Betreff
Überörtliche Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) im April 2016 bis März 2018 - Gesamtabschluss und Beteiligungen des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-9-1131
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die „Überörtliche Prüfung - Gesamtabschluss und Beteiligungen des Kreises Coesfeld im Jahr 2016“ zur Kenntnis.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem / II. Lösung / III. Alternativen

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) hat auf der Grundlage der Bestimmungen des § 53 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit § 105 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld im Jahr 2016 durchgeführt. Nachdem der Prüfungsbericht zum Kernhaushalt des Kreises Coesfeld bereits in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 18.09.2017 und des Kreistags am 27.09.2017 vorgelegt wurde, liegt nun auch der Prüfungsbericht zum Gesamtabschluss und den Beteiligungen vor.

 

Zu den Aufgaben der gpaNRW zählt die Prüfung, ob die Kommunen des Landes NRW rechtmäßig, sachgerecht und wirtschaftlich handeln. Dies umfasst auch die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Kommunen in den Formen des privaten oder öffentlichen Rechts gemäß §§ 107 ff. der GO NRW. Der nunmehr vorliegende Prüfungsbericht über die „Überörtliche Prüfung - Gesamtabschluss und Beteiligungen im Jahr 2016“ enthält Aussagen, Feststellungen und Empfehlungen

-       zu den Beteiligungen,

-       zum Gesamtabschluss (Konsolidierungsprozesse unter Einbeziehung der verselbstständigten Aufgabenbereiche) sowie

-       über die wirtschaftliche Gesamtsituation

des Konzerns Kreis Coesfeld.

 

Der Gesamtabschluss und die Beteiligungen des Kreises Coesfeld wurden durch die gpaNRW von April 2016 bis März 2018 geprüft. Für die dem Prüfungszeitraum zugrundeliegenden Jahre 2010 bis 2013 lagen örtlich geprüfte Gesamtabschlüsse vor. Der Kreis Coesfeld zählt zu den wenigen Kreisen, die alle bislang notwendigen Gesamtabschlüsse aufgestellt haben.

 

Mit Vorlage des Prüfungsberichtes an den Kreis Coesfeld am 23.04.2018 (s. Anlage) wurde die Prüfung abgeschlossen. Wie bereits in der Mitteilungsvorlage zur Sitzung des Kreistages am 27.06.2018 dargelegt, sind die Berichte der überörtlichen Prüfungen auf der Internetseite der gpaNRW (www.gpa.nrw.de) veröffentlicht.

 

Der Prüfungsbericht gibt in der Managementübersicht (Seite 3 des Prüfungsberichtes) einen konzentrierten Überblick über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung mit Handlungsempfehlungen. Im Prüfungszeitraum war der Kreis Coesfeld an 28 Unternehmen (unmittelbar sowie mittelbar) beteiligt. Nach Aussage der gpaNRW ist der Ausgliederungsgrad des Vermögens vergleichsweise gering und liegt nahe am Minimum der Kreise/der StädteRegion.

 


Zu einzelnen Prüfungsergebnissen (Feststellungen/Empfehlungen) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Beteiligungen des Kreises Coesfeld

 

 

Beteiligungsbericht

(S. 8 - 10 des Prüfungsberichtes)

 

Feststellung der gpaNRW:

„Die Beteiligungsberichte sind gut strukturiert Es fehlen jedoch notwendige Angaben und Erläuterungen gemäß § 52 GemHVO NRW. Die Angabe der Anteile in Prozent ist zukünftig für die Zweckverbände in die Beteiligungsübersicht aufzunehmen. Für die mittelbaren Beteiligungen fehlen die Angaben und Erläuterungen nach § 52 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW vollständig. Zu den unmittelbaren Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht fast vollständig die geforderten Angaben gemäß § 52 GemHVO NRW. Einzig die nach § 52 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO NRW geforderten Erläuterungen zu den Zeitreihen der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen im Hinblick auf die Geschäftsentwicklung fehlen.“

 

Anmerkung der Verwaltung:

