und
2011 nicht eingehalten werden. Die Zuleitung des Entwurfes an den Kreistag des
Gesamtabschlusses 2013 erfolgte einen Tag nach Ablauf der Frist, am 01. Oktober
2014. Dennoch konnte die Frist des Kreistages hinsichtlich der Feststellung des
Gesamtabschlusses gemäß § 116 Abs. 1 Satz 4 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW für die
Jahre 2010, 2012 und 2013 eingehalten werden. Lediglich für den Gesamtabschluss
2011 erfolgte die Feststellung nicht fristgerecht.“
Anmerkung der Verwaltung:
Die Fristversäumnisse in den Jahren 2010 und 2011 sind auf
umfangreiche Arbeiten im Rahmen der Erstkonsolidierung 2010 sowie auf eine
verspätete Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Kreises Coesfeld
zurückzuführen. Hierbei ist anzumerken, dass der Kreis Coesfeld mit zu den
ersten Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen gehörte, die einen Gesamtabschluss
zum Abschlussstichtag 31.12.2010 aufgestellt haben.
Aus dieser Feststellung ergibt sich aktuell kein
Handlungsbedarf für den Kreis Coesfeld.
Konsolidierungskreis / Rechnungslegungsbezogene Erleichterungen
(S. 10 - 13 des Prüfungsberichtes)
Feststellung/Empfehlung
der gpaNRW:
„Die Dokumentation
zur Überprüfung des Konsolidierungskreises ist nicht vollständig. Zukünftig ist
die quantitative Wesentlichkeit jährlich für alle verselbstständigten
Aufgabenbereiche einzeln und in Summe zu prüfen. Insbesondere die Einbeziehung
der mittelbaren Unternehmen und der assoziierten Unternehmen ist zu überprüfen.
Auch qualitative Kriterien sind bei der Beurteilung zu berücksichtigen und zu
dokumentieren.
Die Beurteilung der
Gesamtwesentlichkeit der von dem Kreis Coesfeld genutzten
rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen ist aufgrund der unvollständigen
Dokumentation nicht möglich. Der Kreis Coesfeld sollte die Dokumentation über
die genutzten rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen erweitern, so dass
deutlich wird, wie sich die Erleichterungen insgesamt auf die Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Kreis Coesfeld auswirken
(= Gesamtwesentlichkeitsbetrachtung).“
Anmerkung der Verwaltung:
Unter Bezugnahme auf die ausführlichen Dokumentationen im
Rahmen der Erstkonsolidierung 2010 wurden in den darauffolgenden Jahren in der
Regel nur ausführliche Dokumentationen für neue Tatbestände/Geschäftsvorfälle
(neu hinzugekommene Beteiligungen des Kreises Coesfeld bzw. neue
Wirtschaftlichkeits- und Wesentlichkeitsaspekte) vorgenommen. Sofern von dem
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit Gebrauch gemacht wurde,
wurde dies im Einzelfall dokumentiert.
Bei der Aufstellung der kommenden Gesamtabschlüsse wird der
Kreis Coesfeld die Empfehlungen der gpaNRW bzgl. der Verbesserungen der
Dokumentationen zur Beurteilung des Konsolidierungskreises sowie der
Gesamtwesentlichkeitsprüfung der rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen umsetzen.
Kapitalkonsolidierung
(S. 13 - 14 des Prüfungsberichtes)
Feststellung der
gpaNRW:
„Der Kreis
Coesfeld hat bei der Kapitalkonsolidierung der Wirtschaftsbetriebe Kreis
Coesfeld GmbH (WBC) nicht das neubewertete Eigenkapital zum 01.01.2008 zugrunde
gelegt. Aufgrund dessen wird ein passivischer Unterschiedsbetrag ausgewiesen.
