Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für die Abwicklung der Straßen-baumaßnahme K 13 AN 17 in der OD Darup zu veranlassen.
I. Problem / II. Lösung
Bis zur Verkehrsfreigabe der Ortsumgehung verlief die B 525 durch den Ortskern Darup. Abzweigend von der B 525 verlief in nördlicher Richtung die K 13 und südlich die K 48. Die beiden Einmündungen waren ca. 60 m voneinander versetzt angeordnet. Nach Fertigstellung der Ortsumgehung Darup wurde der Teilbereich zur Kreisstraße abgestuft und in einem Streckenzug zur K 13 AN 17.1 zusammengefasst. Baulich wurde die Änderung in der Örtlichkeit bisher noch nicht umgesetzt.
Hinzu kommt, dass die Kreisstraße innerhalb der OD
Darup schon seit Jahren in einem schlechten Zustand ist. Ursache hierfür ist,
dass der gesamte Aufbau nicht den Richtlinien entspricht. Aufgrund der örtlich
vorhandenen Grundwasser- und Bodenverhältnisse ist ein frostsicherer Aufbau von
55 cm erforderlich. Die Dicke der vorhandenen Asphaltbefestigung beträgt nur 3
– 4 cm. Die Gesamtstärke des gegenwärtigen Aufbaus liegt mit rund 25 cm
deutlich unter den Anforderungen.
Die K 13 hat aktuell eine Fahrbahnbreite von 5,50 –
6,10 m. Beidseitig sind Gehwege in einer Breite von 1,20 - 1,45 m vorhanden.
Ein Radweg ist nicht vorhanden.
Es ist geplant die Fahrbahn im Vollausbau mit einem
frostsicheren Fahrbahnaufbau vom 55 cm entsprechend der empfohlenen Belastungsklasse
herzustellen. Da beidseitig die vorhandene Bebauung sehr dicht an die
Kreisstraße anschließt, soll der vorhandene Querschnitt beibehalten werden.
Von der B 525 bis zur Kreuzung „Gartenstraße / Köttling“
soll auf einer Länge von ca. 150 m ein straßenbegleitender Radweg angelegt
werden. Der Radweg wird zunächst auf der westlichen Seite geführt. Kurz vor der
Kreuzung „Gartenstraße / Köttling“ erfolgt aufgrund fehlender Flächen ein
Wechsel auf die östliche Seite. Eine punktuelle Einengung soll ein sicheres
Queren der Fahrbahn ermöglichen.
Der geplante Radweg schließt die Lücke zwischen dem
übergeordneten Radwegenetz an der B 525 und dem Ortseingang Darup. Insbesondere
ermöglicht dies einen sicheren Schulweg zu der am Köttling liegende
Grundschule. Aufgrund der örtlichen Gegebenheit besteht im weiteren Verlauf der
Kreisstraße keine Möglichkeit baulich einen separaten Radweg anzulegen.
Weitere Einzelheiten zur gesamten Maßnahme werden
in der Sitzung vorgestellt.
Die Straßenbaumaßnahme ist Bestandteil des
Rahmenbauprogramms 2015 - 2019 der investiven Straßenunterhaltung (SV-9-0146). Der
Radweg liegt auf Rang 11 der Prioritätenliste zum Radwegebauprogramm 2015
(SV-9-0258).
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige
Ressourcen)
Die Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit
erstellt. Sobald der Baubeschluss vorliegt, sollen die Bauarbeiten öffentlich
ausgeschrieben werden. Mit den Arbeiten soll im Oktober 2018 begonnen werden. Als
Bauzeit sind ca. 6 Monate einkalkuliert.
Für die Baumaßnahme
sind ca. 750.000 € aufzuwenden. 60 % der entstehenden Bau- und
Grunderwerbskosten werden vom Bund als Zuwendungen nach den Förderrichtlinien
kommunaler Straßenbau gezahlt. Die Bewilligung der Fördermittel soll noch in
2018 erfolgen.
Den Eigenanteil des Kreises für den Radweg in Höhe
von ca. 40.000 € übernimmt die Gemeinde Nottuln. Damit beträgt der verbleibende
Eigenanteil für den Kreis ca. 260.000 €.
Für die Maßnahme wurden 100.000 € im Haushalt 2018
eingestellt. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten
des Haushaltsjahres 2019 in Höhe von 650.000 €.
Die Auswirkung der Investition auf die jährliche
Abschreibung stellt sich wie folgt dar:
Buchwert zum
31.12.2017 |
Ab-schreibung
jährlich |
außer-planmäßige
Abschrei-bung *2) |
Herstellungs-kosten |
Buchwert |
Ab-schreibung
jährlich |
16.727 € |
3.041 € |
0 € |
ca. 825.000 € |
ca. 835.000 € |
ca. 18.600 € |
*1) Die
Kreisstraße wurde bei der Zustandsbewertung 2015 in „6“ eingestuft. Dem Zustand
entsprechend ist in der Anlagenbuchhaltung zum 31.12.2017 für die Fahrbahn noch
eine Restnutzungsdauer von 5,5 Jahre verzeichnet.
*2) Eine außerplanmäßige Abschreibung ist
vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung 4 und besser
durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.
*3) Die Herstellungskosten setzen sich zusammen
aus den Baukosten + Herstellungsnebenkosten, sowie der aktivierten
Eigenleistung (pauschal 10% der Baukosten). Die aktivierte Eigenleistung ist
nicht zahlungswirksam.
*4) Nach Fertigstellung wird der zur
Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre
abgeschrieben.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte