Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Straßenbaumaßnahme K 13 AN 17 in der OD Darup
Vorlage
SV-9-1152
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für die Abwicklung der Straßen-baumaßnahme K 13 AN 17 in der OD Darup zu veranlassen.

Begründung:

I.   Problem / II. Lösung

Bis zur Verkehrsfreigabe der Ortsumgehung verlief die B 525 durch den Ortskern Darup. Abzweigend von der B 525 verlief in nördlicher Richtung die K 13 und südlich die K 48. Die beiden Einmündungen waren ca. 60 m voneinander versetzt angeordnet. Nach Fertigstellung der Ortsumgehung Darup wurde der Teilbereich zur Kreisstraße abgestuft und in einem Streckenzug zur K 13 AN 17.1 zusammengefasst. Baulich wurde die Änderung in der Örtlichkeit bisher noch nicht umgesetzt.

 

Hinzu kommt, dass die Kreisstraße innerhalb der OD Darup schon seit Jahren in einem schlechten Zustand ist. Ursache hierfür ist, dass der gesamte Aufbau nicht den Richtlinien entspricht. Aufgrund der örtlich vorhandenen Grundwasser- und Bodenverhältnisse ist ein frostsicherer Aufbau von 55 cm erforderlich. Die Dicke der vorhandenen Asphaltbefestigung beträgt nur 3 – 4 cm. Die Gesamtstärke des gegenwärtigen Aufbaus liegt mit rund 25 cm deutlich unter den Anforderungen.

 

Die K 13 hat aktuell eine Fahrbahnbreite von 5,50 – 6,10 m. Beidseitig sind Gehwege in einer Breite von 1,20 - 1,45 m vorhanden. Ein Radweg ist nicht vorhanden.

 

Es ist geplant die Fahrbahn im Vollausbau mit einem frostsicheren Fahrbahnaufbau vom 55 cm entsprechend der empfohlenen Belastungsklasse herzustellen. Da beidseitig die vorhandene Bebauung sehr dicht an die Kreisstraße anschließt, soll der vorhandene Querschnitt beibehalten werden.

 

Von der B 525 bis zur Kreuzung „Gartenstraße / Köttling“ soll auf einer Länge von ca. 150 m ein straßenbegleitender Radweg angelegt werden. Der Radweg wird zunächst auf der westlichen Seite geführt. Kurz vor der Kreuzung „Gartenstraße / Köttling“ erfolgt aufgrund fehlender Flächen ein Wechsel auf die östliche Seite. Eine punktuelle Einengung soll ein sicheres Queren der Fahrbahn ermöglichen.

 

Der geplante Radweg schließt die Lücke zwischen dem übergeordneten Radwegenetz an der B 525 und dem Ortseingang Darup. Insbesondere ermöglicht dies einen sicheren Schulweg zu der am Köttling liegende Grundschule. Aufgrund der örtlichen Gegebenheit besteht im weiteren Verlauf der Kreisstraße keine Möglichkeit baulich einen separaten Radweg anzulegen.

 

Weitere Einzelheiten zur gesamten Maßnahme werden in der Sitzung vorgestellt.

 

Die Straßenbaumaßnahme ist Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2015 - 2019 der investiven Straßenunterhaltung (SV-9-0146). Der Radweg liegt auf Rang 11 der Prioritätenliste zum Radwegebauprogramm 2015 (SV-9-0258).

III. Alternativen

Keine.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit erstellt. Sobald der Baubeschluss vorliegt, sollen die Bauarbeiten öffentlich ausgeschrieben werden. Mit den Arbeiten soll im Oktober 2018 begonnen werden. Als Bauzeit sind ca. 6 Monate einkalkuliert.

 

Für die Baumaßnahme sind ca. 750.000 € aufzuwenden. 60 % der entstehenden Bau- und Grunderwerbskosten werden vom Bund als Zuwendungen nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau gezahlt. Die Bewilligung der Fördermittel soll noch in 2018 erfolgen.

 

Den Eigenanteil des Kreises für den Radweg in Höhe von ca. 40.000 € übernimmt die Gemeinde Nottuln. Damit beträgt der verbleibende Eigenanteil für den Kreis ca. 260.000 €.

 

Für die Maßnahme wurden 100.000 € im Haushalt 2018 eingestellt. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2019 in Höhe von 650.000 €.

 

Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

 

Buchwert zum 31.12.2017

Ab-schreibung jährlich
bisher *1)

außer-planmäßige Abschrei-bung *2)

Herstellungs-kosten
einschl. aktiv. Eigenleist. *3)

Buchwert
zur Verkehrsfreigabe (31.05.2019)

Ab-schreibung jährlich
neu *4)

16.727 €

3.041 €

0 €

ca. 825.000 €

ca. 835.000 €

ca. 18.600 €

*1)   Die Kreisstraße wurde bei der Zustandsbewertung 2015 in „6“ eingestuft. Dem Zustand entsprechend ist in der Anlagenbuchhaltung zum 31.12.2017 für die Fahrbahn noch eine Restnutzungsdauer von 5,5 Jahre verzeichnet.

*2)   Eine außerplanmäßige Abschreibung ist vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.

*3)   Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten, sowie der aktivierten Eigenleistung (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierte Eigenleistung ist nicht zahlungswirksam.

*4)   Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

 

Anlagen:

 

Übersichtskarte