Beschlussvorschlag:
Die zusätzlichen Bundesmittel für die berufliche Eingliederung in Höhe von 172.964 € sollen die beschlossenen Teilbudgets für Bildungsgutscheine und spezielle Angebote für Flüchtlinge verstärken.
Die abschließende
Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach den Beratungen im Ausschuss für
Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie im Kreisausschuss.
Begründung:
I. Problem
Die Finanzierung
der Kosten für die berufliche Eingliederung von SGB II - Leistungs-berechtigten
obliegt gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (SGB II)
ausschließlich dem Bund. Der Bund stellt daher den Trägern der Grundsicherung
für Arbeitsuchende jährlich ein, an der Zahl der zu betreuenden erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten orientiertes, Eingliederungsbudget zur Verfügung. Die
Festlegung des Budgets erfolgt für jedes Haushaltsjahr mit der Verabschiedung
des Bundeshaushaltes. Die dort vorgesehenen Budgets werden entsprechend der
Verteilungsmaßstäbe der so genannten Eingliederungsmittel-Verordnung festlegt.
Während die
Eingliederungsmittel-Verordnung für das Jahr 2018 bereits am 05. Dezember 2017
verabschiedet wurde, erfolgte der Beschluss des Bundeshaushaltes aufgrund der
langwierigen Regierungsbildung erst am 06. Juli 2018.
Bisher erfolgte
die Aufteilung des SGB II-Eingliederungsbudgets auf Grundlage der Werte aus dem
Jahr 2017 und aufgrund vorläufiger Werte für das Jahr 2018 (1.
Regierungsentwurf). Am 20.12.2017 wurde im Kreistag nach vorheriger Beratung im
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit und im Kreisausschuss
folgende Aufteilung beschlossen (SV-9-0932):
I. Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget: 301.000 €
II. Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung: 2.305.000 €
III. Leistungen zur beruflichen Eingliederung: 570.000 €
IV. Bildungsgutscheine: 250.000 €
V. JobPerspektive (Eingliederungszuschüsse) § 16e SGB II: 230.000 €
VI. Sonderprogramm ESF-LZA: 97.500 €
VII. Freie Förderung § 16f: 150.000 €
VIII. Förderung § 16h: 250.000 €
IX. Spezielle Angebote für Flüchtlinge: 330.000 €
X. Erstattungen
aus Vorjahren: 50.000 €
Summe: 4.533.500
€
Bei dieser
Aufteilung wurde eine geplante Umschichtung zur Verstärkung des Sach- und
Verwaltungskostenbudgets in Höhe von 450.000 € berücksichtigt. Diese soll u.a.
die Betreuungsschlüssel in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für die
Bereiche Fallmanagement und Leistungssachbearbeitung gewährleisten.
Nach der
Feststellung des Bundeshaushaltes 2018 steht nun folgendes Eingliederungsbudget
zur Verfügung:
Budget für
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit: 5.156.464
€
Abzgl.
Umschichtung in das Budget für Verwaltungskosten: - 450.000 €
Summe Eingliederungsbudget in 2018 4.706.464
€
Daraus ergibt
sich eine – im Vergleich zur bisherigen Planung – Verbesserung des Budgets um
insgesamt 172.964 €.
II. Lösung
Diese Mittel
sollen insbesondere in den Bereichen der Bildungsgutscheine und der speziellen
Angebote für Flüchtlinge eingeplant werden. Eine Verstärkung im Bereich der
Bildungsgutscheine entspricht auch der geschlossenen Zielvereinbarung mit dem
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen,
wonach hier eine verstärkte Aktivität im Bereich der Förderung der beruflichen
Weiterbildung erfolgen soll. Eine Auswertung der bisherigen Tätigkeit in den
ersten sieben Monaten des Jahres 2018 zeigt aufgrund der verstärkten
abschlussbezogenen Förderung eine Erhöhung der Ausgaben in Höhe von mehr als 50
% gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
III. Alternativen
- keine -
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die
Finanzierung der o.a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur
Verfügung ge-stellten Mitteln des Bundes.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach dem Beschluss des Kreistages vom 23.06.2014 (Regelung und Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gegeben