Seitens des Kreises Coesfeld wurden mittelbare Beteiligungen bisher in der Beteiligungsübersicht lediglich mit Angaben der Anteile in Prozent aufgeführt. Auf ausführliche Einzelberichterstattungen zu den jeweiligen Beteiligungen gem. § 52 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW (d. h. mit Angaben/Erläuterungen zu den Zielen und Beteiligungsverhältnissen, zur Erfüllung des öffentlichen Zwecks und Zusammensetzung der Organe, zu den wesentlichen Finanz- und Leitungsbeziehungen sowie zur Entwicklung der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen etc.) wurde unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit verzichtet, da die mittelbaren Beteiligungen für die gesamtwirtschaftliche Betätigung des Kreises Coesfeld von untergeordneter Bedeutung sind und keine bzw. nur geringfügige und damit unwesentliche Auswirkungen auf den Kreishaushalt haben. 

 

Die geforderten Erläuterungen zu den Zeitreihen der Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen im Hinblick auf die Geschäftsentwicklung wurden ab dem Haushaltsjahr 2014 bereits zum Teil unter dem Punkt „Leistungen der Beteiligungen sowie Prognosen zur künftigen Entwicklung“ in die Berichterstattung zu den einzelnen Beteiligungen des Kreises Coesfeld aufgenommen. In den Folgejahren sollen die von der gpaNRW geforderten Ergänzungen und Anpassungen in dem erforderlichen Umfang in den Beteiligungsbericht des Kreises Coesfeld aufgenommen werden.

 

Gesamtabschluss

 

Frist

(S. 12 des Prüfungsberichtes)

 

Feststellung der gpaNRW:

„Die vom Gesetzgeber vorgegebene Frist des § 116 Abs. 5 GO NRW zur Aufstellung und Zuleitung des Gesamtabschlusses an den Kreistag konnte in den Jahren 2010 und 2011 nicht eingehalten werden. Die Zuleitung des Entwurfes an den Kreistag des Gesamtabschlusses 2013 erfolgte einen Tag nach Ablauf der Frist, am 01. Oktober 2014. Dennoch konnte die Frist des Kreistages hinsichtlich der Feststellung des Gesamtabschlusses gemäß § 116 Abs. 1 Satz 4 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW für die Jahre 2010, 2012 und 2013 eingehalten werden. Lediglich für den Gesamtabschluss 2011 erfolgte die Feststellung nicht fristgerecht.“

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Fristversäumnisse in den Jahren 2010 und 2011 sind auf umfangreiche Arbeiten im Rahmen der Erstkonsolidierung 2010 sowie auf eine verspätete Feststellung des Jahresabschlusses 2011 des Kreises Coesfeld zurückzuführen. Hierbei ist anzumerken, dass der Kreis Coesfeld mit zu den ersten Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen gehörte, die einen Gesamtabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2010 aufgestellt haben.

 

Aus dieser Feststellung ergibt sich aktuell kein Handlungsbedarf für den Kreis Coesfeld.

 

 

Konsolidierungskreis / Rechnungslegungsbezogene Erleichterungen

(S. 10 - 13 des Prüfungsberichtes)

 

Feststellung/Empfehlung der gpaNRW:

„Die Dokumentation zur Überprüfung des Konsolidierungskreises ist nicht vollständig. Zukünftig ist die quantitative Wesentlichkeit jährlich für alle verselbstständigten Aufgabenbereiche einzeln und in Summe zu prüfen. Insbesondere die Einbeziehung der mittelbaren Unternehmen und der assoziierten Unternehmen ist zu überprüfen. Auch qualitative Kriterien sind bei der Beurteilung zu berücksichtigen und zu dokumentieren.

 

Die Beurteilung der Gesamtwesentlichkeit der von dem Kreis Coesfeld genutzten rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen ist aufgrund der unvollständigen Dokumentation nicht möglich. Der Kreis Coesfeld sollte die Dokumentation über die genutzten rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen erweitern, so dass deutlich wird, wie sich die Erleichterungen insgesamt auf die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Kreis Coesfeld auswirken (= Gesamtwesentlichkeitsbetrachtung).“

 

Anmerkung der Verwaltung:

Unter Bezugnahme auf die ausführlichen Dokumentationen im Rahmen der Erstkonsolidierung 2010 wurden in den darauffolgenden Jahren in der Regel nur ausführliche Dokumentationen für neue Tatbestände/Geschäftsvorfälle (neu hinzugekommene Beteiligungen des Kreises Coesfeld bzw. neue Wirtschaftlichkeits- und Wesentlichkeitsaspekte) vorgenommen. Sofern von dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit Gebrauch gemacht wurde, wurde dies im Einzelfall dokumentiert.