Die Kapitalkonsolidierung entspricht nach Auffassung der gpaNRW damit nicht den
gesetzlichen Vorgaben gemäß § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. § 301 HGB.“
Anmerkung der Verwaltung:
Im Rahmen der Unternehmensbewertung der WBC zur
Eröffnungsbilanz 01.01.2008 des Kreises Coesfeld wurde trotz eines
ausgewiesenen Eigenkapitals der WBC in Höhe von rd. 1,814 Mio. € nur ein
Unternehmenswert nach dem Substanzwertverfahren von rd. 0,686 Mio. € ermittelt.
Der sich daraus ergebende Unterschiedsbetrag in Höhe von rd. 1,128 Mio. € wurde
auf Empfehlung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als passivischer
Unterschiedsbetrag („Badwill“) behandelt (vgl. Ausführungen in der Handreichung für Kommunen zum NKF, 4. Auflage, Seite
1.786). Die gpaNRW teilt diese Auffassung nicht und stellt fest, dass das
neubewerte Eigenkapital dem für die Eröffnungsbilanz ermittelten Substanzwert
zum 01.01.2008 entspricht, so dass sich bei einer korrekten
Kapitalkonsolidierung mit den Werten zum 01.01.2008 kein Unterschiedsbetrag
ergibt.
Seitens des Kreises Coesfeld soll die Kapitalkonsolidierung im
Gesamtabschluss 2017 durch eine ergebnisneutrale Korrekturbuchung bereinigt
werden.
Equitykonsolidierung
(S. 14 - 16 des Prüfungsberichtes)
Feststellung/Empfehlung
der gpaNRW:
„Die
Berechnung des Equitywertes zum 01.01.2010 und die Fortschreibungen bis 2013
entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben nach §§ 311 und 312 HGB. Die Verbuchung der Fortschreibungen 2012 und 2013
des Equitywertes (Wertminderungen) wurden über die falsche
Ergebnisrechnungsposition vorgenommen. In 2013 wurde die Vorjahresbuchung nicht
wiederholt. Der Equitywert in den Gesamtbilanzen ist nicht korrekt und muss
korrigiert werden.
Für die jährliche Fortschreibung des Equitywertes sollte der Kreis eine
Nebenrechnung durchführen und sich dabei z. B. an dem Muster des
Modellprojektes zur Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses orientieren. Dabei
sollte der Kreis beachten, welche Geschäftsvorfälle ergebnisneutral bzw.
-wirksam im Gesamtabschluss zu berücksichtigen sind.“
Anmerkung der Verwaltung:
Der Regionalverkehr Münsterland
GmbH (RVM) ist nach der Equity-Methode im Gesamtabschluss berücksichtigt
worden. Die von der
gpaNRW getroffene Feststellung ist zutreffend. Die geforderte Korrektur des
Equitywertes in den Gesamtbilanzen (bis 2013) wurde bereits im Gesamtabschluss
2015 des Kreises Coesfeld vorgenommen. Die jährliche Fortschreibung des
Equitywertes anhand einer Nebenrechnung (Orientierung am Muster des
Modellprojektes) wird ebenfalls bereits seit dem Gesamtabschluss 2015 fortgeführt.
Aus dieser Feststellung ergibt sich aktuell kein weiterer Handlungsbedarf
für den Kreis Coesfeld.
Gesamtanhang
(S. 16 des Prüfungsberichtes)
Feststellung der
gpaNRW:
„Der Gesamtanhang des Kreises Coesfeld ist informativ und inhaltlich gut
aufbereitet. Der Kreis Coesfeld hat alle gemäß § 49 bis 51 GemHVO NRW i. V. m.
dem HGB erforderlichen Angaben und Erläuterungen in den Gesamtanhang
aufgenommen.“
Anmerkung der Verwaltung:
Aus dieser Feststellung ergibt sich aktuell kein
Handlungsbedarf für den Kreis Coesfeld.
