Betreff
Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld, Eingliederungsmittel des Bundes für das Haushaltjahr 2018
Vorlage
SV-9-1143
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die zusätzlichen Bundesmittel für die berufliche Eingliederung in Höhe von 172.964 € sollen die beschlossenen Teilbudgets für Bildungsgutscheine und spezielle Angebote für Flüchtlinge verstärken. 

 

Die abschließende Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach den Beratungen im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie im Kreisausschuss.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Die Finanzierung der Kosten für die berufliche Eingliederung von SGB II - Leistungs-berechtigten obliegt gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (SGB II) ausschließlich dem Bund. Der Bund stellt daher den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende jährlich ein, an der Zahl der zu betreuenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten orientiertes, Eingliederungsbudget zur Verfügung. Die Festlegung des Budgets erfolgt für jedes Haushaltsjahr mit der Verabschiedung des Bundeshaushaltes. Die dort vorgesehenen Budgets werden entsprechend der Verteilungsmaßstäbe der so genannten Eingliederungsmittel-Verordnung festlegt.

 

Während die Eingliederungsmittel-Verordnung für das Jahr 2018 bereits am 05. Dezember 2017 verabschiedet wurde, erfolgte der Beschluss des Bundeshaushaltes aufgrund der langwierigen Regierungsbildung erst am 06. Juli 2018.

 

Bisher erfolgte die Aufteilung des SGB II-Eingliederungsbudgets auf Grundlage der Werte aus dem Jahr 2017 und aufgrund vorläufiger Werte für das Jahr 2018 (1. Regierungsentwurf). Am 20.12.2017 wurde im Kreistag nach vorheriger Beratung im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit und im Kreisausschuss folgende Aufteilung beschlossen (SV-9-0932):

 

I.          Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget:                                  301.000 €

II.          Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung:                                 2.305.000 €

III.         Leistungen zur beruflichen Eingliederung:                                                        570.000 €

IV.        Bildungsgutscheine:                                                                                          250.000 €

V.         JobPerspektive (Eingliederungszuschüsse) § 16e SGB II:                               230.000 €

VI.        Sonderprogramm ESF-LZA:                                                                               97.500 €

VII.       Freie Förderung § 16f:                                                                                       150.000 €

VIII.       Förderung § 16h:                                                                                               250.000 €

IX.        Spezielle Angebote für Flüchtlinge:                                                                   330.000 €

X.         Erstattungen aus Vorjahren:                                                                                50.000 €

Summe:                                                                                                                      4.533.500 €

 

Bei dieser Aufteilung wurde eine geplante Umschichtung zur Verstärkung des Sach- und Verwaltungskostenbudgets in Höhe von 450.000 € berücksichtigt. Diese soll u.a. die Betreuungsschlüssel in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für die Bereiche Fallmanagement und Leistungssachbearbeitung gewährleisten.

 

Nach der Feststellung des Bundeshaushaltes 2018 steht nun folgendes Eingliederungsbudget zur Verfügung:

 

Budget für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit:                                                    5.156.464 €

Abzgl. Umschichtung in das Budget für Verwaltungskosten:                                    - 450.000 €

Summe Eingliederungsbudget in 2018                                                                 4.706.464 €

 

Daraus ergibt sich eine – im Vergleich zur bisherigen Planung – Verbesserung des Budgets um insgesamt 172.964 €.

 

 

 

 

II.  Lösung

 

Diese Mittel sollen insbesondere in den Bereichen der Bildungsgutscheine und der speziellen Angebote für Flüchtlinge eingeplant werden. Eine Verstärkung im Bereich der Bildungsgutscheine entspricht auch der geschlossenen Zielvereinbarung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach hier eine verstärkte Aktivität im Bereich der Förderung der beruflichen Weiterbildung erfolgen soll. Eine Auswertung der bisherigen Tätigkeit in den ersten sieben Monaten des Jahres 2018 zeigt aufgrund der verstärkten abschlussbezogenen Förderung eine Erhöhung der Ausgaben in Höhe von mehr als 50 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

 

 

III. Alternativen

 

- keine -

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Finanzierung der o.a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung ge-stellten Mitteln des Bundes.

 

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 23.06.2014 (Regelung und Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gegeben