 

Bei der Aufstellung der kommenden Gesamtabschlüsse wird der Kreis Coesfeld die Empfehlungen der gpaNRW bzgl. der Verbesserungen der Dokumentationen zur Beurteilung des Konsolidierungskreises sowie der Gesamtwesentlichkeitsprüfung der rechnungslegungsbezogenen Erleichterungen umsetzen.

 

 

Kapitalkonsolidierung

(S. 13 - 14 des Prüfungsberichtes)

 

Feststellung der gpaNRW:

„Der Kreis Coesfeld hat bei der Kapitalkonsolidierung der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) nicht das neubewertete Eigenkapital zum 01.01.2008 zugrunde gelegt. Aufgrund dessen wird ein passivischer Unterschiedsbetrag ausgewiesen. Die Kapitalkonsolidierung entspricht nach Auffassung der gpaNRW damit nicht den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. § 301 HGB.“

 

Anmerkung der Verwaltung:

Im Rahmen der Unternehmensbewertung der WBC zur Eröffnungsbilanz 01.01.2008 des Kreises Coesfeld wurde trotz eines ausgewiesenen Eigenkapitals der WBC in Höhe von rd. 1,814 Mio. € nur ein Unternehmenswert nach dem Substanzwertverfahren von rd. 0,686 Mio. € ermittelt. Der sich daraus ergebende Unterschiedsbetrag in Höhe von rd. 1,128 Mio. € wurde auf Empfehlung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als passivischer Unterschiedsbetrag („Badwill“) behandelt (vgl. Ausführungen in der Handreichung für Kommunen zum NKF, 4. Auflage, Seite 1.786). Die gpaNRW teilt diese Auffassung nicht und stellt fest, dass das neubewerte Eigenkapital dem für die Eröffnungsbilanz ermittelten Substanzwert zum 01.01.2008 entspricht, so dass sich bei einer korrekten Kapitalkonsolidierung mit den Werten zum 01.01.2008 kein Unterschiedsbetrag ergibt.

 

Seitens des Kreises Coesfeld soll die Kapitalkonsolidierung im Gesamtabschluss 2017 durch eine ergebnisneutrale Korrekturbuchung bereinigt werden.

 

 

Equitykonsolidierung

(S. 14 - 16 des Prüfungsberichtes)

 

Feststellung/Empfehlung der gpaNRW:

„Die Berechnung des Equitywertes zum 01.01.2010 und die Fortschreibungen bis 2013 entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben nach §§ 311 und 312 HGB. Die Verbuchung der Fortschreibungen 2012 und 2013 des Equitywertes (Wertminderungen) wurden über die falsche Ergebnisrechnungsposition vorgenommen. In 2013 wurde die Vorjahresbuchung nicht wiederholt. Der Equitywert in den Gesamtbilanzen ist nicht korrekt und muss korrigiert werden.

 

Für die jährliche Fortschreibung des Equitywertes sollte der Kreis eine Nebenrechnung durchführen und sich dabei z. B. an dem Muster des Modellprojektes zur Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses orientieren. Dabei sollte der Kreis beachten, welche Geschäftsvorfälle ergebnisneutral bzw. -wirksam im Gesamtabschluss zu berücksichtigen sind.“

 

Anmerkung der Verwaltung:

Der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) ist nach der Equity-Methode im Gesamtabschluss berücksichtigt worden. Die von der gpaNRW getroffene Feststellung ist zutreffend. Die geforderte Korrektur des Equitywertes in den Gesamtbilanzen (bis 2013) wurde bereits im Gesamtabschluss 2015 des Kreises Coesfeld vorgenommen. Die jährliche Fortschreibung des Equitywertes anhand einer Nebenrechnung (Orientierung am Muster des Modellprojektes) wird ebenfalls bereits seit dem Gesamtabschluss 2015 fortgeführt.