Wirtschaftliche Gesamtsituation
Die Prüfung der wirtschaftlichen
Gesamtsituation des Konzerns Kreis Coesfeld erfolgte auf der Grundlage der
spezifischen finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zum ersten
Gesamtabschlussstichtag. Im Prüfungsbericht wird dargestellt, welche Bereiche
innerhalb des Konzerns im Wesentlichen zur wirtschaftlichen Gesamtsituation des
Kreises beigetragen haben. Es wurde geprüft, ob die
Wirtschaftlichkeitsgrundsätze nach § 109 GO NRW beachtet wurden und ob
Handlungsnotwendigkeiten aufgrund der wirtschaftlichen Situation
(Haushaltskonsolidierung) unter Berücksichtigung der
Wirtschaftlichkeitsgrundsätze zu erkennen sind.
Im Einzelnen ergeben sich für den
Konzern Kreis Coesfeld daraus folgende Erkenntnisse:
Ertragslage
(S. 17 - 19 des Prüfungsberichtes)
Feststellung der
gpaNRW:
„Die Ertragslage des Konzerns Kreis Coesfeld ist insgesamt als gut zu
bezeichnen. Der Konzern kann im gesamten Betrachtungszeitraum positive
Gesamtjahresergebnisse erzielen. Perspektivisch kann der Konzern die guten
Ergebnisse auch in den Folgejahren fortführen. Im interkommunalen Vergleich
kann sich der Konzern Kreis Coesfeld in 2013 nahe am Maximalwert positionieren“
Anmerkung der Verwaltung:
Aus dieser Feststellung ergibt sich aktuell kein
Handlungsbedarf für den Kreis Coesfeld.
Verselbstständigte Aufgabenbereiche und
Konzernmutter
(S. 19 - 27 des Prüfungsberichtes)
Die
gpaNRW stellt dar, welche Bereiche sich wesentlich auf das Ergebnis des
Konzerns Kreis Coesfeld auswirken. Dies ergibt sich insbesondere aus der
Einzelbetrachtung der Konzernmutter (Kreis Coesfeld) und der verselbstständigten
Aufgabenbereiche (WBC - Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH und GFC –
Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien GmbH).
Feststellung der
gpaNRW:
„Die Konzernmutter beeinflusst das Gesamtjahresergebnis im betrachteten
Zeitraum mit Ausnahme des Jahres 2011 positiv. Auch in den Folgejahren bis 2016
ist aufgrund der Jahresüberschüsse der Konzernmutter mit positiven Beiträgen
zum Gesamtjahresergebnis zu rechnen. In den Jahren 2017 und 2018 rechnet die
Konzernmutter mit negativen Jahresergebnissen. Entsprechend wird sich dies
negativ auf die Gesamtabschlüsse auswirken.
Die Erträge und Aufwendungen des Konzerns sind von der Konzernmutter
geprägt.
Die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH erwirtschaftet
ab dem Jahr 2009 regelmäßig eine Verzinsung des Eigenkapitals gemäß § 109 GO
NRW. Jahresüberschüsse werden nicht abgeführt, sondern zur Deckung des
Verlustvortrages aus Vorjahren in der Gesellschaft benötigt. Im Jahresabschluss
2014 kann erstmalig ein Gewinnvortrag ausgewiesen werden.
Die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH hat nur
einen geringen Einfluss auf die Ertragslage des Konzerns Kreis Coesfeld. Mit
Blick auf die steigenden Transferaufwendungen im Konzern sollten
Konsolidierungspotentiale in der Gesellschaft ausgeschöpft werden.
Die Geschäftstätigkeit der Wirtschaftsbetriebe
Kreis Coesfeld GmbH wird im Wesentlichen durch die gebührenrelevanten
Tätigkeiten in der Abfallwirtschaft bestimmt. Positive Effekte für den
Gesamtabschluss und für die Konzernmutter durch eine zukünftige
Gewinnausschüttung können
• durch Ausschöpfung der Konsolidierungspotenziale
im Gebührenbereich,
• Erhöhung von Leistungsentgelten gegenüber
außenstehenden Auftraggebern und
• Reduzierung der Aufwendungen in nicht
gebührenfinanzierten Bereichen
erzielt werden.
