Beschlussvorschlag:
1.
Das Sozialticket (MobiTicket)
soll im Jahr 2019 den Hilfeberechtigten zu den aktuellen Konditionen weiterhin
angeboten werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, fristgerecht den entsprechenden Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster zu stellen.
Begründung:
I. - III. Problem /
Lösung / Alternativen
Das NRW-Verkehrsministerium hat mit Runderlass vom
15.12.2017 die „Richtlinien Sozialticket 2011“, zuletzt geändert am 06.10.2015,
verlängert. Die Richtlinien treten demnach zum 01. Januar 2020 außer Kraft.
Damit bleibt für 2018 und 2019 die Förderung durch das Land NRW wie in 2017
bestehen. Die Höhe der zu verteilenden Mittel ist bisher vom Land NRW nicht
verändert worden.
Der Kreis Coesfeld hat am 06.04.2018 für das Jahr
2018 einen Förderbescheid über insgesamt 232.249,94 Euro erhalten. Dieser
Betrag liegt deutlich unter den beantragten 480.000 Euro.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 21.03.2018 den
Eigenanteil auf 50% des Fahrkartenpreises angepasst. Der Vertriebspartner RVM
konnte diesen Beschluss zum Mai 2018 umsetzen. Seither sind die Abo-Abschlüsse
für die Monate Mai und Juni 2018 wie im Beispiel Kreis Warendorf, der zum
Januar 2018 dieses Verfahren eingeführt hat, um rund 30% zurückgegangen.
Entsprechend hat sich auch die Deckungslücke
zwischen den ausgegebenen Sozialtickets und den bewilligten Fördermitteln
verringert. Trotzdem werden rund 116.000 Euro nicht aus Fördermitteln des
Landes bezahlt werden können. Unter Berücksichtigung des zusätzlichen
Einnahmenanspruches der RVM, der sich durch die Ausgabe der Sozialtickets
ergibt, verringert sich gleichzeitig der erforderliche Leistungsausgleich der
RVM für das Jahr 2018, sodass insgesamt immer noch ein Einnahmen-Überschuss
entsteht. (vgl. Tabelle 1)
|
2018 |
2019 |
Bedarf „Deckungslücke“ (voraussichtlich) |
350.000 € |
288.000 € |
bewilligter Förderbetrag (voraussichtlich) |
234.000 € |
234.000 € |
Deckungslücke insgesamt (voraussichtlich) |
-116.000 € |
-54.000 € |
prognostizierter Einnahmen-Anspruch der RVM im Kreis COE aus dem
Sozialticket (vgl.
Sitzung Fachausschuss am 26.02.2018 / SV-9-1016/ Berechnung der RVM) |
215.180 € |
215.080 € |
Differenz |
99.180 € |
161.180 € |
Tabelle 1: Entwicklung des Unterschiedsbetrages,
der Deckungslücke und des Einnahmen-anspruches der RVM in den Jahren 2018 und
2019 (Prognose)
Für das Jahr 2019 werden ein kleinerer Fehlbetrag
zum Förderbetrag und ein Anspruchs-Plus für die RVM prognostiziert, weil die
50%-Regelung für den Eigenanteil der Nutzer auf alle Monate des Jahres 2019
angewandt werden kann.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung die
Fortsetzung des aktuellen Förderverfahrens für 2019 vor.
Szenarien für die
Weiterentwicklung des Sozialtickets
Die Bezirksregierung hat zwischenzeitlich auf das
Ergebnis einer Prüfung des Landesrechnungshofes (LRH) hingewiesen. Dieser hatte
angemerkt, dass bei preisstufenorientierten Lösungen die kreisweite Gültigkeit
Mindestvoraussetzung sein sollte. Die im Münsterland mögliche Preisstufe 4M
ermöglicht Sozialtickets bis etwa zum Nachbarort.
Perspektivisch sei zu erwarten, dass im Rahmen der
Verlängerung bzw. Überarbeitung der Richtlinien durch das Land NRW im Jahr 2019
diese Anmerkung des LRH aufgegriffen wird und somit mögliche Änderungen ab 2020
zu erwarten sind.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Für das Jahr 2018 wird voraussichtlich eine
Deckungslücke von rund 116.000 Euro entstehen, die durch die Steigerung des
Einnahmenanspruches der RVM aufgefangen wird.
Für das Jahr 2019 wird voraussichtlich eine
Deckungslücke von rund 54.000 Euro entstehen, die durch die Steigerung des
Einnahmenanspruches der RVM aufgefangen wird.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs.1 KrO NW.