 

Aus dieser Feststellung ergibt sich aktuell kein weiterer Handlungsbedarf für den Kreis Coesfeld.

 

 

Gesamtanhang

(S. 16 des Prüfungsberichtes)

 

Feststellung der gpaNRW:

„Der Gesamtanhang des Kreises Coesfeld ist informativ und inhaltlich gut aufbereitet. Der Kreis Coesfeld hat alle gemäß § 49 bis 51 GemHVO NRW i. V. m. dem HGB erforderlichen Angaben und Erläuterungen in den Gesamtanhang aufgenommen.“

 

Anmerkung der Verwaltung:

Aus dieser Feststellung ergibt sich aktuell kein Handlungsbedarf für den Kreis Coesfeld.

 

 

Wirtschaftliche Gesamtsituation

 

Die Prüfung der wirtschaftlichen Gesamtsituation des Konzerns Kreis Coesfeld erfolgte auf der Grundlage der spezifischen finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zum ersten Gesamtabschlussstichtag. Im Prüfungsbericht wird dargestellt, welche Bereiche innerhalb des Konzerns im Wesentlichen zur wirtschaftlichen Gesamtsituation des Kreises beigetragen haben. Es wurde geprüft, ob die Wirtschaftlichkeitsgrundsätze nach § 109 GO NRW beachtet wurden und ob Handlungsnotwendigkeiten aufgrund der wirtschaftlichen Situation (Haushaltskonsolidierung) unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeitsgrundsätze zu erkennen sind.

 

Im Einzelnen ergeben sich für den Konzern Kreis Coesfeld daraus folgende Erkenntnisse:

 

 

Ertragslage

(S. 17 - 19 des Prüfungsberichtes)

 

Feststellung der gpaNRW:

„Die Ertragslage des Konzerns Kreis Coesfeld ist insgesamt als gut zu bezeichnen. Der Konzern kann im gesamten Betrachtungszeitraum positive Gesamtjahresergebnisse erzielen. Perspektivisch kann der Konzern die guten Ergebnisse auch in den Folgejahren fortführen. Im interkommunalen Vergleich kann sich der Konzern Kreis Coesfeld in 2013 nahe am Maximalwert positionieren“

 

Anmerkung der Verwaltung:

Aus dieser Feststellung ergibt sich aktuell kein Handlungsbedarf für den Kreis Coesfeld.

 

 

Verselbstständigte Aufgabenbereiche und Konzernmutter

(S. 19 - 27 des Prüfungsberichtes)

 

Die gpaNRW stellt dar, welche Bereiche sich wesentlich auf das Ergebnis des Konzerns Kreis Coesfeld auswirken. Dies ergibt sich insbesondere aus der Einzelbetrachtung der Konzernmutter (Kreis Coesfeld) und der verselbstständigten Aufgabenbereiche (WBC - Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH und GFC – Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien GmbH).

 

Feststellung der gpaNRW:

„Die Konzernmutter beeinflusst das Gesamtjahresergebnis im betrachteten Zeitraum mit Ausnahme des Jahres 2011 positiv. Auch in den Folgejahren bis 2016 ist aufgrund der Jahresüberschüsse der Konzernmutter mit positiven Beiträgen zum Gesamtjahresergebnis zu rechnen. In den Jahren 2017 und 2018 rechnet die Konzernmutter mit negativen Jahresergebnissen. Entsprechend wird sich dies negativ auf die Gesamtabschlüsse auswirken.

 

Die Erträge und Aufwendungen des Konzerns sind von der Konzernmutter geprägt.

 

Die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH erwirtschaftet ab dem Jahr 2009 regelmäßig eine Verzinsung des Eigenkapitals gemäß § 109 GO NRW. Jahresüberschüsse werden nicht abgeführt, sondern zur Deckung des Verlustvortrages aus Vorjahren in der Gesellschaft benötigt. Im Jahresabschluss 2014 kann erstmalig ein Gewinnvortrag ausgewiesen werden.

 

Die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH hat nur einen geringen Einfluss auf die Ertragslage des Konzerns Kreis Coesfeld. Mit Blick auf die steigenden Transferaufwendungen im Konzern sollten Konsolidierungspotentiale in der Gesellschaft ausgeschöpft werden.