Die Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung
regenerativer Energien GmbH erwirtschaftet ab dem Jahr 2013 erstmalig eine
Eigenkapitalverzinsung gemäß § 109 GO NRW. Eine Gewinnausschüttung an den Kreis
ist vorerst nicht vorgesehen.“
Anmerkung der Verwaltung:
Die Erträge und Aufwendungen des Konzerns sind von der
Konzernmutter geprägt, die das Gesamtjahresergebnis im betrachteten Zeitraum
überwiegend positiv beeinflusst.
Zur Geschäftstätigkeit der Wirtschaftsbetriebe Kreis
Coesfeld GmbH trifft die gpaNRW u. a. die Feststellung, dass positive Effekte
für den Gesamtabschluss und für die Konzernmutter durch eine zukünftige
Gewinnausschüttung erzielt werden können (vgl. Seite 26 des Prüfungsberichtes).
Dazu ist anzumerken, dass die WBC nur einen geringen Einfluss auf die Ertrags-
und Ergebnislage des Konzerns Kreis Coesfeld hat. Die Geschäftstätigkeit der
WBC wird im Wesentlichen durch die gebührenrelevanten Tätigkeiten in der
Abfallwirtschaft bestimmt. Positive Effekte für den Gesamtabschluss und für die
Konzernmutter durch eine zukünftige Gewinnausschüttung sind wegen der
Verpflichtung zur Abrechnung ihrer Leistungen auf der Basis der Leitsätze für
die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr.
30/53 vom 21. November 1953) - LSP-Abrechnung - voraussichtlich nicht zu
erwarten. Die schwankenden Jahresergebnisse der WBC GmbH (vgl. Seite 21 des
Prüfungsberichtes) resultieren weitestgehend aus dem tatsächlichen Abfallaufkommen
in den jeweiligen Jahren, auf das die Gesellschaft keine Einflussmöglichkeiten
hat. Jährliche Schwankungen werden im Kreishaushalt über einen Sonderposten für
den Gebührenausgleich abgewickelt.
Vermögens- und Schuldenlage / Kapitalstruktur und
Verschuldung
(S. 27 - 33 des Prüfungsberichtes)
Feststellung der gpaNRW:
„Die Eigenkapitalquote 1 des Konzerns Kreis Coesfeld ist als schlecht zu
bezeichnen und befindet sich im gesamten Betrachtungszeitraum unter den
Mittelwerten der Vergleichskreise. Unter Berücksichtigung der Sonderposten
positioniert sich der Kreis Coesfeld über dem Mittelwert des interkommunalen
Vergleichs in 2013. Der Ausgliederungsgrad des Vermögens ist vergleichsweise
gering. Der Kreis führt das Infrastrukturvermögen und die damit weitestgehend
korrespondierenden Kreditverbindlichkeiten im Kernhaushalt. Aufgrund der
positiven Konzernjahresergebnisse steigt das Eigenkapital kontinuierlich an.
Auch in den Folgejahren bis 2016 wird sich das Eigenkapital aufgrund der
positiven Jahresergebnisse (laut Jahresabschlüsse) bei der Konzernmutter weiter
erhöhen. In 2017 und 2018 plant die Konzernmutter mit negativen
Jahresergebnissen.
Bei der Betrachtung der Kapitalstruktur fallen der
unterdurchschnittliche Umlagebedarf und die Umlagequote positiv auf.
Die Gesamtschuldenlage im interkommunalen Vergleich stellt sich bis 2012
gut dar, die Verbindlichkeiten sinken durch die Vermeidung einer
Netto-Neuverschuldung. Dabei werden die Investitionskredite der
verselbstständigten Aufgabenbereiche durch die Konzernmutter vergeben, so dass
keine zusätzlichen Finanzaufwendungen außerhalb des Konzerns anfallen. Die
Gesamtverschuldung des Konzerns Kreis Coesfeld ist ab dem Jahr 2013 leicht über
dem Durchschnitt aufgrund der immer höher werdenden Belastungen durch
Pensionsrückstellungen, sowie sonstige Rückstellungen. Diese Entwicklung sollte
weiterhin beobachtet werden.“
Anmerkung der Verwaltung:
Die Eigenkapitalquote 1 als eine
Kennzahl innerhalb der Finanzierungsanalyse (Kapitalstruktur) gibt Auskunft über
das Verhältnis des Eigenkapitals am Gesamtkapital. Es ist zutreffend, dass die
Eigenkapitalquote 1 des Konzerns Kreis Coesfeld im interkommunalen Vergleich
vergleichsweise niedrig ausfällt. Ursächlich hierfür ist in erster Linie die
Entwicklung des Eigenkapitals im Bereich der Konzernmutter. Die
Eigenkapitalquote 2, die den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am
Gesamtkapital misst und damit die Sonderposten für Zuwendungen einbezieht,
fällt positiver aus.