 

Die Geschäftstätigkeit der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH wird im Wesentlichen durch die gebührenrelevanten Tätigkeiten in der Abfallwirtschaft bestimmt. Positive Effekte für den Gesamtabschluss und für die Konzernmutter durch eine zukünftige Gewinnausschüttung können

• durch Ausschöpfung der Konsolidierungspotenziale im Gebührenbereich,

• Erhöhung von Leistungsentgelten gegenüber außenstehenden Auftraggebern und

• Reduzierung der Aufwendungen in nicht gebührenfinanzierten Bereichen

erzielt werden.

 

Die Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien GmbH erwirtschaftet ab dem Jahr 2013 erstmalig eine Eigenkapitalverzinsung gemäß § 109 GO NRW. Eine Gewinnausschüttung an den Kreis ist vorerst nicht vorgesehen.“

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Erträge und Aufwendungen des Konzerns sind von der Konzernmutter geprägt, die das Gesamtjahresergebnis im betrachteten Zeitraum überwiegend positiv beeinflusst.

 

Zur Geschäftstätigkeit der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH trifft die gpaNRW u. a. die Feststellung, dass positive Effekte für den Gesamtabschluss und für die Konzernmutter durch eine zukünftige Gewinnausschüttung erzielt werden können (vgl. Seite 26 des Prüfungsberichtes). Dazu ist anzumerken, dass die WBC nur einen geringen Einfluss auf die Ertrags- und Ergebnislage des Konzerns Kreis Coesfeld hat. Die Geschäftstätigkeit der WBC wird im Wesentlichen durch die gebührenrelevanten Tätigkeiten in der Abfallwirtschaft bestimmt. Positive Effekte für den Gesamtabschluss und für die Konzernmutter durch eine zukünftige Gewinnausschüttung sind wegen der Verpflichtung zur Abrechnung ihrer Leistungen auf der Basis der Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953) - LSP-Abrechnung - voraussichtlich nicht zu erwarten. Die schwankenden Jahresergebnisse der WBC GmbH (vgl. Seite 21 des Prüfungsberichtes) resultieren weitestgehend aus dem tatsächlichen Abfallaufkommen in den jeweiligen Jahren, auf das die Gesellschaft keine Einflussmöglichkeiten hat. Jährliche Schwankungen werden im Kreishaushalt über einen Sonderposten für den Gebührenausgleich abgewickelt.

 

 

Vermögens- und Schuldenlage / Kapitalstruktur und Verschuldung

(S. 27 - 33 des Prüfungsberichtes)

 

Feststellung der gpaNRW:

„Die Eigenkapitalquote 1 des Konzerns Kreis Coesfeld ist als schlecht zu bezeichnen und befindet sich im gesamten Betrachtungszeitraum unter den Mittelwerten der Vergleichskreise. Unter Berücksichtigung der Sonderposten positioniert sich der Kreis Coesfeld über dem Mittelwert des interkommunalen Vergleichs in 2013. Der Ausgliederungsgrad des Vermögens ist vergleichsweise gering. Der Kreis führt das Infrastrukturvermögen und die damit weitestgehend korrespondierenden Kreditverbindlichkeiten im Kernhaushalt. Aufgrund der positiven Konzernjahresergebnisse steigt das Eigenkapital kontinuierlich an. Auch in den Folgejahren bis 2016 wird sich das Eigenkapital aufgrund der positiven Jahresergebnisse (laut Jahresabschlüsse) bei der Konzernmutter weiter erhöhen. In 2017 und 2018 plant die Konzernmutter mit negativen Jahresergebnissen.

 

Bei der Betrachtung der Kapitalstruktur fallen der unterdurchschnittliche Umlagebedarf und die Umlagequote positiv auf.

 

Die Gesamtschuldenlage im interkommunalen Vergleich stellt sich bis 2012 gut dar, die Verbindlichkeiten sinken durch die Vermeidung einer Netto-Neuverschuldung. Dabei werden die Investitionskredite der verselbstständigten Aufgabenbereiche durch die Konzernmutter vergeben, so dass keine zusätzlichen Finanzaufwendungen außerhalb des Konzerns anfallen. Die Gesamtverschuldung des Konzerns Kreis Coesfeld ist ab dem Jahr 2013 leicht über dem Durchschnitt aufgrund der immer höher werdenden Belastungen durch Pensionsrückstellungen, sowie sonstige Rückstellungen. Diese Entwicklung sollte weiterhin beobachtet werden.“

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Eigenkapitalquote 1 als eine Kennzahl innerhalb der Finanzierungsanalyse (Kapitalstruktur) gibt Auskunft über das Verhältnis des Eigenkapitals am Gesamtkapital. Es ist zutreffend, dass die Eigenkapitalquote 1 des Konzerns Kreis Coesfeld im interkommunalen Vergleich vergleichsweise niedrig ausfällt. Ursächlich hierfür ist in erster Linie die Entwicklung des Eigenkapitals im Bereich der Konzernmutter. Die Eigenkapitalquote 2, die den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am Gesamtkapital misst und damit die Sonderposten für Zuwendungen einbezieht, fällt positiver aus.

 

Auf die Entwicklung des Eigenkapitals sowie der Gesamtschuldenlage wird beim Kreis Coesfeld seit Jahren und selbstverständlich auch zukünftig ein besonderes Augenmerk gelegt.

 

 

Finanzlage

(S. 33 - 35 des Prüfungsberichtes)

 

Feststellung der gpaNRW:

„Insgesamt verfügt der Konzern Kreis Coesfeld über eine ausreichende Selbstfinanzierungskraft. Die Finanzlage des Konzerns Kreis Coesfeld ist somit als gut zu bezeichnen. Der Bestand an liquiden Mitteln ist hoch. Der Kreis Coesfeld ist nicht auf Liquiditätskredite angewiesen.“

 

Anmerkung der Verwaltung:

Aus dieser Feststellung ergibt sich aktuell kein Handlungsbedarf für den Kreis Coesfeld.

 

 

Kennzahlenübersicht

(S. 36 - 37 des Prüfungsberichtes)

 

Die oben dargestellten analytischen Prüfungsergebnisse der gpaNRW stützen sich regelmäßig auf Kennzahlen. Die Kennzahlenbetrachtung erfolgte in Anlehnung an die Kennzahlen nach dem Kennzahlenset NRW. Die ermittelten Kennzahlen wurden in den interkommunalen Vergleich mit den geprüften Kreisen und der StädteRegion gestellt. In den aktuellen interkommunalen Vergleich für das Jahr 2013 sind 17 Kreise und die StädteRegion einbezogen worden.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Kosten der überörtlichen Prüfung werden nach der Gebührensatzung der gpaNRW (nach dem in Tagewerken ausgedrückten Zeitaufwand zzgl. Reisekostenpauschalen) berechnet. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung (Rückstellungen). Die endgültige Abrechnung der „Überörtliche Prüfung - Gesamtabschluss und Beteiligungen des Kreises Coesfeld im Jahr 2016“ durch die gpaNRW steht noch aus.

 

Da der Prüfungsbericht keine gravierenden Feststellungen/Beanstandungen bzw. Empfehlungen enthält, wurde insbesondere auch aus Kostengründen auf eine Präsentation der Prüfungsergebnisse durch Mitarbeiter/innen der gpaNRW in den Gremien des Kreises Coesfeld verzichtet.

 

Sofern sich aus einzelnen Feststellungen/Empfehlungen der gpaNRW konkrete Handlungsempfehlungen für den Konzern Kreis Coesfeld ergeben (z. B. Aufnahme ergänzender Angaben/Erläuterungen im Beteiligungsbericht, Erstellung zusätzlicher Dokumentationen bzgl. Konsolidierungskreis und Gesamtwesentlichkeitsbetrachtung sowie Anpassung der Kapitalkonsolidierung), sollen diese weitestgehend im Rahmen der Aufstellung der kommenden Gesamtabschlüsse umgesetzt werden.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach § 53 KrO NRW in Verbindung mit § 105 Abs. 5 GO NRW legt der Landrat den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Dieser unterrichtet den Kreistag über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.

 

 

Anlage:

 

Prüfungsbericht der gpaNRW zur „Überörtlichen Prüfung - Gesamtabschluss und Beteiligungen des Kreises Coesfeld im Jahr 2016“