Auf die Entwicklung des Eigenkapitals sowie der Gesamtschuldenlage wird beim Kreis
Coesfeld seit Jahren und selbstverständlich auch zukünftig ein besonderes
Augenmerk gelegt.
Finanzlage
(S. 33 - 35 des Prüfungsberichtes)
Feststellung der gpaNRW:
„Insgesamt verfügt der Konzern Kreis Coesfeld über eine ausreichende
Selbstfinanzierungskraft. Die Finanzlage des Konzerns Kreis Coesfeld ist somit
als gut zu bezeichnen. Der Bestand an liquiden Mitteln ist hoch. Der Kreis
Coesfeld ist nicht auf Liquiditätskredite angewiesen.“
Anmerkung der Verwaltung:
Aus dieser Feststellung ergibt sich aktuell kein
Handlungsbedarf für den Kreis Coesfeld.
Kennzahlenübersicht
(S. 36 - 37 des Prüfungsberichtes)
Die oben dargestellten analytischen Prüfungsergebnisse der gpaNRW stützen
sich regelmäßig auf Kennzahlen. Die Kennzahlenbetrachtung erfolgte in Anlehnung
an die Kennzahlen nach dem Kennzahlenset NRW. Die ermittelten Kennzahlen wurden
in den interkommunalen Vergleich mit den geprüften Kreisen und der StädteRegion
gestellt. In den aktuellen interkommunalen Vergleich für das Jahr 2013 sind 17
Kreise und die StädteRegion einbezogen worden.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Kosten der überörtlichen Prüfung werden nach der Gebührensatzung
der gpaNRW (nach dem in Tagewerken ausgedrückten Zeitaufwand zzgl.
Reisekostenpauschalen) berechnet. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur
Verfügung (Rückstellungen). Die endgültige Abrechnung der „Überörtliche Prüfung - Gesamtabschluss und
Beteiligungen des Kreises Coesfeld im Jahr 2016“ durch die gpaNRW steht noch
aus.
Da der Prüfungsbericht keine gravierenden
Feststellungen/Beanstandungen bzw. Empfehlungen enthält, wurde insbesondere
auch aus Kostengründen auf eine Präsentation der Prüfungsergebnisse durch
Mitarbeiter/innen der gpaNRW in den Gremien des Kreises Coesfeld verzichtet.
Sofern sich aus einzelnen Feststellungen/Empfehlungen der gpaNRW
konkrete Handlungsempfehlungen für den Konzern Kreis Coesfeld ergeben (z. B.
Aufnahme ergänzender Angaben/Erläuterungen im Beteiligungsbericht, Erstellung
zusätzlicher Dokumentationen bzgl. Konsolidierungskreis und
Gesamtwesentlichkeitsbetrachtung sowie Anpassung der Kapitalkonsolidierung), sollen
diese weitestgehend im Rahmen der Aufstellung der kommenden Gesamtabschlüsse
umgesetzt werden.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 53 KrO NRW in Verbindung mit § 105 Abs. 5 GO NRW legt
der Landrat den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung
vor. Dieser unterrichtet den Kreistag über den wesentlichen Inhalt des
Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.
Anlage:
Prüfungsbericht der gpaNRW zur „Überörtlichen Prüfung - Gesamtabschluss und Beteiligungen des Kreises
Coesfeld im Jahr 2016“